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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo insgesamt, ich habe mich gerade hier angemeldet. )Ich habe eine wichtige Frage:Meine Mutter bekommt ALGII. Ich bin Student U25, lebe noch zu Hause. Meine Familie will nicht, dass ich Bafög beantrage (wegen Schulden nach dem Studium) Die Grosseltern wollen mich deshalb finanziell unterstützen. Sie schreiben mir auch darüber eine Bescheinigung für die Kindergeldkasse.Nun meine Frage: ist sowas überhaupt möglich? Ich weiß jetzt, dass ich meiner Mutter die Hälfte der Miete zahlen muss. Seit Anfang meines Studiums bin ich nicht mehr im Bewilligungsbescheid aufgeführt. Wir dachten daher, dass ich überhaupt nicht mehr beim JC geführt werde. Meine Mutter hat deshalb ihren Weiterbewilligungsbescheid nur für sich ausgefüllt. Komischerweise wurde ihr alles vom JC bewilligt (natürlich nur die Hälfte der Miete) Es wurde nicht nach meiner Person gefragt und auch nicht nach meinem Einkommen. Jetzt ist sie natürlich etwas beunruhigt wegen evtl Ärger vom JC |
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#2
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| Als Student bist Du vom ALg II ausgeschlossen. Womit Du Deinen Lebensunterhalt finanzierst, ist Dein Bier. Sollten die Großeltern so großzügig sein und Dir mehr zahlen als Dein sozialhilferechtlicher Bedarf ist, wird das Kindergeld allerdings bei Deiner Mutter als Einkommen angerechnet. Insofern wird sich das Jobcenter schon für Dein Einkommen interessieren. Wenn Du das nicht angeben willst, wird es vermutlich den kompletten Kindergeldbetrag bei Deinen Eltern anrechnen. Du gehörst nach wie vor zur Bedarfsgemeinschaft, bist nur von den Leistungen ausgeschlossen. Und Dir dürfte ja bekannt sein, daß alle Änderungen dem Jobcenter mitzuteilen sind. Auch wenn Du "Unterhalt" von Deinen Großeltern bekommst. |
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#3
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| Vielen Dank Vegas!! Kannst Du mir noch sagen, wie hoch dieser sozialhilferechtliche Satz für mich ist? Das ich ausgeschlossen bin, habe ich nicht gewusst (.Ich habe aber 2010 meine Immatrikulation zum JobCenter schicken müssen. Eigentlich hätten sie merken müssen, dass keine Angaben bzgl. Einkommen bei mir vorliegen. Hilft es, wenn wir es nachträglich noch melden? Ich meine jetzt freiwillig Asche aufs Haupt? Meine Mutter kommt deshalb kaum noch zur Ruhe, weil wir es wirklich nicht gewusst haben Lg. |
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#4
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| sry. ich meine nicht 2010, sondern 2011 |
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#5
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| Wenn Du über 18 bist 299,00 EUR plus Dein (angemessener) Mietanteil. |
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