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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo! Bin grad zufällig hier gelandet und ganz begeistert, dass es dieses Forum hier gibt! Ganz herzlichen Dank erstmal an die Betreiber hier - und auch an alle, die antworten!!! Und nun zur Situation: Mein Sohn (16 Jahre) lebt seit etwa einem Jahr in einer betreuten WG (übers Jugendamt). Nein, nicht weil er irgendwie auffällig geworden wäre oder so - sondern weil er einfach nicht mehr bei mir leben kann, oder das jedenfalls gar nicht gut für uns beide wäre. Ich bin chronisch krank/schwerbehindert, habe getan, was ich konnte und liebe meinen Sohn noch immer sehr - und genau deshalb ist er nun dort besser aufgehoben und hat die Freiheit, sich wirklich um sich und seine Zukunft zu kümmern. Mein Sohn ist nun in die 10. Klasse (Gymnasium) gekommen und will sich mit dem HJ-Zeugnis in einem Berufsschulzentrum für ein technisches Fachabitur bewerben, damit er die 2. Fremdsprache "loswird" und so ein besseres Abiturzeugnis bekommen kann. Obs danach auf ner Berufsakademie, in einer Firma, an einer FHS oder wie auch immer weitergeht - ist derzeit noch unklar und hängt ja sicher auch von den Ergebnissen dann ab. Ich bin alleinerziehend - werde aber in den nächsten Monaten mit meinem jetzigen Partner (nicht der Kindesvater) zusammenziehen. Ich zahle derzeit über 400 Euro für den WG-Platz - alles andere finanziert quasi das Jugendamt. Der Kindesvater zahlt hin und wieder kleckerweise seine Unterhaltsschulden ab und zahlt derzeit ja laufend auch seinen Obulus ans Jugendamt - und ist ansonsten quasi abwesend, trotz vieler Bemühungen und so. Falls das irgendwie wichtig ist: Das Ganze spielt im Großraum Dresden/Sachsen. Vom Jugendamt wurde nun beschlossen, dass die Übernahme der stationären Hilfe bis zum 18. Geburtstag (Januar 2011) notwendig und gewährleistet ist (also ein Zurückziehen zu mir nicht möglich ist bzw. nicht angestrebt wird) und dass das Ziel der Auszug in eine eigene Wohnung ist (sobald es von seinen Fähigkeiten her möglich ist). Die Chancen stehen gut für die Verselbständigung - denn schon jetzt kommt mein Sohn prima mit allem zurecht, ist essenmäßig schon einige Zeit Selbstversorger (kriegt also das Geld ausgezahlt + kauft/kocht selbst) und ist überhaupt sehr zuverlässig, reif und verantwortungsbewusst. Zwangsweise eben recht früh erwachsen geworden ... *seufz* Nun die Fragen: Wenn dann der Aufzug ansteht (also frühestens in etwa 6 Monaten - spätestens in etwa 18 Monaten) - wie finanziert sich mein Sohn dann, also Leben, Wohnung, Fahrkarte usw.? Selbst Geld zu verdienen wird als Schüler ja eher nebensächlich möglich sein, aber nichtmal ansatzweise kostendeckend. Die einzige feste Einnahme wird wohl das Kindergeld sein, was er dann selbst bekommen kann (oder ich ihm eben auszahle/überweise). Zahle ich dann Unterhalt an meinen Sohn? Oder zahle ich weiter an das Jugendamt? Und wie ist das mit dem Unterhalt vom Kindesvater - der erfahrungsgemäß nicht zuverlässig eintrudelt? Sollte mein Sohn dann auf Geld von ihm angewiesen sein - wird das ja Mist. Und gibt es die Chance auf irgendwelche Gelder - also Hartz IV oder Bafög oder sonstwas? Wer ist dann überhaupt der richtige Ansprechpartner dafür: Jugendamt, ...? Oder was wäre sonst noch so dazu zu wissen? Ich glaube, ich stell mich grade ziemlich doof an *schäm* ... aber ich hatte noch nie mit Hartz IV oder so zu tun und bin entsprechend ahnungslos. Vielen Dank schonmal für jeden Tipp und jeden Hinweis! Sonnige Grüße von der Wölfin. |
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#2
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| Nachtrag: Oder könnte er unter diesen Umständen am Ende gar kein Fachabitur oder gar eine weitere Ausbildung machen - sondern müsste gleich (also ungelernt) arbeiten gehen? Um seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren? Bin grad in anderen Themen hier über solche Aussagen gestolpert und bin nun ziemlich verwirrt und verunsichert ... Ich hab nen Vollzeitjob - aber so reich bin ich nun auch nicht, dass ich ihn komplett mit finanzieren könnte. Zumal ich aus gesundheitlichen Gründen immer wieder ausfalle und dann nur Krankengeld bekomme. Aber er soll doch wenigstens ne ordentliche Erst-Ausbildung machen können - seinen Fähigkeiten entsprechend ... *hoff* |
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#3
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| Du hast die Antwort doch schon selber geschrieben. Darüberhinaus kann diese Hilfe bis zum 21. Lebensjahr geleistet werden. Es werden weiterhin in regelmäßigen Abständen die Hilfeplangespräche stattfinden sowie eine regelmäßige Überprüfung deiner Einkommensverhältnisse, da du und der Vater euch entsprechend eurer Leistungsfähigkeit zu beteiligen habt. Nach der Unterstützung des Jugendamtes kommt dann ggf. ALGII in Betracht, auch unter Einschluss von Elternunterhalt. |
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#4
