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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 20.08.2009, 07:10
Wölfin
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Vielen Dank erstmal an alle!


Ich versuch mal bissel zu sortieren (und selbst durchzusehen ;-) ) ... die weiter offenen Fragen mitten im Text formatiere ich mal dick - ist vielleicht übersichtlicher ...

Klar bleibe ich weiter unterhaltspflichtig - das soll auch so sein und will ich gar nicht anders. Die Frage wäre für mich aber, WIE. Also werde ich die ganzen Jahre (bis er mal fertig mit Ausbildung/Studium ist) den hohen jetzigen Betrag (ans JA) zahlen müssen (der mich wirklich in Nöte bringt) - oder ist es ab irgendwann der "normale" Unterhaltssatz nach Tabelle?

Bis zu seinem 18. Geburtstag wird also weiter das JA zuständig bleiben - auch wenn er dann schon in einer eigenen Wohnung wohnen sollte. Ich nehme mal an, dass hier auf jeden Fall auch für mich der JA-Satz weitergilt, wenn die die Sache finanzieren - oder?

Ein halbes Jahr lang gibts vom JA auch die Möglichkeit, dass der Schützling 1-2mal (max. 6 h/Woche) von einem Betreuer besucht wird - so zum Ausklingen der Betreuung sozusagen. Das weiß ich schon von der WG - aber länger zahlt das JA sowas nicht. Und es ist unabhängig davon, ob er dann schon 18 ist oder noch nicht.

Ab seinem 18. Geburtstag muss er dann also Hartz IV/ALG II beantragen - bei der Arge. Ich nehme mal an, dass man die örtliche unter dem Name im Telefonbuch/Internet findet?

Und beim JA selbst nachfragen - ist leider schwierig ... anfangs hatte ich ein gutes Verhältnis zu meiner Ansprechpartnerin dort ... dann haben die gewechselt, Mist mit meiner "geschützten Adresse" gebaut, mir immer mehr Mist erzählt, ... - und jedenfalls krieg ich jetzt schon Riesenpanik, wenn ich nur ans JA denke ... ich gehe da also nur hin - wenns für meinen Sohn unbedingt sein muss, und auch dann nur mit Begleitung ...

Die WG hab ich schon immer mal gefragt - aber die haben solche Fälle (Mutter geht voll arbeiten + verdient mittelmäßig, Sohn geht aufs Gymnasium + somit länger zur Schule, evtl. mit Studium, kann aber frühzeitig ausziehen, ...) so selten, dass sie da auch nur sehr grobe Ansätze sagen können.

Und ja, sicher helfen seine WG-Betreuer ihm dann - wenns soweit ist. Aber ich fühl mich als Mutter schon auch verantwortlich, will ja das Beste für meinen Sohn ... möchte außerdem bissel planen ... muss grad auch im Zusammenhang mit dem Zusammenziehen mit meinem Partner beim Kassensturz auch solche absehbaren Dinge berücksichtigen ... - und außerdem weiß ich, dass ich im Ernstfall lieber selbst Behördenbriefe/Anträge/Widersprüche/... schreibe, dann klappt das erfahrungsgemäß auch. Während die WG-Betreuer ganz liebe und engagierte und eben tolle Leute sind - aber im schriftlichen oder gar gesetzlichen Bereich nun nicht grad besonders glänzen, wie die Erfahrung gezeigt hat. Aber um sowas selbst machen zu können - muss man eben wissen, was geht und wo es steht usw. Und bis jetzt klappt das mit den WG-Leuten ja auch prima so - Hand in Hand. Also ich mach ja auch jetzt noch einiges und unterstütze nach Kräften.

Deshalb auch herzlichen Dank für die Gesetz-Links in der Signatur (die ich jetzt im Antwort-Modus leider nicht sehen kann, mich also auch nicht direkt bei demjenigen bedanken kann )!!!

Also: Nix für ungut - ist für mich wirklich wichtig, das schonmal bissel zu wissen und ordnen zu können!

