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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #21  
Alt 24.12.2009, 02:05
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Hi, ich will das mal hier wieder etwas auffrischen. Zum jetzigen Stand der Dinge: Die bei der Arge haben keinen Plan, ob's nun wirklich korrekt ist, dass sie den Antrag bei der U25 einreichen muss und nicht ihr vater. Aber wenn ihr das sagt, wird's wohl richtig sein. Mal sehen, wann der Antrag abgelehtn oder angenommen zurückkommt. Mir drängt sich aber eine andere Frage auf: Wie sieht's aus mit der Krankenversicherung? Derzeit ist sie ja noch über ihren Vater versichert. Aber wie sieht's danach aus? Muss sei direkt ab Bezug von ALG II sich selbst Krankenversichern? Oder entscheidet das dann die Krankenkasse? MfG
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  #22  
Alt 27.12.2009, 18:12
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Sie bleibt über ihren Vater krankenversichert.

Zu der Diagnose, damit du nicht zu misstrauisch bist:
Mir hatte auch ein Frauenarzt nach dem ersten Kind gesagt, ich würde wahrscheinlich nie mehr schwanger.
Heute habe ich fünf.......
Allerdings waren die gewollt und geplant.
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  #23  
Alt 27.12.2009, 18:16
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Danke fur die antwort!
Warum sagen die Aerzte sowas denn einfach so? o0
nunja.. Aber es ist auch aus deiner Sicht korrekt dass sie den Antrag bei der u25 arge und nicht ihr Vater bei der ue25 arge gestellt hat?
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  #24  
Alt 27.12.2009, 18:30
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Ja, das ist korrekt mit der Antragstellung.

Vorsicht, Sarkasmus:
Schließlich sind wir in einem christlichen Land und mit solchen Regelungen soll der psychische Druck zur Abtreibung durch die Familie genommen werden. Die Familie ist zuerst einmal finanziell außen vor, das ist also kein Argument gegen das Austragen.

Sobald das liebe Kind schwanger ist, ist es seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sie darf sogar weiter bei den Eltern wohnen bleiben, die zählen erst einmal nicht mehr, weder ihr Einkommen noch ihr Vermögen, wenn nicht jeweils nicht zu hoch ist. Auch mit Kind ist sie dann zusammen mit dem Kind ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.
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  #25  
Alt 30.12.2009, 00:47
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Hey ich bin mit 18 mutter geworden und hab mit 17 also wo ich schwanger war schon hartz 4 bekommen und wohne auch bei mein eltern.
ich bekomme halt nur mein regelsatz und der unterhalt von dem vater meines kindes wird abgezogen. bleiben 320 euro im monat..

1.1) Ab Geburt des Kindes bildet sie ja ihre eigene BG und ihr Vater gehört dann doch zur HG, nciht wahr?
Nein.. Nur Sie und das baby dann..

1.2) Sie müsste dann ihren ANtrag bei der U25 Arge/JobCenter stellen, oder?

Jein.. sobald sie nicht arbeiten kann durch SS oder sontiges ist es normales.. weil dieses U25 wegfällt sobald man ein kind hat.

1.3) Wie verhält sich das jetzt in der Schwangerschaft? Mit wurde immer wieder von den Ämtern gesagt, dass ihr Vater dann den Antrag stellen müsste und sein Einkommen etc. darlegen müsse. Dabei ist es doch nach §9 Abs.3 SGB II nicht anrechenbar?! Wäre aber im Notfall auch kein Problem.

Nein, sie muss den antrag machen , und ihr vater hat in der BG nichts zu tun..

1.4) Die wollen unbedingt eine Vollmacht von dem Vater, damit sie den Antrag annehmen können... Deswegen müssen wir da morgen wieder hin.

was?? voll der quatsch..

1.5) Müssen wir nun wirklich den Vater in seiner zuständigen ARGE vertreten, damit sie ihren Anspruch erhält? Oder bildet sie schon jetzt ihre eigene BEdarfsgemeinschaft und wir würden da morgen selbst mit der Vollmacht wieder weggeschickt werden, da wir zur U25 ARGE müssen?

auch quatsch.. sie bildet ihre eigene.. durch ihre SS.

2.1) Wie verhält es sich mit dem Mietkostenzuschuss? Wird von dem Mietvertrag des Vaters ein Anteil genommen (bzw. die Hälfte) oder muss ein Mietvertrag zwischen Vater und Tochter in der Wohnung geschlossen werden?

ein vertrag muss nich geschlossen werden. im antrag kann man das dann eingeben wie viel soie abdrücken soll an strom etc..

2.2) Wie ist dies gehandhabt, wenn sie den Antrag stellt, also spätestens, wenn das Kind da ist?

antrag ausfüllen, die genehmigung bekommen und dann irgendwann geld auf konto.. ab und an termine war nehmen das wars.

3.0) Was passiert, wenn sie wieder zur Schule geht nächstes Jahr? Sie muss ja eh zur Geburt den Antrag für ihr Kind stellen.

dann geht sie zur schule.. sie muss es nur melden und das geld läuft weiter.. vergisst bloß nicht das melden auch bei kleinigkeiten.. sobald die was raus finden gibt es ne sperre..

3.1) Wie verhält es sich da mit ihrem Anspruch auf ALG II? Laut ProFamilia entfällt der Anspruch, wenn sie zur Schule geht, da der Vater Kindergeld für sie bekommt und so wieder unterhaltspflichtig ist. Davon finde ich aber nirgendwo etwas.

