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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 01.02.2012, 02:07
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Registriert seit: 05.05.2011
Beiträge: 5
Standard Sanktionen ohne vorherige Rechtsfolgenbelehrung?

Hi,

Ich habe ein kleines Problem. Ich hole demnächst meinen Realschulabschluss nach und muss leider deshalb meine geringfügige Beschäftigung aufgeben. Ich arbeite seitdem ich 16 Jahre alt bin durchgehend und habe somit nie direkt mit der Arge/Jobcenter was auch immer zu tun gehabt. Aktuell lebe ich bei meinen Eltern welche Zuschüsse erhalten.

Ich habe alle Möglichkeiten mit meinem derzeitigen Arbeitgeber besprochen und er kann mich leider nicht Einsetzen und dabei die Schulzeiten berücksichtigen. Folge dessen bin ich zur Aufgabe meiner Beschäftigung gezwungen - Ich suche zwar weiter nur gibt es keine Garantie dafür etwas neues zu finden bevor die Schule los geht.

Dadurch das ich nie schriftlich oder mündlich über die Rechtsfolgen belehrt worden bin, bin ich mir nicht sicher ob ich überhaupt (in vollem Umfang) sanktioniert werden kann. Sollte ich doch sanktioniert werden, mit was genau muss ich rechnen? Wird z.B. die Miete nicht mehr komplett an den Vermieter gezahlt weil ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe?

(Ich bin mir übrigens nicht sicher ob ich in irgendeiner Art und Weise Zuschüsse erhalten. Ich verdiene 400€+Kindergeld und liege somit über dem HartzIV Regelsatz)

Ich hoffe ihr könnt möglichst genaue Angaben machen. Vielen Dank im Voraus
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  #2  
Alt 01.02.2012, 15:26
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Schätzungsweise bekommst du -aufgrund des Freibetrages für Erwerbstätigkeit - auch aufstockend ALG 2. Das sollte dir aber ein einfacher Blick in den ALG 2 Bescheid deiner Eltern verraten.

Und ja: es gibt auch Sanktionsnormen, wonach es zur Sanktionierung keiner vorherigen Belehrung bedarf. Das Vermindern des Einkommens wäre einer dieser Paragrafen. Da du U25 bist, würde dein Regelsatz für 3 Monate voll entfallen.

Außerdem: wie willst du den Realschulabschluss machen? Wenn das Jobcenter dir (höheres) ALG 2 zahlen soll, dann wird es von dir verlangen, zu arbeiten und nicht die Schule zu besuchen.

Turtle
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  #3  
Alt 02.02.2012, 09:34
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Besteht nicht die Möglichkeit, den Realschulabschluss als Abendschule zu machen?

Besteht nicht die Möglichkeit, den Realschulabschluss als Abendschule zu machen? Irgend ein Weg muss sich ja finden lassen. Auch viele Studenten jobben ja "nebenbei", um ein Zubrot zu haben. Da müsstest du dich noch mal kundig machen. Vielleicht mal im Berufsberatungszentum der Agentur für Arbeit oder bei einer Kammer mal beraten lassen.
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