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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 03.02.2010, 19:35
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Frage Rat:Studium beendet, arbeitslos, Möglichkeiten?

Hallo,

ich bin im Sommer mit meinem Bachelor-Studium fertig - und bei der momentanen Arbeitsmarktlage muss man ja leider die Möglichkeit in Betracht ziehen, nicht sofort irgendwo unterzukommen. Allerdings hat mich das, was ich in den letzten Tagen gelesen habe, nur noch mehr verwirrt. Es wäre deshalb supernett, wenn ihr mir helfen könntet!

Situation: Ich beende im Sommer mein Studium, bin 23 Jahre alt und wohne seit 3 Jahren alleine in einer eigenen Wohnung (1 Zimmer, 300 Euro warm). Finanziert werde ich bisher von meinen Eltern und durch Bafög und einen Nebenjob (400 Euro).

Erste Frage: Nehmen wir an, die Jobsuche gestaltet sich schwierig, und ich müsste mich in erst mal eine Weile bewerben - kann ich dann in dieser Zeit HarzIV beantragen? Oder sind meine Eltern für mich zuständig?

Zweite Frage: Muss ich wieder nach Hause ziehen oder kann ich meine Wohnung behalten (meine Eltern wohnen auf dem Land, keine Chance mit meinem Studium dort Arbeit zu finden; ich wohne momentan in einer Großstadt mit einigen potenziellen Arbeitgebern)?

Dritte Frage: Eine weitere Möglichkeit wäre, mit meinem langjährigen Freund zusammenzuziehen (angestellt, 3000 Brutto). Wäre er dann finanziell für mich zuständig? Oder könnte ich trotzdem Zuschüsse beantragen?


Ich hoffe natürlich, dass ich möglichst schnell einen Job finde. Und wenn sich in meinem Studienbereich nichts findet, mache ich auch gerne einen 400-Euro-Job oder suche mir etwas fachfremdes. Mir geht es erst einmal darum, mich in diesem Vorschriften-Dschungel zurechtzufinden...

Vielen Dank für eure Hilfe (gerne auch Links, damit ich weiterlesen kann)

Chirality
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  #2  
Alt 03.02.2010, 19:50
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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1. Ja.
2. Nein.
3. Zuständig: ja. Zuschüsse: nein.

Turtle
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  #3  
Alt 03.02.2010, 20:03
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Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
1. Ja.
--> Bezieht sich das auf HartzIV oder meine Eltern?
Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
2. Nein.
--> bezieht sich das aufs Zurückziehen oder alleine wohnen können?
Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
3. Zuständig: ja. Zuschüsse: nein.

Turtle
Dankeschön
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  #4  
Alt 03.02.2010, 20:09
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
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Beiträge: 18.988
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1. ALG 2: Ja. Eltern: Nein.
2. Eigene Wohnung: Ja. Zurückziehen: nein.

Turtle
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  #5  
Alt 04.02.2010, 04:20
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Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 71
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1. Wieso sollte dein Freund für dich Sorgen wenn ihr nicht verheiratet seit?

2. Ist ein abgeschlossenes Studium nicht wie eine Ausbildung? => dnach erlischt Verntwortung der Eltern???
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  #6  
Alt 04.02.2010, 05:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
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Zitat:
Zitat von mousepad89 Beitrag anzeigen
1. Wieso sollte dein Freund für dich Sorgen wenn ihr nicht verheiratet seit?
Weil das Sozialgesetz das so vorsieht im Falle der Hilfsbedürftigkeit. Denn dort heißt es erst der Freund und dann der Staat.
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student, studium, zukunft

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