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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Sehr geehrter Helfer, Allg. Infos: Ledig, Single 1-Zi-Wo 30m², 260 € Warm, 23 € Gasheizung Derzeit ohne Einkommen, jedoch geplant ![]() Alter 19 Standort Bayern, Nürnberg ich bin seit dem 30.04.10 Arbeitslos. Hatte für den Zeitraum 01.05. – 16.06.10 dafür auch ALG1 erhalten. Nachdem ich die vielen Briefe satt hatte, indem ich aufgefordert wurde schlechte Jobs anzunehmen, suchte ich mir intensiv eine Beschäftigung die nicht Obi-Kassierer oder Call-Center-Agent lautete. Da ich dem nicht nachgekommen war und auch einen Pflichttermin verpasst hatte wurde dies natürlich hart sanktioniert und ich Juli konnte ich somit abschminken. Nun bin ich bei einer Teilzeitbeschäftigung untergekommen, welche ich auch längerfristig ausführen möchte. Da wir den Arbeitsvertrag noch nicht ausgehandelt haben, ich aber relativ sicher bin das bei 10 Tagen im Monat Ich nicht mehr als 500 € fixum verlangen kann bräuchte ich natürlich noch eine kleine Unterstützung. Die Berufsbezeichnung ist recht schwierig, da ich praktisch in jeder Hinsicht gebraucht werde. IT-Systemwartungen, Chiptuning, Promotionarbeit sind meine Tätigkeitsfelder. Hierfür bekomme ich ein Fixum und Provision auf Chiptuning und Promotion (bzw. Akquisition) ALG1 hatte ich, dumm wie ich war, natürlich sofort abgemeldet (ca. 16.06) um nicht mit weiteren Jobangeboten(wovon ich keine wahrgenommen habe) und Terminen(wovon ich einige verpasst habe) überflutet zu werden. Zumal ich erst zum 01.08. offiziell eingestellt werde und der Vertrag eben noch nicht ausgehandelt ist. Ich hätte wohl dem Amt erzählen können, dass ich anderweitig mit Arbeiten für meine zukünftige Beschäftigung Beschäftigt war. Dies ist nun aber nicht mehr rückgängig zu machen (oder etwa doch?) (Das war Teil 1) ================================================== ===================================== So nachdem Sie nun einen Einblick in meine Situation haben, hier meine Gedankengänge: ALG 1 & 2 wieder beantragen jedoch dem Amt mitteilen, das ich keine Jobangebote oder Schulungen benötige, bis der Vertrag unter Dach und Fach ist. Wenn der Vertrag geschlossen wurde und ich hypothetisch mit einem 500 € netto Fixum (also ca. 650 brutto) ausgehe, habe ich einen Freibetrag von ca. 100 € (bitte berichtigen falls falsch) Dadurch würde nun ALG 1 wegfallen, jedoch immer noch ein Anspruch auf ALG 2 bestehen. Laut ALG2 Rechner würde ich rund 230 € zusätzlich bekommen. Das Problem liegt jedoch an meiner „halben“ Selbstständigkeit durch Provisionen. Es kann durchaus sein das ich mal 0 Provision oder sehr viel bekommen könnte. Falls der zweite Fall eintreten würde, ist es fraglich ob / wie das mit Hartz4 funktioniert. Hierzu und zu eventuell weiteren Problemen die Ihnen eventuell aufgefallen sind bräuchte ich Hilfe. Kann es mir zur Last fallen, das ich bereits einige Male im Zeitraum 01.05.-16.06 sanktioniert wurde und eine ALGI Bewilligung somit flöten geht(oder gar ALG2)? ALG2 hatte ich auch beantragt jedoch wurde dieser abgelehnt, weil ich (auch dumm wie ich war) die noch ausstehenden Kontoauszüge nicht abgegeben habe und somit lies ich erstmal das Thema bleiben. Könnte mir das auch zur Last fallen? Ich hatte ja bis dato noch (zumindest finanziell) mit ALG2 zu tun, weshalb sie mir hoffentlich keine Sanktion anhängen können weil ich meinen Antrag praktisch verpennt habe. Ich danke Ihnen das Sie sich die Zeit genommen haben diese Nachricht durchzulesen und hoffe Sie können mir ein paar gute Ratschläge geben bevor ich zu den Ämtern marschiere. Mit freundlichen Grüßen Duc Doan ps. ja ich habe mich mehr als oft kindisch verhalten und dadurch fehler gemacht die nicht hätten sein müssen - aber fehler müssen sein um einzusehen was für konsequenzen das hat. |
