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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 21.12.2011, 18:04
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Beiträge: 2
Standard Studiumabbruch und Neuaufnahme was Arge sagen

Hallo liebe Forengemeinde,

da ich mich im ALG II Jungel verloren habe möchte ich nun kurz die Situation meiner jüngeren Schwester schildern!


Folgender Sachverhalt Sie ist 24 und hat ein Kind über 3 Jahre!
Bis November studiert und abgebrochen wegen Burn-Out!
Kein Bafög-Anspruch mehr ALG II beantragt!
Möchte ab dem Sommersemester wieder studieren (einen Studiengang der weniger belastent ist) 600 Kilometer entfernt!
Uni Zusage voraussichtlich ab Ende Januar (da Abischnitt 1,0)!

Sie musste sich Arbeitslos melden und bekommt jetzt von der Arge und von anderen Unternehmen unzählige Jobangebote, desweiteren ist Ihr Arge-Profil öffentlich und unseriöse Unternehmen melden sich und laden zum Vorstellungsgespräch ohne Bewerbung ein!

Meine Frage: "Soll sie der Arge sagen das sie ab dem Sommersemester wieder studieren möchte!"

"Was ist wenn sie einen Job bekommt aber das Studium im März anfängt darf sie da Kündigen?"

"Und falls ja bekommt sie dann für das Studium eine Sanktion wenn sie zum Kredit zusätlich ALG Alleinerziehendenzuschlag beantragen möchte?"

Ich würde mich sehr über Antworten freuen denn sie tut mir so undenlich leid und ich ahbe Angst das sie sich bei dem ganzen Druck etwas antuen möchte! Helft mir bitte!
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  #2  
Alt 21.12.2011, 19:49
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
"Soll sie der Arge sagen das sie ab dem Sommersemester wieder studieren möchte!"
Das kann sie tun oder sie kann es auch lassen. Das entbindet sie ja derzeit (bis zum Sommersemester sinds halt noch ein paar Monate) nicht davon, Arbeit suchen zu müssen.

Zitat:
Was ist wenn sie einen Job bekommt aber das Studium im März anfängt darf sie da Kündigen?"
Sie ist doch wohl ein freier Mensch, oder? ALG 2 bekommt sie als Studentin dann eh nicht mehr.

Zitat:
Und falls ja bekommt sie dann für das Studium eine Sanktion wenn sie zum Kredit zusätlich ALG Alleinerziehendenzuschlag beantragen möchte?"
Soweit ihr denn einer zusteht. Nein, da wird es wohl keine Sanktion geben.

Ich hoffe, sie klärt zuerst, dass sie für ein neuerliches Studium überhaupt Bafög bekommt. Bei vormaligen Abbrechern ist das nämlich nicht immer der Fall.

Turtle
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  #3  
Alt 21.12.2011, 20:25
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Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 2
Standard Danke

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sie wird kein Bafög mehr bekommen und möchte einen kfw-Kredit beantragen.
Dieser wird ihr ja beim Harz4 als einkommen angerechnet, da sie aber monatlich nur max 650 Euro bekommen kann hätte sie sicherlich einen Anspruch auf ALG2 fürs Kind da sie ja bisher auch Bafög in Höhe von 625 Euro bekommen hat und den Alleinerziehenden Zuschlag um den Lebensunterhalt zu sichern.

Sie hat nur so eine Angst davor das ihr im Falle einer Kündigung dann der Anspruch auf den Zuschlag gekürzt wird den sie ja in einem anderen Bundesland neu beantragen muss (also als Neukunde bei einer anderen Arge)!

Würde die neue Arge dann von der Kündigung am alten Wohnsitz erfahren?

Danke für die Hilfe ich ruf sie gleich an und berichte ihr von den Neuigkeiten.
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alg 2, alleinerziehend, studium

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