Sonnige Grüße von der Wölfin.
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  #12  
Alt 20.08.2009, 07:16
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Wölfin Beitrag anzeigen
Also werde ich die ganzen Jahre (bis er mal fertig mit Ausbildung/Studium ist) den hohen jetzigen Betrag (ans JA) zahlen müssen (der mich wirklich in Nöte bringt) - oder ist es ab irgendwann der "normale" Unterhaltssatz nach Tabelle?
Solange er in der Betreuung ist, wird das Jugendamt regelmäßig dein Einkommen (und das des Vaters) überprüfen und danach deine Unterhaltsverpflichtung bzw. Beteiligung festsetzen.

Nach der Betreuung läuft es den "normalen" Weg. In beiden Fällen wird natürlich das eigene Einkommen des Kindes bei der Berechnung berücksichtigt.

Zitat:
Ein halbes Jahr lang gibts vom JA auch die Möglichkeit, dass der Schützling 1-2mal (max. 6 h/Woche) von einem Betreuer besucht wird - so zum Ausklingen der Betreuung sozusagen. Das weiß ich schon von der WG - aber länger zahlt das JA sowas nicht. Und es ist unabhängig davon, ob er dann schon 18 ist oder noch nicht.
Das kann so nicht stimmen.

Deine Planung in allen Ehren, aber ich finde, du steigerst dich da ein wenig rein.
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  #13  
Alt 20.08.2009, 07:43
Wölfin
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Böse

Zitat:
Das kann so nicht stimmen.

Deine Planung in allen Ehren, aber ich finde, du steigerst dich da ein wenig rein.

Also ob es "stimmt" - habe ich nicht überprüft. Es ist (wie bereits erwähnt) die Auskunft der WG fürs JA Dresden, hat mir ein Betreuer erst gestern beim Elternabend wieder versichert. Egal ob jemand mit 17 oder 18 oder 19 oder so auszieht - es gibt 6 Monate ambulante Nachbetreuung, Verlängerungen akzeptiert das JA nicht (oder vielleicht nur in extremen Ausnahmefällen? - aber davon gehe ich bei meinem nicht aus), wegen der Kosten. Und es gibt eben max. 6 h/Woche.


Und was das "du steigerst dich da ein wenig rein" betrifft: Das kannst Du gern "finden" - aber ich muss + werd mir sowas nicht sagen lassen. Denn Du kennst weder mich, noch unsere Umstände hier - also wie willst Du das beurteilen können.

In einem halben Jahr ist das Thema Auszug für meinen Sohn akut - davon fallen 2 Monate wegen meines eigenen Aus- und Umzuges quasi raus aus der Zeit, Weihnachten/Jahreswechsel ist auch noch - inkl. Hochdruck im Job über etwa 6-8 Wochen, 3 Wochen gemeinsamer Urlaub, ... - wann bitteschön wärs denn "genehm", dass ich mich mit dem Thema befasse? Eine Woche vorher? *kopfschüttel*

Mal ganz von anderen Dingen abgesehen, die hier ebenfalls niemand weiß - und für die ich mich weder rechtfertigen muss noch werde!


Mein Fazit:
Wenn hier keine sachlichen Fragen/Themen diskutiert werden - sondern das eigene Verhalten ohne Kenntnis irgendwelcher Details gleich bewertet (und auch noch abgewertert/verurteilt!) wird, muss ich das hier echt nicht haben!
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  #14  
Alt 20.08.2009, 08:00
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Wölfin Beitrag anzeigen
Also ob es "stimmt" - habe ich nicht überprüft. Es ist (wie bereits erwähnt) die Auskunft der WG fürs JA Dresden, hat mir ein Betreuer erst gestern beim Elternabend wieder versichert. Egal ob jemand mit 17 oder 18 oder 19 oder so auszieht - es gibt 6 Monate ambulante Nachbetreuung, Verlängerungen akzeptiert das JA nicht (oder vielleicht nur in extremen Ausnahmefällen? - aber davon gehe ich bei meinem nicht aus), wegen der Kosten. Und es gibt eben max. 6 h/Woche.
Dann eben deutlicher (das Recht nimmst du dir ja auch heraus): Dein Sohn ist nicht ohne Grund in einer Fremdbetreuung. Wenn die ambulante Betreuung unabhängig vom Alter des Betreuten nach 6 Monaten enden würde, wohin entläasst man dann den noch Minderjährigen? In die Betreuung des Elternteiles, von dem er weg sollte/wollte?