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#2
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| sry Nachtrag: Kann ALG2 verweigert/verringert werden wenn ich nur eine Teilzeitbeschäftigung habe weil der Arbeitgeber keine Vollzeit zu vergeben hat? |
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#3
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| zum Alg I: Wenn die Tätigkeit mind. 15 Std./Woche umfasst, bist du nicht mehr alo und hast keinen Alg I-Anspruch mehr. Bei unter 15 Std. wird das Einkommen auf das Alg I angerechnet, wobei 165 € Freibetrag sind. Bei Einstellungszusagen innerhalb von 8 wochen brauchen i.d.R. keine Bewerbungsaktivitäten mehr gemacht werden. zum Alg II: Wenn Alg I-Anspruch besteht, kannst du auf den nicht verzichten, da es eine vorrangige Leistung ist. Wenn du Alg II erhältst (egal ob aufstockend zum Alg I oder nur Alg II) musst du trotzdem alles versuchen , die Hilfebedürftigkeit zu beenden, also nach besser bezahlten Jobs suchen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Hallo Gerald Danke, aber deine Antworten helfen mir leider nicht weiter. Da sie eigentlich keiner meiner Fragen beantworten ![]() Das ALGI wegfällt bei einer Teilzeitbeschäftigung (und keine geringfügige wie Zeitungen verteilen) ist mir schon klar. Und das Steuerzahler/ARGE möchte, dass ich einen besserbezahlten Beruf in Angriff nehme ist mir ebenfalls klar - jedoch .. naja ich formulier besser meine Fragen nochmal seperat aus. 1. "Das Problem liegt jedoch an meiner „halben“ Selbstständigkeit durch Provisionen. Es kann durchaus sein das ich mal 0 Provision oder sehr viel bekommen könnte. Falls der zweite Fall eintreten würde, ist es fraglich ob / wie das mit Hartz4 funktioniert. (Fixum mit 500 € gerechnet)" 2. "Kann es mir zur Last fallen, das ich bereits einige Male im Zeitraum 01.05.-16.06 sanktioniert wurde und eine erneute ALGI Bewilligung somit flöten geht(oder gar ALG2)?" 3. "ALG2 hatte ich auch beantragt jedoch wurde dieser abgelehnt, weil ich (auch dumm wie ich war) die noch ausstehenden Kontoauszüge nicht abgegeben habe und somit lies ich erstmal das Thema bleiben. Könnte mir das auch zur Last fallen bei Neuantrag?" 4. Ich hätte wohl dem Amt erzählen können, dass ich anderweitig mit Arbeiten für meine zukünftige Beschäftigung Beschäftigt war. Dies ist nun aber nicht mehr rückgängig zu machen (oder etwa doch?) |
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#5
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| 1. Bei Einkommen aus Selbständigkeit wird das Gesamteinkommen des Bewilligungsabschnittest genommen und auf die Monate aufgeteilt. Man bekommt erstmal vorläufig ALG 2 mit einem geschätzten Einkommen und wenn dann das tatsächliche Einkommen bekannt ist, wird dann ggf. nachgezahlt oder zurückgefordert. 2. Was jetzt? Sanktioniert oder Sperrzeit? Sanktionen gibts beim ALG 1 nicht... 3. Nein. 4. Welchem Amt? Der Agentur für Arbeit wegen ALG 1? Was soll dir das bringen? Wenn du erzählst, dass du wegen Vorbereitungen für die neue Arbeit keine Zeit hattest, dann warst du nicht verfügbar und die Versagung/Einstellung ALG 1 wäre völlig korrekt. Mit so einer Begründung bekommst du kein ALG (nachgezahlt?). Turtle |
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