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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 10.01.2010, 11:48
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Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 2
Standard Rückkehr nach Deutschland, Anspruch auf Wohnung und Hartz4?

Hallo ihr Spezialisten,

zunächsteinmal zu mir:
bin 19j alt, dt. Staatsbürger, wohne in Spanien, arbeitslos, kein Hauptschulabschluss

Vater wohnt in Spanien, arbeitslos

Mutter wohnt in Deutschland, Hartz4

nachdem ich mich nun 2 Jahre lang mit Aushilfsarbeiten über Wasser halten konnte, geht es nun nicht mehr; vom spanischen Staat erhalte ich gar nichts.

Nun sehe ich keine andere Chance mehr, als nach DE zurück zu gehen.

MUSS ich nun zu meiner Mutter ziehen? Das will weder sie noch ich.

Was muss ich wann und wo beantragen, wenn ich

1. einen Hauptschulabschluss nachholen will
2. eine eigene Whg haben möchte (Zimmer in WG, Wohnheim etc.)
3. nicht verhungern und/oder erfrieren will
4. bin ich frei in der Auswahl des Wohnortes?

Wie kann ich an eine Wohnmöglichkeit kommen, denn das ist ja wohl Voraussetzung für Hartz4 (?).

Danke für sachdienliche Angaben/ Tipp.
Danke auch für das Verzichten auf Moral-Vorhalte etc.
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  #2  
Alt 10.01.2010, 11:55
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Beiträge: 4.208
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Deine Eltern sich für dich bis zu einem Berufsabschluß zuständig.

In diesem Falle würdest du auf den Haushalt der deutschen Mutter verwiesen werden.
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  #3  
Alt 10.01.2010, 12:06
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Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 2
Standard Verweis auf Haushalt der Mutter

Meine Mutter hat keinen Platz in ihrer Whg.

Und - wie gesagt - sie bezieht selber Hartz4 und kann deswegen auch nicht in eine größere Whg ziehen. Mal 1 Nacht oder 1 Woche kann ich dort immer übernachten, aber nicht dort wohnen.
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  #4  
Alt 10.01.2010, 13:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
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Als unter 25 jährigem steht dir keine eigene Wohnung zu.

Dann muß sich deine Mutter halt eine angemessene Wohnung suchen, du bildest mit ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft.
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  #5  
Alt 10.01.2010, 13:36
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von espana Beitrag anzeigen
Was muss ich wann und wo beantragen, wenn ich

1. einen Hauptschulabschluss nachholen will
2. eine eigene Whg haben möchte (Zimmer in WG, Wohnheim etc.)
3. nicht verhungern und/oder erfrieren will
4. bin ich frei in der Auswahl des Wohnortes?
Mit 19 Jahren kannst du dich durchaus noch an das Jugendamt wenden.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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ausland, hauptschule, wohnungsanspruch

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