Sobald sie ein kind hat hat sie eine eigene BG .. damit verfällt dieses blöde U25.. also auch das der vater ihr geld geben müsse usw.. Ihr anspruch bleibt und ihr bekommt weiter geld..

3.2) Gibt es da andere Möglichkeiten? SchülerBafög?

könnt ihr probieren. mehr als nein sagen können sie nicht.

3.3) Wie wird der Mietzuschuss für das Kind berechnet, der dann ja noch immer existiert, da das Kind Anspruch auf ALG II hat (so ProFamilia)?

Puhh irgendwie alles gleich die fragen.. Deine freundin behält auch den anspruch nur ihr kinderggeld wird abgezogen. mehr nicht..

4.1) Da ich nicht unterhaltsfähig bin übernimmt das Jugendamt ja den Satz von 117€. Dies muss ich, so ProFamilia, nicht zurückzahlen. Wann muss ich einen Antrag auf Unterhaltsübernahme stellen? Und wo?

Bei der familien kasse.. soweit ich weiß kommen die sobald du geld verdienst und wollen das geld dann zurück.. zu mindest kenn ich das so..





Anon[/QUOTE]


Ich hoffe ich konnte helfen
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  #26  
Alt 30.12.2009, 00:49
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Zitat:
Zitat von AnonStar Beitrag anzeigen
Hi, ich will das mal hier wieder etwas auffrischen. Zum jetzigen Stand der Dinge: Die bei der Arge haben keinen Plan, ob's nun wirklich korrekt ist, dass sie den Antrag bei der U25 einreichen muss und nicht ihr vater. Aber wenn ihr das sagt, wird's wohl richtig sein. Mal sehen, wann der Antrag abgelehtn oder angenommen zurückkommt. Mir drängt sich aber eine andere Frage auf: Wie sieht's aus mit der Krankenversicherung? Derzeit ist sie ja noch über ihren Vater versichert. Aber wie sieht's danach aus? Muss sei direkt ab Bezug von ALG II sich selbst Krankenversichern? Oder entscheidet das dann die Krankenkasse? MfG
Sie kann bei ihren vater bleiben und das kind kann da dann auch rein. nennt man familienversicherung..
bis sie 23 glaub ich ist. dann muss sie selbst versichert sein..
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  #27  
Alt 30.12.2009, 01:20
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Okay! Danke! Das war 'mal eine umfassende Aufklärung. Ich hoffe die vom Amt kriegen des dann mal endlich gebacken '-.-
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  #28  
Alt 30.12.2009, 18:28
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Du hast ja im anderen Thread erfahren, daß Deine Eltern
vermutlich zahlen, nicht wahr?
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  #29  
Alt 31.12.2009, 01:13
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Ja, danke, habe ich =)

Aber sie hat heute ein Schreiben mit AUfforderung der Nachreichung folgender Unterlagen erhalten:

- Mitgliedsbescheinigung KK (reicht wohl Kopie des KV-Karte)
- Sozialversicherungsausweis (da noch nie eine Arbeit, entfällt dies, nicht wahr?)
- Schulbescheinigung (entfällt dann auch)
- letzte Betriebskostenabrechnung (was soll das sein? Mietvertrag liegt doch vor!!)
- letztes Mietänderungsschreiben (nix Änderung, is immer so gewesen, also entfällt?!)
- Anmeldebestätigung aller im Haushalt lebende Personen (Meldebestätigung?)
- Nachweis über Heizungspauschale (was bitte? Pauschale in Mietvertrag, also nix is nachweisen, nicht war? '-.- lesen die überhaupt? Können die das? wollen die das?)
- Nachweis über Kosten Wasserversorgung (Nebenkosten, wie oben Pasuchale im Mietvertrag, fertig! Oder nicht?)
- letzte Mietquittung (Kontoauszug der letzten Überweisung der Miete?!)
- Arbeitsvertrag (äh..ha? klar.. fordern sie bestimmt auch bei alg II / sozialgeld beim neugeborenen.. und dann soll es nachweisen, dass es mit 0 noch nirgendwo arbeitet..)
- Lehr- / Ausbildungsvertrag (...)
- Kündigung (ohne Worte)
- Nachweis über Krankengeld / Übergangsgeld (noch weniger Worte)
- KOntoauszüge der letzten 3 Monate okay, sehe ich ein.. Ich hoffe die wissen, dass man die ausdrucken muss, da nicht mehr viele Banken eigene Filialen haben. Oder zahlen die die Gebühr, wenn man die bestellt?)

Und das bis zum 11.01.!

SChön knapp bemessen, wie? Ich ruf da morgen früh an-.. Vielleicht ist ja bis dahin noch wer hier im Forum.

MfG
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  #30  
Alt 31.12.2009, 01:24
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Es wird sicherlich so gemeint sein, dass sie das nachweisen soll, was auf sie zutrifft.

Schulbescheinigung kann ich mir deswegen schon gut vorstellen, weil es in einigen Bundesländern durchaus eine Berufsschulpflicht gibt bist man 21 ist. Und sie ist ja erst 19, wie du schreibst. Und nur schwanger. Nichts weiter.

Und zu den Kontoauszügen: Wieso soll die ARGE da was für bezahlen, wenn die nachgedruckt werden müssen? Sowas hebt man sich im Normalfall auf. Zumindestens ein, zwei Jahre...

Turtle
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Stichworte
alg ii, bedarfsgemeinschaft, eltern, schwanger, unter 25

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