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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, da ich seit einiger Zeit arge Probleme mit meinem Sohn habe wende ich mich nun als Neuling an dieses Forum. Mein Sohn ist vor kurzem 18 geworden und ich wohne seit märz 2009 mit ihm alleine. Seit diesem Zeitpunkt macht er mir leider nur Sorgen, denn er rebelliert in der Wohnung, wenn ich mal nicht zu Hause bin. Er feiert laute Partys, seine Freunde beschmutzen den Hausflur und den Fahrstuhl und die Nachbarn sind nicht gut auf uns zu sprechen. Diese ganze Problematik hat nun dazu geführt, dass ich bereits zwei Abmahnungen von der Hausverwaltung bekommen habe und den Aufzug auf eigene Kosten streichen musste. Aber auch nach diesen zwei Abmahnungen hat mein Sohn immer noch nicht verstanden, dass es so nicht weiter geht und wir bei der nächsten Auffälligkeit die Wohnung verlieren werden. Nun zu meiner Frage: da mein Sohn und ich Hartz 4 bekommen ist es normalerweise nicht möglich, dass mein Sohn auszieht. Aber gibt es unter diesen Umständen vielleicht doch eine Möglichkeit? Hat jemand hier vielleicht Erfahrung mit solch einer Sachlage und kann mir einen Tip geben? Vielen Dank Püppi1967 |
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#2
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| Klar gibt es eine Möglichkeit: Schmeiß ihn raus. Ob die ARGE ihm eine eigene Wohnung bezahlt oder nicht, soll dir ja erstmal egal sein. Turtle |
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#3
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| Das Problem ist ja nur, dass auch ich Hartz 4 bekomme und dann aus meiner Wohnung muss. LG Püppi1967 |
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#4
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| Du hast die Wahl.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Püppi, du hast doch 6 Monate Zeit, wenn die Wohnung dadurch unangemessen wird. Und wenn die ARGE nicht mitspielt und erstmal Probleme macht und deinem Sohn nicht bei einer eigenen Wohnung hilft: Vielleicht wacht er ja auch auf und ändert sich? Und du kannst einen geläuterten und lieben Sohn wieder bei dir aufnehmen? Turtle |
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#6
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| Ja gut, ich habe 6 Monate Zeit, da hast du Recht. Aber ich glaube nicht, dass mein Sohn zur Vernunft kommt. Er hatte schon so viele Chancen und hat sie nie wahr genommen |
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#7
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| Was meinst du, was passiert, wenn du nach den 2 Abmahnungen die Kündigung bekommst? Dann müsstest du eh ausziehen. So kann es doch wohl auch nicht weitergehen. Wie schon gesagt, letztendlich ist es deine Entscheidung. Da die Probleme sicherlich auch schon vor dem 18. Lebensjahr waren, hättest du viel früher einwirken müssen, notfalls mit Einschaltung des Jugendamtes. Wie es ausschaut, wirst du jetzt die Verantwortung auf den rebellierenden pubertären Sohn selbst übertragen müssen, damit er notfalls aus seinem Rauswurf etwas lernt. Ob dem wirklich so sein wird: wer will das wissen? So weitergehen kann es ja offensichtlich auch nicht. Turtle |
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#8
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| Hallo Turtle, habe mir deine Worte mal intensiv durch den Kopf gehen lassen Natürlich würde ich so oder so aus dieser Wohnung ausziehen müssen. Aber irgendetwas in mir sträubt sich dagegen meinen Sohn einfach vor die Tür zu stellen ... ich kann nicht erklären warum. Deshalb suche ich einen Weg, der für beide Parteien i O ist. Es gibt schon länger Probleme mit ihm, keine Frage. Aber ich wollte es bis jetzt nicht wirklich wahr haben. LG Püppi |
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#9
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| Diese Vorgehensweise war bis jetzt ja nicht sehr erfolgreich.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#10
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| Sicher war es bis jetzt nicht sehr erfoglreich, das stimmt. Es fällt einfach nur schwer zu realisieren, dass es anscheinend keinen anderen Weg mehr gibt als ihn vor die Tür zu setzen |
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