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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 15.03.2010, 22:22
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Frage Regelsatz auch ohne Wohnung?

Hallo ich bin 21 Jahre, und habe bis letzten Monat auch ALGII bekommen, ganz normal Miete und son Kram und Regelsatz.

Jetzt habe ich aber ne Kündigng der Wohnung bekommen, und bin zur Zeit noch bei einer "Meldeanschrift" der Diakonie angemeldet, ( für Post, etc.)

Zur zeit penne ich bei Freunden, bis ich ne neue Wohnung gefunden habe. (ist nur bissel schwer, so ne kleine Whg. zu finden)

Jetzt meine Frage: bekomm ich trotsdem ich keine Wohnung habe, und für das Amt unter der Brücke penne, den normalen Regelsatz von 364 ( glaub ich)?

Weil das Amt hat es auch schon mitbekommen, das ich gekündigt worden bin, jetzt meine Angst, das ich ende diesen Monats keine Kohle drauf habe.

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke nd lg
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  #2  
Alt 16.03.2010, 05:55
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Zitat:
Zitat von kuhlmann88 Beitrag anzeigen
Jetzt meine Frage: bekomm ich trotsdem ich keine Wohnung habe, und für das Amt unter der Brücke penne, den normalen Regelsatz von 364 ( glaub ich)?
Ja. Die Höhe ist richtig 359 €.
__________________
Die Zukunft war früher auch besser. (Karl Valentin)
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  #3  
Alt 16.03.2010, 07:13
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Zitat:
Ja. Die Höhe ist richtig 359 €.
Also bekomme ich ganz normal die 359 € trotsdem ich keine Wohnung habe?
Nur das ich das richtig verstehe!?

Weil ich hab mal gehört, das man eine Wohnung brauch um den Regelsatz zu beziehen.

Es gibt ja auch viele Obdachlose, die auch kein Hartz4 bekommen, weil sie keine Wohnung haben, (sieht man ja so im TV)
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  #4  
Alt 16.03.2010, 07:19
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Zitat:
Zitat von kuhlmann88 Beitrag anzeigen
Also bekomme ich ganz normal die 359 € trotsdem ich keine Wohnung habe?
Nur das ich das richtig verstehe!?

Weil ich hab mal gehört, das man eine Wohnung brauch um den Regelsatz zu beziehen.

Es gibt ja auch viele Obdachlose, die auch kein Hartz4 bekommen, weil sie keine Wohnung haben, (sieht man ja so im TV)
Eine Wohnung ist keine Voraussetzung für Alg II. Entscheidend ist neben der Hilfebedürftigkeit die Erwerbsfähigkeit und eine Postanschrift (z.B. bei sozialen Einrichtungen), unter der man täglich erreichbar ist.
__________________
Die Zukunft war früher auch besser. (Karl Valentin)
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  #5  
Alt 16.03.2010, 07:24
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ok, danke Dir.

hab noch ne zweite frage:

Wo ich damals in meiner ersten Wohnung eingezogen bin, habe ich kein Erstausstattungsgeld bekommen. hatte dementsprechend nur en ualtes Sofa, und ne kleine Kochstelle. Allerdings einen großen Projektionsfernseher ( wert ca. 70 Euro)

Dann habe ich ne Räumungsklage bekommen, und bin in ein möbliertes Zimmer einer WG der Diakonie gezogen.

Umzugsgeld habe ich auf Antrag bekommen, da ich ja den Ferseher irendwie mitkriegen musste.

Ist es Richtig, das mir jetzt kein Erstausstattungsgeld zusteht, da ich ja vor der möblierten Wohnung, eine eigene hatte?
(so wurde es mir zumindest am Telefon gesagt)
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  #6  
Alt 16.03.2010, 07:44
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Zitat:
Zitat von kuhlmann88 Beitrag anzeigen
Also bekomme ich ganz normal die 359 € trotsdem ich keine Wohnung habe?
Nur das ich das richtig verstehe!?

Weil ich hab mal gehört, das man eine Wohnung brauch um den Regelsatz zu beziehen.

Es gibt ja auch viele Obdachlose, die auch kein Hartz4 bekommen, weil sie keine Wohnung haben, (sieht man ja so im TV)
Dann lügt das TV. Auch Obdachlose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Es wird ihnen bloß tageweise ausgezahlt, da man ja nicht weiß, wie lange sie sich in der Stadt aufhalten.
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  #7  
Alt 16.03.2010, 08:37
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Beiträge: 8
Standard Erledigt

Ok, danke für die schnellen Antworten,

Meine Frage ist besatwortet!


die zweite Frage habe ich der ordnung wegen in den anderen Themenbereich untergebracht:
Erstausstattung bei 3. Wohnung?
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  #8  
Alt 16.03.2010, 08:49
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Erstausstattung gibts nur bei Erstbezug.

Oder bei Feuersbrunst oder Überschwemmung.
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  #9  
Alt 16.03.2010, 11:09
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Erstausstattung gibts nur bei Erstbezug.

Oder bei Feuersbrunst oder Überschwemmung.
Wie üblich - dummes Zeug dahergeplappert, weil man Angst hat, irgend jemand in Not könnte Hilfe bekommen, auf die er Anspruch hat.

Siehe: http://www.sozialhilfe24.de/forum/einmalige-beihilfen/erstausstattung-bei-3-wohnung-13168.html
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  #10  
Alt 16.03.2010, 14:00
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Meister Clownfish, ich widerspreche nur ungern.

Aber soweit ich das verfolgt habe lehnt die ARGE Erstausstattung ab weil er schonmal eine eigene eingerichtete Wohnung hatte und argumentiert mit "Erstausstattung nur bei Erstbezug".

Kann ja sein daß durch häufige Wohnungswechsel zwischendurch die Ausstattung leidet aber daß bei dem Wohnungswechsel dann wieder ein Erstausstattungsanspruch entsteht habe ich noch nicht gehört.
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