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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, habe großes Problem mit meinem Sohn: 22 Jahre, Azubi, 2. Lehrjahr Hotelfachmann, in förderungsfähiger Ausbildung, Einkommen ca. 400 € netto + 164 € Kindergeld wohnt z. Zt. noch bei der Mutter hat ab 1.4.09 Wohnung angemietet. 270 € warm incl. 40 € Heizkosten Eltern: getrennt lebend, beide berufstätig, beide erneut verheiratet. Mutter muss aus dienstl. Gründen innerhalb der Stadt umziehen. Mein Sohn hat BAB beantragt - abgelehnt die Eltern verdienen zu viel er hat ALG II beantragt - abgelehnt aufgrund § 7 Auszubildender in förderungsfähige Ausbildung mit dem Hinweis er solle Wohngeld beantragen. Habe ich nachgesehen Wohngeld steht im auch nicht zu wg. unter 25 und förderungsfähiger Ausbildung. Er hat die Wohnung angemietet weil wir es miteinander nicht mehr aushalten, Arbeitszeiten die völlig gegensätzlich sind. Wir müssen schlafen da ist er wach und kocht u.s.w. wir sind wach und lärmen wenn er schlafen muss. Ständiger Streit mit den Schwestern und dem Stiefvater. Er will unbedingt allein wohnen und ist sogar bereit die Lehrstelle zu kündigen damit er Anspruch auf ALG II hat. Was ist denn mit dem § 22 kann er denn nicht über das Job-Center Unterstützung bekommen zu den Mietkosten? Bitte um Hilfe. Danke allen die antworten Gruß lillirenee2 |
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#2
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| Nein, den Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II kann er nur bekommen, wenn er auch BAB bekommt und das Jobcenter den Auszug als notwendig erachtet.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Und warum bekommt er dann nicht den Unterhalt von euch, der ihm zusteht? Es kann sich ja gerade mal um € 150 (=€75 für jeden) handeln. |
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#4
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| Zitat:
Dem wäre dann aber nicht so, da man ihn a) als U25 "Kader", der ohne Genehmigung ausgezogen ist wieder auf die elterliche Wohnung verweisen wird. Außerdem würde er - selbst wenn er ALG 2 bekäme - erstmal 3 Monate 100% Kürzung erhalten, weil er die Ausbildung ohne wichtigen Grund geschmissen hat. Er kann ja einen Antrag auf Vorausleistung bei der BAB Stelle machen, weil ihr als Eltern keinen Unterhalt zahlt, obwohl ihr müsstet. Dann bekommt er BAB und die BAB-Stelle verklagt euch halt. "Ausbildung abbrechen...". Klar, das ist die Lösung. Absolut. Und die ARGE vermittelt ihn dann in die nächste Ausbildung und das Spiel geht von vorne los, oder wie? Denkt ihr, ALG 2 ist eine Leistung, die er dann ohne Gegenleistung bis zur Rente bekommen kann? Turtle |
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| alg ii, u 25 antrag abgelehnt |
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