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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo! Ich habe eine Menge Fragen. Ich arbeite Teilzeit und bekomme zu meinem Lohn einen Zuschuss an ALG II 440 €. Bin jetzt schwanger und so blöd es sich auch anhört, ich weiß nicht wer der Vater ist und bin somit alleinerziehend. Ich wohne zur Zeit in einer 3 Zimmer Wohnung (Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, 57 qm) Darf ich mit dem Kind in eine andere Wohnung umziehen, damit ich ein Kinderzimmer habe? Ich würde nach der Geburt weiter arbeiten gehen, würde Elterngeld in Höhe von 300 € bekommen, dann Kindergeld und mein Lohn von 400 €.Wie würde das dann mit dem ALG II Zuschuss aussehen? Kommt mein Kind mit in die Berechnung? Ich arbeite ja zur Zeit noch, habe ich trotzdem Anspruch auf den Mehrbedarf ab der 12. Woche, sowie Erstausstattung und Umstandsbekleidung? Wenn ja wieviel ist das, komme aus NRW. |
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#2
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| Umziehen kannst du, aber die Miete wird maximal in der bisherigen Höhe übernommen, da die jetzige Wohnung von der Größe her angemessen ist und es keinen Rechtsanspruch auf ein Kinderzimmer gibt. Der Mehrbedarf für Schwangere steht dir zu, auch die Erstaussstattung. Wie hoch diese ist, legt jede Kommmune selbst fest. Mit deinem Kind bildest du dann eine Bedarfsgemeinschaft und ihr werdet somit zusammen berechnet.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Auch bei Unkenntnis über den Erzeuger muss im übrigen Unterhaltsvorschuss beantragt werden nach der Geburt. |
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