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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hey Leute, ich werde im Juni diesen Jahres mein Abitur abschließen und möchte danach ein Studium in der gleichen Stadt beginnen. Ich lebe mit meiner Mutter und meinem Bruder in einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft". Zum Beginn des Studiums würde ich gerne ausziehen und BaföG beziehen. Mir ist bekannt, dass man nur unter bestimmten Umständen unter 25 ausziehen darf. Ist das in meinem Fall genauso? Hat einer unter euch eventuell schon Erfahrung damit? Ich bedanke mich im Vorraus bei euch ![]() Liebe Grüße Jule |
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#2
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| Als Student darfst du, jederzeit und ohne irgendein Amt zu fragen, ausziehen. Aber schon langsam anfangen zu sparen. ![]() BAföG fließt das erste Mal erst spät. Wenn du es Ende Dezember bekommst, natürlich mit allen Nachzahlungen, kannst du von Glück reden. Kindergeld kann dir dann deine Mutter weiterleiten, es wird dann nicht mehr bei ihr angerechnet. Du kannst jetzt bereits die Antragsunterlagen*** ausfüllen und alle Nachweise zusammensuchen. Sobald du weißt, dass du an der Uni angenommen bist, kannst du auch den Antrag einreichen. Immatrikulationsbescheinigung wird später nachgereicht und ersetzt das Formblatt 2. *** Formblatt 1, der eigentliche Antrag Anlage zum Formblatt 1, dein Lebenslauf, schulischer und beruflicher Werdegang Formblatt 2, siehe oben Formblatt 3, jeweils für Vater und Mutter Mietbescheinigung, da hat jedes Amt eigene Vordrucke |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort! Hat mir sehr weitergeholfen!Liebe Grüße Jule |
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| auszug unter 25, studium |
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