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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#11
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| Sie hat Oberstufe einmal wegen Mobbing und einmal wegen dem Klinik Aufenthalt abgebrochen bzw abbrechen muessen...und als sie dann auf einer anderen Schule direkt wieder anfangen wollte, meinte die schulbehoerde sie darf nicht sondern soll ein Jahr warten.. Warum haben sie dazu net gesagt.. Aber im notfall kann sie die ausbildung doch auch abbrechen und dann mit der schule anfangen oder nicht? Dann faellt sie ja eh aus ALG 2 Raus |
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#12
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| Wieso um Himmels willen sollte jemand eine Ausbildung abbrechen??? Meine Güte, seid Ihr so blauäugig oder tut ihr nur so? Deine Freundin ist 19, schwanger ohne Ausbildung - aber mit einem Realschulabschluss. Zwischendurch krank gewesen. Wie will sie das denn anstellen, Ihr Abi nachzumachen? Mit Kind ist das nicht so einfach. Glaubst Du wirklich, dass sie Mutterschaft und Abitur unter einen Hut bekommt? |
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#13
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#14
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__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#15
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| Das hat sie mir auch schon vor der schwangerschaft erzaehlt.. Deswegen ist's fuer mich schwer vorstellbar dass sie luegt.. Gerade weil sie auch kein Kind geplant hatte.. Bin ja schon etwas laenger mit ihr zusammen. Ihr neuer gyk meinte, dass das was bei Ohr festgestellt wurde, stimmt, aber bei ganz vielen jugendlichen passiert und normal wieder weg geht.. Also eine Erscheinung der end-pubertät sei. Ausserdem hat sie auch wen anders gefunden der das gleiche gesagt wurde und die dann auch ein Kind gekriegt hat. Nur weils neu fuer dich ist muss es ja nicht gleich heißen, dass es eine liege ist |
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#16
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Nee, ist klar. Ich kenne genug 18/19-jährige Mädels (habe sogar selber eine, die ist jetzt 20), ich kann mir im Gegensatz zu dir aus Erfahrung eine Menge vorstellen. Lass dir das lieber von dem Arzt/den Ärzten mal bestätigen.
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#17
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| Oh, auch noch mit Vorwarnung, nicht schlecht, deine Freundin. Und warum hast du dann nicht für die Verhütung gesorgt, wenn doch kein Kind geplant war?
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#18
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| Ich hatte zwar ein paar Bedenken, war aber viel zu naiv und hab' halt geglaubt, dass das dann schon (leider) seine Richtigkeit hat. Außerdem geh ich auf 'nen Gymnasium.. da wird keine Sexualkunde oder ähnliches unterrichtet. Und da meine Freundin so viel Wissen in solchen Gebieten hat (was weiß ich woher..^^), glaubte ich eben alles. Trotzdem trau' ich ihr nicht zu, dass sie mich angelogen hat. Schließlich war sie ja nun auch total fertig am Anfang und hat über Abtreibung nachgedacht.. War wohl ein Fehler dieser Ärztin.. oder sie hat es nicht richtig erklärt.. was weiß ich.. Aber sich nun darüber den Kopf zu zerbrechen bringt's ja auch nichts mehr, wenn man keinen geldwerten Vorteil daraus ziehen kann. Und auch wenn sie mich angelogen haben sollte, würde ich nicht sagen, dass mir das Kind untergeschoben wurde und mich verp*. Für's Kind würde/werde ich so gut ich kann dasein. Der Rest is ihr Problem ;P Und klar war ich irgendwie doof und zu naiv.. Ich kann nur von Glück reden, dass es erst jetzt passiert ist. Keine AHnung, wenn was wäre, wenn die gleiche Situation vor paar jahren aufgekommen wäre.. Jetzt kann man damit ja zumindest einigermaßen umgehen. Außerdem lernt man draus, sodass mir sowas nicht nochmal passiert.. Mehr drüber reden lohnt sich aber nicht m.E. Übrigens: das Amt hat durch heiße Telefone rausgekriegt, dass es wirklich zuständig ist (die U25 ARGE) und den Antrag entgegengenommen. Leider ohne überprüfung.. Aber was soll's.. Sie werden sich melden.. Ich hoffe wir müssen höchstens was nachreichen, als zu widerrufen.. MfG |
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#19
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| OK, das ist halt dumm gelaufen. Aber da fällt mir noch ein, die Kindesmutter hat doch einen Vater und hat keine Ausbildung, will aber eine machen. Was ja unabhängig vom erwarteten Nachwuchs auch noch von Bedeutung sein könnte, falls er leistungsfähig ist. |
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#20
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| Hmm, also sie hatten schon schwierigkeiten überhaupt genug Nahrungsmittel für den ganzen Monat kaufen zu können.. Ich denke daher nicht, dass ihr Vater leistungsfähig ist. Noch 'ne Zwischenfrage: Ist es nun korrekt, dass ich nichts beantragen muss wegen unterhaltsvorschuss, sondern dass meine Freundin das machen muss und das JA überprüft das irgendwie anders? 0o MfG |
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| alg ii, bedarfsgemeinschaft, eltern, schwanger, unter 25 |
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