Anstatt hier deinen Frust rauszulassen, solltest du dich bemühen, einen besseren Draht zum JA aufzubauen, denn auch dein Verhalten ist massgeblich entscheidend ob dein Sohn weiterhin in der WG bleiben muss oder nicht.


Mehr habe ich zu diesem Thema nicht mehr zu schreiben.
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  #15  
Alt 20.08.2009, 17:53
Wölfin
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Also wenn ich was "ganz besonders mag" - dann sind das Menschen, die mit ihren Vorurteilen oder Verallgemeinerungen und ohne jegliche Rückfrage oder so unschuldige Menschen aburteilen ... ich jedenfalls stehe dafür nicht zur Verfügung und mein Sohn schon gar nicht ... leider habe ich aber trotz gründlicher Suche in Kontrollzentrum und Hilfe heute früh nicht gefunden, wie/wo man dieses Forum hier endlich wieder verlassen kann ... und schon gehen die Verurteilungen und Unterstellungen "fröhlich" weiter *kopfschüttel* ...


"Dein Sohn ist nicht ohne Grund in einer Fremdbetreuung."

-> Da diesen Grund aber hier niemand kennt - sollte sich auch jeder sehr zurückhalten, meinem Sohn irgendwas zu unterstellen, was gar nicht zutrifft.


"In die Betreuung des Elternteiles, von dem er weg sollte/wollte?"

-> Ich kann mich nur wiederholen: Wie ist es möglich, dass Personen, die die konkreten Umstände überhaupt gar nicht kennen, sich solche üblen Fehlurteile anmaßen dürfen?!? Weder wollte, noch sollte er weg von mir - das sind haltlose Unterstellungen, die definitiv zu weit gehen!!!


"Anstatt hier deinen Frust rauszulassen, solltest du dich bemühen, einen besseren Draht zum JA aufzubauen, denn auch dein Verhalten ist massgeblich entscheidend ob dein Sohn weiterhin in der WG bleiben muss oder nicht."

-> Und noch eine Wiederholung: Dass mein Sohn in dieser WG lebt, hat mit meinem Verhalten gar nichts zu tun - und schon gar nicht mit meinem "Draht zum JA" oder so. Das liegt an gänzlich anderen Umständen, für die weder mein Sohn, noch ich etwas können - und die hier überhaupt nicht zur Diskussion stehen. Im Übrigen MUSS er nicht dort leben, sondern DARF das - noch so eine haltlose Unterstellung.

Und was ich so "sollte" - das entscheide immer noch ich. Zumal das JA sich gesetzeswidrig verhalten hat und dadurch sowohl meine, als auch die Sicherheit meines Sohnes massiv gefährdet bzw. in Todesgefahr (mit bereits erfolgten realen, weitreichenden Verletzungsfolgen) gebracht hat - nicht ich.

Im Übrigen lasse ich hier nicht "meinen Frust raus" oder so (den ich zudem gar nicht habe) - sondern wehre mich lediglich gegen die nicht hinnehmbare Verleumdung und üble Nachrede, die seltsamerweise in diesem Forum offenbar toleriert wird.

Ich bin ja in einigen Foren unterwegs, teils seit ein paar Jahren - aber sowas hab ich echt noch nicht erlebt ... und schon gar nicht so, dass die Mods nichts dagegen unternehmen, falls tatsächlich mal jemand sich derart im Ton vergreift ...

Wenn ich in den nächsten Minuten den Link "Profil löschen" oder so noch immer nicht finde - werde ich ohne Löschen verschwinden.
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