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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 15.02.2009, 17:41
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Standard Sanktion

Hallo,meinem Sohn (23 Jahre) wurde mündlich eine 100% sanktion verhängt.
Muss er dies nicht schriftlich bekommen und hat er die Möglichkeit Widerspruch dagegen einzulegen?
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  #2  
Alt 15.02.2009, 17:46
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Da wird sicherlich noch ein Bescheid kommen. Oder gab`s schon weniger Leistungen?

Wenn ihm gesagt wurde, dass er eine Sanktion von 100% bekommen wird, dann war das sicherlich im Rahmen der mündlichen Anhörung, damit er weiß, womit er rechnen kann. Und das Schriftliche kommt halt noch, immerhin würde die Sanktion wahrscheinlich zu März eintreten und bis dahin hat das Amt noch ein paar Tage Zeit für den Bescheid.

Und dann kann er in Widerspruch gehen, wenn er möchte und meint, es hat Zweck.

Turtle
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  #3  
Alt 15.02.2009, 17:55
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Beiträge: 3
Standard

Die Anhörung war aber bereits vor ca.3 Wochen. Für Februar hat er sein Geld bekommen.
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  #4  
Alt 15.02.2009, 23:08
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zwischen Anhörung und Umsetzung kann eben ein wenig Zeit hingehen. Anhörung dürfte ja sicherlich der Vermittler gemacht haben, den Sanktionsbescheid erstellt aber die Leistungsabteilung. Und das eben nicht gleich und sofort. Wenn momentan das Geld in normaler Höhe kam, ist ja nichts passiert bisher, also gibt es auch keine Möglichkeit des Widerspruches. Und eintreten kann die Sanktion erst im Folgemonat nach Erteilen des Sanktionsbescheides. So sieht es § 31 Abs. 6 SGB II vor.

Turtle
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