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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 11.02.2009, 08:38
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Standard raus aus dem Arbeitsamt

Vorgeschichte:

Ich bin 20 JAhre alt und sehe einfach keinen Sinn im Arbeitsamt.

Weiter im Text ...

Da mir das Arbeitsamt mir nicht richtig weiterhilft, will ich aus dem Verein raus. Von denen bekomme ich nur Eingliederungsvereinbarungen, das ich innerhalb eines bestimmten Zeitraum X Bewerbungen rausschicken soll, was ich auch so mache. Ich bekomme kein Geld vom Arbeitsamt, sprich, kein Hartz IV, habe bisher nur die Fahrtkosten zum Arbeitsamt bezahlt bekommen und das ganze 2x. Mehr auch nicht, sonst werde ich von Sachbearbeiter zum Rehaberater (bin leider ein Rehafall) hin und her gejagt aber mehr auch nicht.

Meine Frage....

Wie komme ich aus dem Verein raus, ich will z.Zt nix mehr mit denen zu tun haben, habe von denen erst ein Jobangebot bekommen, alle anderen habe ich mir selber rausgesucht??

bitte um hilfe.

mfg Arbeitsamthasser
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  #2  
Alt 11.02.2009, 08:44
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Standard

Wovon bestreitest du deinen Lebensunterhalt ?
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  #3  
Alt 11.02.2009, 08:48
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Du solltest zunächst mal deine Umgangsformen ein wenig mäßigen. Was soll denn dieser Username?! Ich hab noch nie erlebt, dass man Leistungen (sei es Geld oder sonstige Hilfe) von der Agentur für Arbeit aufgezwungen bekommt.
Wenn du keine Leistungen haben willst, kannst du gern auf sie verzichten. Das geht ganz einfach - musst nur einen Satz aufschreiben und zack, bist du auf dich allein gestellt.
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  #4  
Alt 11.02.2009, 08:54
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Wovon bestreitest du deinen Lebensunterhalt ?
wohe noch bei meinen Eltern, aber nur noch solange bis ich Arbeit habe.

[QUOTE]Du solltest zunächst mal deine Umgangsformen ein wenig mäßigen. Was soll denn dieser Username?!/QUOTE]

Mir ist kein besserer auf die schnelle eingefallen

Zitat:
Ich hab noch nie erlebt, dass man Leistungen (sei es Geld oder sonstige Hilfe) von der Agentur für Arbeit aufgezwungen bekommt.
Wenn du keine Leistungen haben willst, kannst du gern auf sie verzichten. Das geht ganz einfach - musst nur einen Satz aufschreiben und zack, bist du auf dich allein gestellt.[
Komm ich auch aus der EGV raus und wie muss ich diesen "Satz" denn schreiben, irgendwelche bestimmte Formulierungen etc.??

thx für eure bisherige hilfe.

mfg
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  #5  
Alt 11.02.2009, 08:56
Benutzerbild von Musiker
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Beziehen deine Eltern Alg II ?
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  #6  
Alt 11.02.2009, 08:59
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Beziehen deine Eltern Alg II ?
nö...., das war mal

mfg
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  #7  
Alt 11.02.2009, 09:11
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Zitat:
Zitat von kyrjuso Beitrag anzeigen
Du solltest zunächst mal deine Umgangsformen ein wenig mäßigen. Was soll denn dieser Username?! Ich hab noch nie erlebt, dass man Leistungen (sei es Geld oder sonstige Hilfe) von der Agentur für Arbeit aufgezwungen bekommt.
Wenn du keine Leistungen haben willst, kannst du gern auf sie verzichten. Das geht ganz einfach - musst nur einen Satz aufschreiben und zack, bist du auf dich allein gestellt.
Eben, bei ALGII besteht keine Zwangsverpflichtung zum Bezug. Entweder keinen Folgeantrag mehr stellen oder einen netten Zweizeiler "hiermit melde ich mich zum XXXX aus dem ALGII-Bezug ab. Feddisch.

Allerdings sollte auch die Krankenversicherung weiterhin gewährleistet sein, sei es über die Eltern oder als Selbstzahler, denn wir haben seit geraumer Zeit eine Krankenversicherungspflicht in D - nicht gezahlte Beiträge laufen als Schulden auf.
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  #8  
Alt 11.02.2009, 09:22
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Eben, bei ALGII besteht keine Zwangsverpflichtung zum Bezug. Entweder keinen Folgeantrag mehr stellen oder einen netten Zweizeiler "hiermit melde ich mich zum XXXX aus dem ALGII-Bezug ab. Feddisch.

Allerdings sollte auch die Krankenversicherung weiterhin gewährleistet sein, sei es über die Eltern oder als Selbstzahler, denn wir haben seit geraumer Zeit eine Krankenversicherungspflicht in D - nicht gezahlte Beiträge laufen als Schulden auf.
Es wurde keinen Antrag mehr gestellt, Krankenversichert bin ich über meine Eltern und wenn das so einfach geht, mit dem abmelden, dann ist der Brief noch heute in der Post, aber es kommen keine weiteren Konsequenzen auf mich zu??

mfg
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  #9  
Alt 11.02.2009, 09:24
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Nein, es werden keine Kunden zwangseingefangen
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  #10  
Alt 11.02.2009, 09:29
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Zitat:
Zitat von Arbeitsamthasser Beitrag anzeigen
aber es kommen keine weiteren Konsequenzen auf mich zu??
du bekommst keine Leistungen mehr.
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