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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Ich musste aufgrund schwerwiegender Probleme zuhause ausziehen und habe eine wohnung bewilligt bekommen. Ich bin 19jahre alt und bekomme monatlich nur 133 Euro wovon ich Waschen, essen, trinken und strom zahlen muss ist das richtig so ? mein kindergeld ist schon dabai gerechnet sagten die mir von der ARGE. aber mit 133euro kann man doch nicht leben ? |
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#2
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| Du musst das Kindergeld dazurechnen. Dann sieht es schon anders aus.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Also wäre doch richtiger 133 + Kindergeld + was hast Du noch an Einkommen? |
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#4
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| Ich bin momentan Arbeitslos gemeldet fange aber mein Fachabitur bald an. Die ARGE schrieb mir folgendes: Netto-Erwerbseinkommen monatloch : 0.00 Euro Kindergeld Einkommen : 184,00 Euro Einkommensbereinigung : -30,00 Euro Bleibt mir also 154,00Euro Nun kommt: Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne kosten für Unterkunft und Heizung) : 287,00Euro davon werden mir die 154,00Euro Kindergeld abgezogen und somit wären wir bei 133,00Euro Monatlich für Essen, Trinken, Waschen, Kleiden und Strom zahlen... wie soll man davon Leben ? nicht das ich Faul bin und nicht nebenbei arbeiten möchte aber ich bin durch den stress erstmal damit beschäftigt die wohnung hinzukriegen.. und meiner meinung nach stimmt da irgendetwas nicht...würde ich die 184Euro kindergeld DAZU bekommen würde das wieder anders aussehen ![]() bitte um hilfe |
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#5
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| Sollte das Kindergeld nicht an Dich fliessen, dann musst Du dich darum kümmern. Im Übrigen sind es also 133 zzgl 184 , welche ohne Miete dir zur Verfügung stehen. Anspruch 287 verfügbar 317 ohne die Miete zu betrachten, Du hast also mehr als der Bedarf vorsieht |
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#6
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| Ja was denn nun? Bekommst du das KG oder nicht. Solange du es nicht bekommst, kann es nicht angerechnet werden. Du kannst aber die Auszahlung an dich verlangen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Also müsste ich das kindergeld extra beantragen ? ok dann kommt das alles hin, ich hatte gerade einen richtigen schock |
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#8
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| 1. Hättest du den Auszug und somit die Wohnung genehmigt bekommen, wäre dein Bedarfssatz 359 € als alleinstehender Haushaltsvorstand. 2. Wer bezahlt deine Unterkunft? 3. Das Kindergeld steht dir zu, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Also von deinen Eltern fordern oder Abzweigung bei der Familienkasse beantragen. |
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#9
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| Also das Kindergeld läuft noch über meine Mutter, sie wird mir das aushändigen.. von daher wären das dann 133Euro von der ARGE und 184Euro Kindergeld. Somit passt das alles.. ich hatte schon große sorgen aber so ist es schon ok. Dann nebenbei noch Zeitung verteilen und gut ist |
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#10
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| Nicht vergessen, den Nebenjob der Arge zu melden! Wobei mich immer noch interessieren wqürde, wer deine Miete bezahlt.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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