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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hi, ich poste hier, da ich leider aus allen tausenden Quellen, die ich schon bemüht habe, einiges mir nicht erklären konnte. Das Amt scheint auch keine AHnung zu haben.. Habe shcon mehrere male angerufen und wir waren bei 2 Ämtern. Ich versuche das ganze so übersichtlich wie möglich zu gestalten. Ame Ende kommen dann die Fragen. Setting: Ich bin 19. Meine Freundin, ebenfalls 19, ist nun im 5. Monate schwanger und lebt bei ihrem erwerbstätigen Vater. Dort ist das Gelda ber sehr knapp und sie kriegt keinerlei Taschengeld. Da sie immoment nichts macht (sie will nächstes Jahr wieder mit SChule anfangen, musste aber ein Jahr auf Grund eines langen Klinik-Aufenthalts pausieren) ist auch kein Kindergeld drin'. Ich lebe bei meinen Eltern und mache nächstes Jahr Abi und darauf ein Studium. Wir haben uns bei ProFamilia beraten lassen und haben nun das Problem, das umzusetzen, zu dem uns geraten wurde. Fest steht, sie hat einen Anspruch auf ALG II. Die Ämter stellen sich aber entweder dumm oder wissen echt nicht, wer wo wann und warum etwas beantragen darf, kann, sollte, will oder auch nicht. Kurz gesagt: Wir waren bei vershciedenen Ämtern und wurden nach paar Minuten wieder weggeschickt mit komischen Begründungen. Zu den Fragen: 1.1) Ab Geburt des Kindes bildet sie ja ihre eigene BG und ihr Vater gehört dann doch zur HG, nciht wahr? 1.2) Sie müsste dann ihren ANtrag bei der U25 Arge/JobCenter stellen, oder? 1.3) Wie verhält sich das jetzt in der Schwangerschaft? Mit wurde immer wieder von den Ämtern gesagt, dass ihr Vater dann den Antrag stellen müsste und sein Einkommen etc. darlegen müsse. Dabei ist es doch nach §9 Abs.3 SGB II nicht anrechenbar?! Wäre aber im Notfall auch kein Problem. 1.4) Die wollen unbedingt eine Vollmacht von dem Vater, damit sie den Antrag annehmen können... Deswegen müssen wir da morgen wieder hin. 1.5) Müssen wir nun wirklich den Vater in seiner zuständigen ARGE vertreten, damit sie ihren Anspruch erhält? Oder bildet sie schon jetzt ihre eigene BEdarfsgemeinschaft und wir würden da morgen selbst mit der Vollmacht wieder weggeschickt werden, da wir zur U25 ARGE müssen? 2.1) Wie verhält es sich mit dem Mietkostenzuschuss? Wird von dem Mietvertrag des Vaters ein Anteil genommen (bzw. die Hälfte) oder muss ein Mietvertrag zwischen Vater und Tochter in der Wohnung geschlossen werden? 2.2) Wie ist dies gehandhabt, wenn sie den Antrag stellt, also spätestens, wenn das Kind da ist? 3.0) Was passiert, wenn sie wieder zur Schule geht nächstes Jahr? Sie muss ja eh zur Geburt den Antrag für ihr Kind stellen. 3.1) Wie verhält es sich da mit ihrem Anspruch auf ALG II? Laut ProFamilia entfällt der Anspruch, wenn sie zur Schule geht, da der Vater Kindergeld für sie bekommt und so wieder unterhaltspflichtig ist. Davon finde ich aber nirgendwo etwas. 3.2) Gibt es da andere Möglichkeiten? SchülerBafög? 3.3) Wie wird der Mietzuschuss für das Kind berechnet, der dann ja noch immer existiert, da das Kind Anspruch auf ALG II hat (so ProFamilia)? 4.1) Da ich nicht unterhaltsfähig bin übernimmt das Jugendamt ja den Satz von 117€. Dies muss ich, so ProFamilia, nicht zurückzahlen. Wann muss ich einen Antrag auf Unterhaltsübernahme stellen? Und wo? Vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen blöden Fragen.. Aber ich komme echt nicht mehr weiter.. Gerade weil die Behörde immer keine AHnung hat und darauf verweist, dass wir doch vorbeikommen sollen (um wieder weggeschickt zu werden '-.-). Also nochmal Danke! MfG, Anon Geändert von AnonStar (10.12.2009 um 13:30 Uhr) Grund: edith |
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#2
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| Nur mal so am Rande bemerkt: Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Ist sie nicht, da ihr dann auch, so das Amt, eine Ausbildung angedreht harzte werden koennen.. Und da sie wieder zur Schule will wollte sie das nicht. Sonst was zu den eigentlichen fragen? Danke |
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#4
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| Spätestens, wenn sie ALG II beantragt, wird sie das aber müssen. Zu Deinen Fragen: 1.1-1.5 Ab Schwangerschaft bildet sie bereits eine eigene BG und kann für sich einen Antrag auf ALG II stellen (wie oben gesagt, sie wird dann aber Arbeitsangebote bekommen und muß sich Ausbildungsplatzsuchend melden und KiGe beantragen. Sie ist ja schwanger und nicht krank). Der Kindsvater ist ab kurz vor der Geburt der Kindsmutter und dann auch dem Kind unterhaltspflichtig. Zu 2.1, sie bekommt ihren Mietanteil von der Arge berücksichtigt, muß also den Mietvertrag des Vaters einreichen. |
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#5
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| Das heißt sie muss zur u25.. Sicher? Nicht dass wir morgen woanders stehen.. und im 5. Monat kann man doch kaum nch arbeiten, oder ab wann wird das nicht mehr? Und deswegen kriegt sie waehrend der schule nix mehr? Danke |
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#6
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| Zitat:
2.) Mutterschutz besteht erst ab 6 Wochen vor dem vorauss. Entbindungstermin. Bis dahin ist Arbeit zumutbar. Die schwangere Frau im Arbeitsverhältnis muss auch bis 6 Wochen vor Entbindung arbeiten.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Bis zu 6 Wochen vor der Geburt kann man sehr wohl noch arbeiten, es sei denn es sind Arbeiten die die Schwangerschaft und Geburt gefährden. Sie hat ja scheinbar noch keinen Schulabschluss, also wird die ARGE diesem auch nicht im Wege stehen. Andi |
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#8
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| Sie hat realschulabschluss. Sie will dann Oberstufe machen.. Die wichtigste Frage: morgen also in den jobcenter U25? |
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#9
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| Ich bin im 6. Monat noch ganz normal meinem Job nachgegangen und hab zustätzlich noch unser Haus umgebaut (inkl. Bauschutt schleppen und Schukarrn fahren) - wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. |
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#10
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| Zitat:
Grunsätzlich reicht auch ein Realschulabschluss um eine Ausbildung zu beginnen. Wieso hat sie denn in der Vergangenheit noch nichts's gemacht? Den Realschulabschluss hat man ja üblicherweise mit 16 in der Tasche!?!? Und ja immer noch: U 25! |
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| Stichworte |
| alg ii, bedarfsgemeinschaft, eltern, schwanger, unter 25 |
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