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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 23.03.2010, 10:13
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Unglücklich Schwanger - zurück zu Eltern

Hallo,
also kurz zu meiner Situation:
Ich bin fast 24, im 3. Monat schwanger, lebe mit meinem Freund zusammen und wir studieren. Bei meinen Eltern bin ich im Juli 2005 ausgezogen, eine Ummeldung erfolgte aber erst am 01.01.2007 als mein Freund und ich eine gemeinsame Wohnung bezogen haben.
Das Studentenwerk hat mir gesagt, dass ich ab der 13. SSW den Zuschuss für besondere Ernährung bei der ARGE stellen kann und eventuell auch Unterstützung für Erstausstattung sowie Umstandskleidung erhalte.
Daraufhin habe ich bei der ARGE angefragt. Dort sagte man mir, da ich unter 25 bin, muss ich zu den Eltern zurück ziehen und diese müssten die Kosten für mich tragen.
Das finde ich unverantwortlich. Meine Eltern leben 80 km weit weg, d.h. ich müsste bis zur Geburt jeden Tag mit dem Zug zur Uni fahren, könnte meinen Freund nur noch selten sehen, etc.
Wie stellen die sich das vor??? Ich mein mit Kind kann ich bei meinen Eltern nicht wohnen - Wohnung zu klein. Außerdem habe ich schon so lang eine eigene Wohnung.
Ist die Aussage rechtmäßig??? Habe ich keinen Anspruch auf Zuschüsse bzw. im Erziehungsjahr auf Hartz IV (lasse mich beurlauben).
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
MfG Nicen
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  #2  
Alt 23.03.2010, 11:17
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Zu den Eltern zurück musst Du nicht, die aufnehmende ARGE täte sich freuen, würdest Du doch dort eine eigene Bedarfsgemeinschaft im Elternhaus bilden.

Erstausstatung? Ich würde es probieren und mich bescheiden lassen. Generell würde ich den Anspruch nicht verneinen.

Aus meiner Sicht spricht auch nichts gegen ALG II wenn Du ein Urlaubssemenster einlegst.

Mehr vermag ich Dir an dieser Stelle nicht zu raten, aber vielleicht kommen ja noch ein paar Antworten.......

So far,

LOOP
__________________
Ich kenne nicht die Lösung, aber mich fasziniert das Problem!!!
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  #3  
Alt 24.03.2010, 08:51
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Beiträge: 2.354
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Du hast Anspruch auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft.
Du hast Anspruch auf Erstausstattung wegen Schwangerschaft (Umstandsklamotten) sowie Erstausstattung fürs Baby.


Deine Eltern sind ganz draußen, schließlich leben wir in einem christlichen Land und damit soll dem Druck zu Abtreibungen durch die ansonsten unterhaltspflichtigen Eltern gegengesteuert werden.
Nur Einkommen und Vermögen von dir und dem mit dir zusammenlebenden Kindesvaters zählt.
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  #4  
Alt 26.03.2010, 21:35
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Beiträge: 15
Ausrufezeichen Vermögen - wie angerechnet

Hallo,
danke für eure Antworten. Es beruhigt mich erstmal, dass ich nicht zu meinen Eltern zurück muss.
Vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen.
Ich habe gelesen, dass jedem pro Lebensjahr 150€ zustehen.
Das heißt für mich 3600€ (24*150) und für meinen Partner 4500 € (30*150).
Ist es egal auf welchen Konten wie viel drauf ist??? Es ist so, dass mein Freund gar keine Rücklagen hat, da er alles fürs Studium brauchte und jetzt als Werkstudent gerade so 600 € verdient. Ich hingegen habe schon Geld für die BAföG Rückzahlung zurück gelegt. Das sind ca. 3700€. Zusammengerechnet haben wir also wenn es hoch kommt 4500€ Rücklagen, das sind weniger als 8100€, aber ich liege über dem was ich haben darf.
Macht die ARGE da Unterschiede oder werden die Konten zusammengerechnet und dann geschaut, ob der Freibetrag überschritten wird???
Würde mich über eine erneute Antwort freuen.
Danke Nicen
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  #5  
Alt 26.03.2010, 21:48
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Ihr dürft als Pärchen euer Vermögen zusammenwürfeln oder auseinanderdividieren, wie ihr wollt.
Ihr habt sozusagen einen gemeinsamen Freibetrag.
Außerdem kommt noch pro Kopf die Ansparpauschale von 750 € dazu.

Aufpassen, wenn der Zwerg da ist, nicht dass treusorgende Großeltern ihm etwas schenken. Das wäre dann Einkommen bei ihm. und Einkommen wird bekanntlich angerechnet. Er bildet aber seine eigene Vermögens-Bedarfsgemeinschaft und dürfte theoretisch ab Geburt auch schon 3.100 € haben; theoretisch, praktisch siehe den oberen Absatz.
Aber ihr als Eltern könnt monatlich etwas für ihn ansparen, z.B. einen Teil vom Elterngeld. Das würde ich sogar sehr empfehlen, die 300 € monatlich werden auf keinen Fall benötigt und man gewöhnt sich so schön ans Geldausgeben.
Noch besser wäre es, das Elterngeld auf 2 Jahre aufzuteilen, jeden Monat 150 €.
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  #6  
Alt 26.03.2010, 21:52
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Beiträge: 15
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Hallo Alida,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir werden auf jeden Fall für das Baby etwas auf einem Sparkonto zurück legen - Führerschein und Studium können sehr teuer werden.
Werde dann mal Montag meinen Antrag abgeben und mal schauen, was zurück kommt.
Also nochmal danke Nicen
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Stichworte
schwanger, studium, zuschüsse

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