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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 20.02.2009, 21:00
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Beiträge: 1
Standard schülerin(20) von zu hause ausziehen, welche finazielle hilfe könnte ich bekommen?


schülerin(20) von zu hause ausziehen, welche finazielle hilfe könnte ich bekommen?

Hallo, bin 20 und noch schülerin. im mai mach ich mein abi, wenn ich keine ausbikdung bekomme(also bis dahin keine zusage bekomme) dann wede ich studiren.
ich will aber jetzt schon mit meinem freund zusammenziehen
er ist azubi und wohnt schon seit 4 jahren alleine.
ich weiß ich würde ja kindergled bekommen, nebenbei gehe ich arbeiten aber bekommen so um die 200 eure im monat
krieg ich überhaupt noch was dazu? wohngeld oder so?
danke schon für eure antworten...!!
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  #2  
Alt 20.02.2009, 21:56
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 636
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Wohngeld gibt es nicht, wenn in einem Haushalt ausschließlich Mitglieder leben, denen grundsätzlich Leistungen nach dem BAföG oder BAB zustehen würde - auch wenn sie keine Leistungen beantragt haben oder nur aufgrund der Höhe ihrer Einkünfte und/oder der Einkünfte der Eltern keine Leistungen bekommen.

Auf gut deutsch, der Staat zahlt dir nichts für deine geplante Art der Lebensführung.
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  #3  
Alt 22.02.2009, 12:58
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Vezinha Beitrag anzeigen

ich will aber jetzt schon mit meinem freund zusammenziehen


Zitat:
krieg ich überhaupt noch was dazu?
Frag doch deine Eltern, die sind dir zum Unterhalt verpflichtet während deiner Ausbildung.
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Stichworte
finanzielle unterstützung, schüler, wohngeld

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