Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2009, 20:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2009
Beiträge: 25
Standard schwanger, alleinerziehend, größere Wohnung?? Erstausstattung?

Hallo!

Ich habe eine Menge Fragen.
Ich arbeite Teilzeit und bekomme zu meinem Lohn einen Zuschuss an ALG II 440 €.
Bin jetzt schwanger und so blöd es sich auch anhört, ich weiß nicht wer der Vater ist und bin somit alleinerziehend.
Ich wohne zur Zeit in einer 3 Zimmer Wohnung (Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, 57 qm)
Darf ich mit dem Kind in eine andere Wohnung umziehen, damit ich ein Kinderzimmer habe?
Ich würde nach der Geburt weiter arbeiten gehen, würde Elterngeld in Höhe von 300 € bekommen, dann Kindergeld und mein Lohn von 400 €.Wie würde das dann mit dem ALG II Zuschuss aussehen? Kommt mein Kind mit in die Berechnung?
Ich arbeite ja zur Zeit noch, habe ich trotzdem Anspruch auf den Mehrbedarf ab der 12. Woche, sowie Erstausstattung und Umstandsbekleidung? Wenn ja wieviel ist das, komme aus NRW.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.01.2009, 06:04
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.844
Standard

Umziehen kannst du, aber die Miete wird maximal in der bisherigen Höhe übernommen, da die jetzige Wohnung von der Größe her angemessen ist und es keinen Rechtsanspruch auf ein Kinderzimmer gibt.

Der Mehrbedarf für Schwangere steht dir zu, auch die Erstaussstattung. Wie hoch diese ist, legt jede Kommmune selbst fest.

Mit deinem Kind bildest du dann eine Bedarfsgemeinschaft und ihr werdet somit zusammen berechnet.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.01.2009, 06:22
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Auch bei Unkenntnis über den Erzeuger muss im übrigen Unterhaltsvorschuss beantragt werden nach der Geburt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neue Wohnung nach Trennung; Erstausstattung Mahlzeit einmalige Beihilfen 23 16.01.2009 16:19
Umzug in (etwas) größere Wohnung Alex214 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 1 14.01.2009 08:21
Trennung, Wohnung, Erstausstattung, Reihenfolge? ronny Hartz IV 4 - ALG II 2 4 14.01.2009 06:14
Größere Wohnung -> wir kriegen ein Baby Freeway Kosten der Unterkunft 6 07.01.2009 10:35
größere wohnung während der schwangerschaft? Kirschkernbeisser Kosten der Unterkunft 16 25.12.2008 17:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:38 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0