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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo! Ich hoffe, ich kann hier Hilfe für meine Tochter bekommen. Zuerst einmal ein paar Fakten: Sie ist 18 Jahre alt, lebt in unserem Haushalt (mein LG mit seinem Sohn, meine beiden anderen Töchter und ich). Wir bekommen (trotzdem mein LG und ich arbeiten) leider Hartz IV. Sie hat eine Ausbildungsstelle ab August 09 bekommen, wobei der Ausbildungsort ca. 25 km. von unserem Wohnort entfernt ist. Sie müsste zweimal pro Woche die Berufsschule besuchen, die wiederum ca. 100 km. entfernt ist. Meine Tochter möchte definitiv nicht ausziehen, da sie der Meinung ist, nicht von der Ausbildungsvergütung + Kindergeld und evtl. BAB leben zu können. Sie möchte nicht von irgendwelchen Behörden abhängig sein, was ich auch verstehen kann (wir krepeln ja seit Jahren schon am Existenzminimum herum). Sie wollte probieren, ob das Jobcenter evtl. ein zinsloses Darlehen für ein kleines, altes Auto genehmigt, so dass sie die Fahrten zu den jeweiligen Orten bewältigen kann. Das Jobcenter sagt jedoch, sie muß ausziehen (in den Ausbildungsort) und die Fahrtkosten zur Schule würden nicht übernommen. Die Kosten für einen Wagen würden sie nicht übernehmen, wohl aber die Kosten für einen Umzug, Renovierung, Erstausstattung etc. pp. (steht m. E. nicht in Relation zu den Kosten eines Pkw's). Das örtliche Sozialamt sagt jedoch, sie ist unter 25 Jahre und muß zu Hause wohnen bleiben. Was muß sie denn nun wirklich??? Im übrigen hätte ihr Auszug zur Folge, dass wir hier wohl ebenfalls ausziehen müssten, da dann die Wohnung zu groß wäre, und wir sie nicht mehr unterhalten könnten. So entstehen wieder Kosten ohne Ende. Meine Tochter wurde vom Sozialamt zum Jobcenter geschickt, die wiederum die Verantwortung auf das Sozialamt abwälzten, zum Arbeitsamt sollte sie dann auch noch gehen, aber dort wurde ihr gesagt, dass das Arbeitsamt für sie gar nicht zuständig ist. Summa sumarum sehr deprimierend das Ganze. Wir wissen jetzt nicht so recht weiter. Wir würden uns sehr über ein paar Tipps freuen und bedanken uns schon jetzt dafür .L. G. Maikäfer03 |
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#2
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| Das ist Unsinn. Wenn es so wäre, dürfte es nämlich gar kein BAB für unter 25-jährige geben.Sie kann zu Hause ausziehen, muss dann von Ausbildungsvergütung, Kindergeld und BAB leben und hätte ohnehin keinen Alg II-Anspruch mehr.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| hmmm.....nun weiß ich aber immer noch nicht Bescheid, ob sie nun zwingend ausziehen muß, oder aber zu Hause wohnen bleiben kann. BAB bekommt sie doch nur, wenn die einfache Fahrtdauer zur Arbeitsstelle über eine Stunde dauert (so habe ich es gelesen); das ist ja nun nicht der Fall. Zur Arbeitsstelle fährt sie höchstens 25 Minuten, allerdings würde die Fahrt zur Schule über eine Stunde dauern. Aber ob das für eine Bewilligung von BAB reicht???? ![]() L. G. Maikäfer 03 |
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#4
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| Allein das sie 18 Jahre alt ist reicht für den Bezug von BAB aus. Bleibt sie zu Hause wohnen würde sie unter Anrechnung ihrer Ausbildungsvergütung weiterhin ergänzendes ALG II erhalten. Andi |
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#5
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| nochmal nachgehakt: muß meine Tochter nun ausziehen, oder "darf" sie auch zu Hause wohnen bleiben? ![]() |
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#6
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| Natürlich "darf" sie auch zu Hause wohnen bleiben.
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