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| Danke erstmal! Hmmm, aber das haut ja irgendwie nur teilweise so hin ... *grübel* Dieser Beschluss bezieht sich ja auf die Finanzierung der WG, die eben nun bis max. 18. Geburtstag "gesichert" ist - aber doch nicht den Auszug in eine Wohnung, auch wenn das das Ziel der Hilfe ist. Und die Frage ist ja, wie finanziert sich mein Sohn - wenn er in eine eigene Wohnung auszieht? Manche in der WG leben wohl auch über den 18. Geburtstag hinaus dort - aber das ist ja nicht für meinen Sohn vorgesehen. Sondern vielmehr eben der Auszug, sobald es irgendwie möglich ist. Oder steh ich jetzt irgendwie grad auf der Leitung? *unsicherguck* Sonnige Grüße von der Wölfin. |
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#5
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| Zitat:
Er sollte dann nur nicht (auch nicht übergangsweise) in deinen Haushalt ziehen, denn dann greift sofort wieder die U25-Regelung. |
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#6
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| Hmmm, also sooo viel Zeit ist da nun auch wieder nicht mehr. In ein paar Monaten wird er 17 - und ab da könnte er ausziehen. Was sowohl ich, als auch die WG-Betreuer ihm sowieso eher früher als später wünschen würden - denn dort in die WG passt er nun nicht sooo klasse. Die Probleme bei den anderen sind eben gänzlich anderer Natur (es sind sonst eher "schwierige" Jugendliche - und ich bin sehr dankbar, dass mein Sohn sich da bislang nix abguckt, sondern sich eher abgrenzt, aber wirklich gut ist das ja auch nicht auf die Dauer) als die bei uns. Also gilt es schon, dass wir uns langsam mal informieren, wie es dann weitergeht - auch eben finanziell. Zumal Weihnachten eh immer "so plötzlich" kommt ... und einen Monat später hat er schon Geburtstag.Auch dem Staat würde es ja sicher "billiger" kommen, wenn mein Sohn auszieht, denn so ein WG-Platz kostet schließlich knapp 3.000 Euro. Da wird er ja fürs Leben allein dann nur nen Bruchteil davon brauchen/bekommen. Und nein, zu mir kann er eben gar nicht ziehen - genau deshalb wohnt er ja dort, weil das (leider) nicht möglich bzw. nicht gut für uns beide wär. Ist ja auch gar nicht angedacht - sondern definitiv der Auszug in ne eigene Wohnung. Was aber ist denn nun ALG II? Ist das dasselbe wie Hartz IV - oder was anderes? Und wie hoch ist das - oder wie berechnet sich das? Und wo beantragt man das? Ist das abhängig von meinem Einkommen? Oder gar noch abhängig von dem Einkommen meines Partners jetzt - wenn ich dann mit bei ihm wohne? Und müssen wir dann irgendwem irgendwie irgendwas "beweisen", dass mein Sohn nicht daheim wohnen kann? Oder genügt die Tatsache, dass er aus einer WG kommt? Und "unter Einschluss von Elternunterhalt" - was bedeutet das konkret? Zahle ich dann "normalen" Unterhalt nach der Tabelle? Oder zahle ich dann weiter die großen Summen wie jetzt für den WG-Platz? Und wird auch Unterhalt vom Kindesvater berechnet? Und was ist, wenn der nicht zuverlässig zahlt (was er die ganzen Jahre noch nie gemacht hat)? Hat dann mein Sohn jedesmal Finanzprobleme, weil die regelmäßige Zahlung so vorausgesetzt wird? Und sollte evtl. noch jemand wissen, auf welchen gesetzlichen Grundlagen das alles so beruht (mir würden auch die Gesetze und ggf. die nötigen Stichworte genügen - die Paragraphen find ich dann schon), dass ich mich bissel belesen kann - bevor wir da Anträge stellen oder so ... dann wär das ganz superspitzenklasse! |
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#7
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| Zitat:
Warum fragst du eigentlich nicht beim Jugendamt nach? |
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#8
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| Hallo Wölfin, ja, Hartz IV und ALG II sind ein und dasselbe. Mach dir doch nicht so einen Kopf! Aus meiner Erfahrung heraus helfen das Jugendamt bzw. die Betreuer im betreuten Wohnen den Jugendlichen sowohl eine Wohnung zu finden als auch die entsprechenden Leistungen zu beantragen. Solange er unter 18 ist benötigt er ja sowieso jemanden, der mit ihm die Sachen beantragen geht, weil er noch nicht voll rechts- und geschäftfähig ist. Wie Grubenpony schon geschrieben hat: wieso fragst du nicht beim Jugendamt nach? Liebe Grüße Susanne |
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#9
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| Bis zum 18. Lebensjahr wird die Arge den Jungen weiterhin ans Jugendamt verweisen und kein Alg2 bewilligen, weil eben die Jugendhilfe vorrangig vor dem Alg2 ist.
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#10
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| Davon ab bleibt ihr, auch wenn ihr nicht voll für ihn zahlen könnt, weiterhin unterhaltspflichtig. Also einen Teil müsst ihr weiterhin zuschiessen, bis er eine abgeschlossene Erstausbildung hat. |
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