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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich bin 21 und leider seit kurzem arbeitslos ich habe folgendes Problem: Ende 2007 habe ich meine (erste) Ausbildung vorzeitig abgebrochen, dies hatte mehrere Gründe. Ich habe daraufhin bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet vom 15.1.08 - 31.12.08, und bin am 1.05.08 in eine WG eingezogen. Nun kommt mein problem: den Job habe ich unfreiwillig verloren, da es sich bei der Firma bei der ich gearbeitet habe um ziemliche abzocker gehandelt hat, gehälter wurden verspätet oder gar nicht bazahlt, oft fehlten stunden in der abrechnung etc. während der beschäftigungszeit wurde ich 3 mal gekündigt, die firma hat 3 mal den namen geändert. die letzte (und entgültige) kündigung wurde mir telefonisch ausgesprochen, statt einer ordentlichen kündigung wurde mir jedoch eine kündigungsbestätigung zugeschickt, in der der anschein erweckt wird ich hätte selber gekündigt. (soweit konnte ich es dem arbeitsamt zwar erklären, aber helfen konnte mir dort keiner) nun das hauptproblem: mein mitbewohner und ich waren der ansicht, dass wir uns jeder eine eigene kleine wohnung leisten können und haben die WG zum 28.2.09 gekündigt. (die kündigung der wohnung war also vor der kündigung durch meinen chef). das job center will mich wieder zurück in die wohnung meiner (alleinerziehenden) mutter bringen, das verhältnis zu meiner mutter ist jedoch nachhaltig gestört und in dem 3/4 jahr in dem ich in der WG gewohnt habe hat sie mein altes Kinderzimmer als arbeitszimmer eingerichtet, welches ich ihr auch jetzt nicht wieder streitig machen möchte. ich werde mich zum 1.3.09 obdachlos melden und habe auch niemanden bei dem ich unterkommen könnte. was kann ich also tun um übergangsweise eine wohnung bezahlt zu bekommen bis ich wieder einen job habe? ich weiß das ganze ist eine komplizierte geschichte, hab versucht sie einfach auzudrücken...danke und MfG |
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#2
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| Wieso Jobcenter (ALGII)? Du dürftest doch mit deiner Ausbildungszeit Anspruch auf ALGI haben?! |
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#3
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| nein, meine ausbildung wurde damals vom job center finanziert, das wollte ich nicht aber es war besser als keine ausbildung machen zu können. wie gesagt die firma in der ich gearbeitet habe hat mich 3 mal gekündigt zwischendurch (jeweils höchstens für eine woche) sodass ich dort auch nicht auf ein jahr beschäftigungszeit kam nur leider war damals das job center der überzeugung, dass meine mutter mit 1500euro netto, alleinerziehend mit 2 kindern (1problemkind und das war ich leider), mich komplett unterhalten könnte. in den 1 1/2 jahren meiner ausbildung wurde ich eines besseren belehrt, meine mutter hat sich wegen meinem bruder und mir verschuldet,ich habe mich zurückgezogen, beinahe abgekapselt von meiner außenwelt... das ging schlagartig vorbei als ich meine 400-800euro einkommen hatte und ne eigene wohnung. nur leider sehe ich genau das problem wieder auf mich zukommen gerade. |
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#4
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| Na ja, dass ein Jobcenter eine Ausbildung bezahlt, wäre mehr als ungewöhnlich, gerade, wenn man in einem so jugendlichen Alter ist, dass eine normale reguläre Ausbildung in Betracht kommt. Warst du denn schon bei der Agentur für Arbeit und hast ALG 1 beantragt? Hast du dort eine Ablehnung erhalten? Wenn die Sache bzgl. der Kündigung so ominös ist: hast du was gegen die Kündigung unternommen? Denn: "Darstellen wie eine Eigenkündigung" geht nicht. Bei einer Eigenkündigung muss der AG auch eine entsprechende Unterschrift von dir haben... Bzgl. der Wohnungsproblematik wird dir auch wirklich nur übrig bleiben notfalls gegen die Entscheidung des Jobcenters in Widerspruch oder Klage zu gehen oder bei deiner Mutter erstmal unterzuschlüpfen bis du wieder Arbeit hast. Turtle |
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#5
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| danke erstmal für die eifrige beantwortung meiner frage, hab ich aber auch alles schonmal gehört... alg1 bekomme ich AUF KEINEN FALL hat mir der SB von der Argentur erzählt, das brauch ich gar nicht beantragen also händigt er mir auch keinen antrag aus. (ich versuche gar nicht erst die ganze geschichte zu erzählen, mein alg2 antrag liegt hier noch rum, weil ich gegen die wiedereingliederungsvereinbarung verstoße, wenn ich den vor dem 27.2. abgebe, nichts falsch verstanden oder so das wurde zu mir gesagt) die ausbildung wurde mir damals finanziert, weil ich zwar einen sicheren schulplatz hatte (bzw zwischenzeitlich 2), aber sich das altenheim für den praktischen teil keine weiteren schüler leisten konnte. weil ich aber vorher dort gearbeitet habe und mit chef und pflegedienstleitung gut zurecht kam haben die mir das mit dem Job center geklärt, dass ich meine ausbildung mit bildungsgutschein anfangen konnte. wohnen tu ich gerade beim kumpel, der schmeißt mich aber spätestens nach 4 wochen raus. edit: die sache mit meinem job lass ich lieber erstmal außen vor, mit der firma beschäftigen sich bereits mehrere anwälte unde ich werd für so einen job sicherlich nicht mehr kämpfen Geändert von burnerstylez (24.02.2009 um 07:50 Uhr) Grund: hab ich noch vergessen zu beantworten |
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