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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 07.01.2010, 15:56
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Standard Notwendigkeitsbescheinigung für Umzug, sonst keine Leistungen

Ich war heute bei der Arge in der Stadt in die ich gezogen bin und wollte einen Antrag auf ALG II stellen. Die Dame an der Information sagte mir, dann dass ich erst einen Antrag stellen kann und Leistungen erhalte, wenn ich eine Notwendigkeitsbescheinigung von der anderen Stadt für den Umzug habe.
Und wenn, der Umzug nicht notwendig wäre, würde ich keine Leistungen erhalten, ist das richtig so?

Ich kannte es bisher nur so, dass man eine Zustimmung braucht, wenn man diese nicht bekommt, würde halt keine Kaution, Umzugskosten etc übernommen werden und max. Miete in Höhe der alten Miete.

Gibt es jetzt ein neues Gesetz, dass ich ohne diese Notwenigkeitsbescheinigung nicht umziehen darf?
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  #2  
Alt 07.01.2010, 16:05
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Beiträge: 4.208
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Bescheinigung kenne ich nicht.

Ziehst du alle zwei Monate um?

'Umzug in andere Stadt ohne Zustimmung
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  #3  
Alt 07.01.2010, 16:05
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
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Nein..deine Meinung ist richtig...Es gibt keinen Leistungsausschluss nur weil du die Bescheinigung nicht hast...

Gruß
Enibas
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  #4  
Alt 07.01.2010, 16:07
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Das alte Thema bezog sich auf den jetztigen Umzug, war nur heute erst bei der ARGE.

Also verstehe ich das richtig, die müssen mir einen Termin geben zur Antragsstellung, auch wenn ich keine Notwendigkeitsbescheinigung habe.
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  #5  
Alt 07.01.2010, 16:11
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Zitat:
Zitat von September2009 Beitrag anzeigen
Das alte Thema bezog sich auf den jetztigen Umzug, war nur heute erst bei der ARGE.

Also verstehe ich das richtig, die müssen mir einen Termin geben zur Antragsstellung, auch wenn ich keine Notwendigkeitsbescheinigung habe.

Ja sie sind verpflichtet deinen Antrag anzunehmen. Steht irgendwo im SGB I, mein ich so grad.
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