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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 29.01.2012, 22:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 1
Standard Stress zuHause. Eigene Wohnung auch unter 25 möglich?

Ich schreibe hier im Namen meiner Freundin, da ich selber nicht genau weiß was sie tun kann.
Meine Freundin ist 22, und hat in ihrem Leben noch keinen festen Job gehabt.
Jetzt hat sie zuhause unglaublichen Stress. Ich weiss das ihre Eltern sie mitziehen müssen, aber sie kann unter den Umständen da einfach nicht wohnen bleiben. Körperlich wird sie nicht misshandelt, aber seelische setzen ihre Leute ihr doch ganz schön zu. Nicht mal ein eigenes Zimmer steht ihr zur Verfügung und sie ist Herzkrank.
Was muss sie tun um vom Amt eine Wohnung zu bekommen?
Könnte ein psyochologisches Gutachten sie aus diesen Unmenschlichen (ja unmenschlich) Zuständen in dem Haus, herausholen. Ich mache mir langsam Sorgen das sie sich etwas antun könnte. Leider kann ich sie nicht bei mir aufnehmen da ich selber Hartz 4 Empfängerin bin und meine Wohnsituation das auch nicht zulässt.
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  #2  
Alt 29.01.2012, 22:49
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Und die Suchfunktion hat dir nicht dabei geholfen, obwohl es zu dem Thema gefühlte 1000 Beiträge gibt?!

Was sollen wir denn auf diese Frage antworten? Allein mit "Stress" und Co. gibts keine Genehmigung. Wieso hat sie noch keine Ausbildung? Wie wäre es denn, wenn sie sich darauf konzentriert? Dann kann sie auch, wenn sie eine Ausbildung gefunden hat, ausziehen. Denn dann gibts Bafög oder BAB.

Turtle
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  #3  
Alt 30.01.2012, 06:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 431
Standard

Dass deine Freundin Stress mit ihren Eltern hat, wundert mich bei der Aussage "hat mit 22 Jahren noch keinen festen Job gehabt" wirklich nicht. Den hätte sie mit mir und meinem Mann auch. Wenn sie zu krank (angeblich herzkrank) zum arbeiten ist, dann muss sie Rente beim Rententräger beantragen (Erwerbsunfähigkeitsrente). Ansonsten soll sie sehen, dass sie eine Ausbildung oder einen Job anfängt, dann gibt es zu Hause auch weniger Stress.
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  #4  
Alt 30.01.2012, 06:13
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
Standard

Zitat:
Zitat von Birgit63 Beitrag anzeigen
Wenn sie zu krank (angeblich herzkrank) zum arbeiten ist, dann muss sie Rente beim Rententräger beantragen (Erwerbsunfähigkeitsrente).
Dürfte bei "hat noch nie wirklich gearbeitet" eher sinnlos sein...
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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