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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich bin im Sommer mit meinem Bachelor-Studium fertig - und bei der momentanen Arbeitsmarktlage muss man ja leider die Möglichkeit in Betracht ziehen, nicht sofort irgendwo unterzukommen. Allerdings hat mich das, was ich in den letzten Tagen gelesen habe, nur noch mehr verwirrt. Es wäre deshalb supernett, wenn ihr mir helfen könntet! Situation: Ich beende im Sommer mein Studium, bin 23 Jahre alt und wohne seit 3 Jahren alleine in einer eigenen Wohnung (1 Zimmer, 300 Euro warm). Finanziert werde ich bisher von meinen Eltern und durch Bafög und einen Nebenjob (400 Euro). Erste Frage: Nehmen wir an, die Jobsuche gestaltet sich schwierig, und ich müsste mich in erst mal eine Weile bewerben - kann ich dann in dieser Zeit HarzIV beantragen? Oder sind meine Eltern für mich zuständig? Zweite Frage: Muss ich wieder nach Hause ziehen oder kann ich meine Wohnung behalten (meine Eltern wohnen auf dem Land, keine Chance mit meinem Studium dort Arbeit zu finden; ich wohne momentan in einer Großstadt mit einigen potenziellen Arbeitgebern)? Dritte Frage: Eine weitere Möglichkeit wäre, mit meinem langjährigen Freund zusammenzuziehen (angestellt, 3000 Brutto). Wäre er dann finanziell für mich zuständig? Oder könnte ich trotzdem Zuschüsse beantragen? Ich hoffe natürlich, dass ich möglichst schnell einen Job finde. Und wenn sich in meinem Studienbereich nichts findet, mache ich auch gerne einen 400-Euro-Job oder suche mir etwas fachfremdes. Mir geht es erst einmal darum, mich in diesem Vorschriften-Dschungel zurechtzufinden... Vielen Dank für eure Hilfe (gerne auch Links, damit ich weiterlesen kann) ![]() Chirality |
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#2
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| 1. Ja. 2. Nein. 3. Zuständig: ja. Zuschüsse: nein. Turtle |
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#3
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| --> Bezieht sich das auf HartzIV oder meine Eltern? --> bezieht sich das aufs Zurückziehen oder alleine wohnen können? Dankeschön |
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#4
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| 1. ALG 2: Ja. Eltern: Nein. 2. Eigene Wohnung: Ja. Zurückziehen: nein. Turtle |
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#5
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| 1. Wieso sollte dein Freund für dich Sorgen wenn ihr nicht verheiratet seit? 2. Ist ein abgeschlossenes Studium nicht wie eine Ausbildung? => dnach erlischt Verntwortung der Eltern??? |
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#6
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| Weil das Sozialgesetz das so vorsieht im Falle der Hilfsbedürftigkeit. Denn dort heißt es erst der Freund und dann der Staat. |
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| Stichworte |
| student, studium, zukunft |
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