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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 01.06.2010, 10:39
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Standard NUR 133Euro zum Leben ?

Ich musste aufgrund schwerwiegender Probleme zuhause ausziehen und habe eine wohnung bewilligt bekommen.
Ich bin 19jahre alt und bekomme monatlich nur 133 Euro wovon ich Waschen, essen, trinken und strom zahlen muss ist das richtig so ?

mein kindergeld ist schon dabai gerechnet sagten die mir von der ARGE.

aber mit 133euro kann man doch nicht leben ?
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  #2  
Alt 01.06.2010, 10:43
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Zitat:
Zitat von tim90 Beitrag anzeigen
aber mit 133euro kann man doch nicht leben ?
Du musst das Kindergeld dazurechnen. Dann sieht es schon anders aus.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 01.06.2010, 10:43
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von tim90 Beitrag anzeigen

mein kindergeld ist schon dabai gerechnet sagten die mir von der ARGE.

aber mit 133euro kann man doch nicht leben ?
Also wäre doch richtiger 133 + Kindergeld + was hast Du noch an Einkommen?
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  #4  
Alt 01.06.2010, 10:50
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Ich bin momentan Arbeitslos gemeldet fange aber mein Fachabitur bald an.

Die ARGE schrieb mir folgendes:

Netto-Erwerbseinkommen monatloch : 0.00 Euro
Kindergeld Einkommen : 184,00 Euro
Einkommensbereinigung : -30,00 Euro

Bleibt mir also 154,00Euro

Nun kommt:
Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne kosten für Unterkunft und Heizung) : 287,00Euro
davon werden mir die 154,00Euro Kindergeld abgezogen und somit wären wir bei 133,00Euro Monatlich für Essen, Trinken, Waschen, Kleiden und Strom zahlen...
wie soll man davon Leben ? nicht das ich Faul bin und nicht nebenbei arbeiten möchte aber ich bin durch den stress erstmal damit beschäftigt die wohnung hinzukriegen..

und meiner meinung nach stimmt da irgendetwas nicht...würde ich die 184Euro kindergeld DAZU bekommen würde das wieder anders aussehen
bitte um hilfe
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  #5  
Alt 01.06.2010, 10:55
dms dms ist offline
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Sollte das Kindergeld nicht an Dich fliessen, dann musst Du dich darum kümmern.
Im Übrigen sind es also 133 zzgl 184 , welche ohne Miete dir zur Verfügung stehen.

Anspruch 287
verfügbar 317

ohne die Miete zu betrachten, Du hast also mehr als der Bedarf vorsieht
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  #6  
Alt 01.06.2010, 10:56
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Zitat:
Zitat von tim90 Beitrag anzeigen
und meiner meinung nach stimmt da irgendetwas nicht...würde ich die 184Euro kindergeld DAZU bekommen würde das wieder anders aussehen
bitte um hilfe
Ja was denn nun? Bekommst du das KG oder nicht. Solange du es nicht bekommst, kann es nicht angerechnet werden. Du kannst aber die Auszahlung an dich verlangen.
__________________
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  #7  
Alt 01.06.2010, 10:57
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Also müsste ich das kindergeld extra beantragen ?
ok dann kommt das alles hin, ich hatte gerade einen richtigen schock
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  #8  
Alt 01.06.2010, 10:57
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1. Hättest du den Auszug und somit die Wohnung genehmigt bekommen, wäre dein Bedarfssatz 359 € als alleinstehender Haushaltsvorstand.
2. Wer bezahlt deine Unterkunft?
3. Das Kindergeld steht dir zu, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Also von deinen Eltern fordern oder Abzweigung bei der Familienkasse beantragen.
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  #9  
Alt 01.06.2010, 14:40
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Also das Kindergeld läuft noch über meine Mutter, sie wird mir das aushändigen..
von daher wären das dann 133Euro von der ARGE und 184Euro Kindergeld.

Somit passt das alles.. ich hatte schon große sorgen aber so ist es schon ok.
Dann nebenbei noch Zeitung verteilen und gut ist
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  #10  
Alt 01.06.2010, 15:28
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Zitat:
Zitat von tim90 Beitrag anzeigen
Dann nebenbei noch Zeitung verteilen und gut ist
Nicht vergessen, den Nebenjob der Arge zu melden! Wobei mich immer noch interessieren wqürde, wer deine Miete bezahlt.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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