Teiltilgung eines Wohnungsdarlehens durch Dritte Die Restschuld des Darlehen der Eigentumswohnung beträgt z.B. 40.000 Euro. Es werden nur Zinsen an die Bank gezahlt aber es darf einmal pro Jahr bis maximal 5.000 Euro getilgt werden um die Restschuld zu reduzieren.
Angenommen meine Eltern, zugleich auch Bürgen, tilgen ohne meines Wissens die genannten 5.000 Euro.
Wenn meine Eltern dieses so wollen und auch tun, kann ich schlecht der Bank die 5.000 Euro zurücknehmen und ich ihnen auch nicht vorschreiben, was sie mit ihrem Geld tun sollen.
Wie würde sich dieses "Geschenk" auf das Arbeitslosengeld 2 auswirken? |