| |
| |||||||
| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, Ich bin 24 Jahre alt, wohne seit dem 19 Lebensjahr alleine, habe nach dem Fachabitur sozialversicherungspflichtig gearbeitet und habe noch keine Ausbildung angefangen. Mein Wunsch ist es Physiotherapeut zu werden. Deshalb habe ich mich die letzten Jahre an den Unikliniken in NRW beworben(kostenfreie Ausbildung), doch leider nur absagen bekommen. Es gibt Staatlich anerkannte Schulen die aber ein hohes monatliches Schulgeld fordern. Schulgeld(monatlich) - ca 400€ Wohnungskosten(warm) - ca 380€ Mit einem 400€ Job + Kindergeld + Unterhaltszahlung kann ich den bedarf nicht abdecken. Ich bin weder Bafög noch BAB berechtigt. Einen Bildungsgutschein bekomme ich ebenfalls nicht. Meine Frage ist nun: Hab ich durch die anfallenden Schulkosten Anspruch auf mehr Unterhalt? Würde die Arge mich in diesem Fall unterstützen? (Mehrbedarf) Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Oder hat jemand ein ähnliches Problem gehabt und eine Lösung gefunden? Ich bin dankbar für jede konstruktive Antwort!!! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Mehr Unterhalt - wage ich zu bezweifeln. Jobcenter - da gibt es nichts, da du eine dem Grunde nach bafögfähige Ausbildung machst. Höchstens einen Mietzuschuss, aber das ist einkommensabhängig und dein Schuldgeld wird dort nicht berücksichtigt, so dass du - da du ja irgendwas tun wirst, um das Schulgeld zu erwirtschaften - mit deinem Einkommen so hoch bist, dass es keinen geben wird. Wohngeld gibt es nicht wegen der Erstausbildung. Da bleibt wohl nur, dich weiter an den kostenfreien Schulen bundesweit zu bewerben. Wenn du zeitnah nichts findest, machst du erstmal ein Freiwilligenjahr, ggf. hast du dadurch sogar bessere Chancen, bei der nächsten Bewerbung berücksichtigt zu werden. Woran lag es, dass du bei den kostenfreien Schulen abgelehnt wurdest? Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort! Durch die hohe Nachfrage werden die Studienplätze fast nur an Abiturienten vergeben. Ich habe sehr gute Empfehlungsschreiben und Zeugnisse. Trotzdem habe ich ein schreiben von der HSG Bochum in dem die mir mitteilen, dass ich erst nach 22 Wartesemestern berücksichtigt werde. Was meinst du mit dem Freiwilligenjahr? ich habe schon ein einjähriges gelenktes Praktikum im bereich der physiotherapie zum Erwerb des praktischen Teils der Fachhochschulreife gemacht. Kann man ein Freiwilligenjahr an der Uniklinik machen?? Wie ist das mit dem neuen Bildungskredit? Wird der beim Einkommensnachweis der Arge mitgezählt? Warum berücksichtigt die Arge den nicht dass man Schulgeld zahlen muss? Ich werde halt nicht mehr jünger... deshalb muss ich irgendwie eine Lösung finden ohne 11 Jahre (22Wartesemester) zu warten und zu hoffen. joines |
|
#4
| ||||
| ||||
| Gutes Abi machen, damit du eben nicht zu denen gehörst, die warten müssen. Das Schulgeld wird nicht berücksichtigt, weil es kein notwendiger Bedarf ist. Ist ja deine freie Entscheidung, eine Bezahlschule zu machen. Außerdem ist ALG 2 sowieso keine Ausbildungsförderung. Schulgeld wird ja noch nichtmal beim Bafög berücksichtigt, da kannst du es beim ALG 2 erst recht nicht erwarten. Ansonsten bleibt dir wohl nur übrig, dir einen anderen Wunschberuf zu suchen, der realistischer ist. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| schulgeld, schulische ausbildung, unter 25, unterhalt, wohnungskosten |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| ALG2 + Schulische Ausbildung finanzierung+ALG2 Unterstützung? | bios | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 0 | 22.05.2011 15:32 |
| Schulische Ausbildung Erzieherin - Recht auf Bildungsgutschein? | Giulia30 | BAB und sonstige Ausbildungsförderung | 8 | 03.11.2010 05:53 |
| welche Untersützung für schulische Ausbildung ist nach abgebrochenem Studium möglich? | Andre76 | BAB und sonstige Ausbildungsförderung | 4 | 20.08.2010 17:54 |
| Harz 4 und Schulische Ausbildung Besonderer Fall | KaiS | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 20.02.2010 19:58 |