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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe ich habe in dem richtigen Bereich geschrieben. Mein Fall ist etwas kompliziert, vielleicht sogar sehr kompliziert: Ich bin 23 Jahre alt und habe bis vor wenigen Tagen bei meiner Mutter und ihrem Mann (nicht mein Vater) gewohnt. Ab dem 13. Februar bin ich wieder Schüler und kann ab dann Bafög und Kindergeld beantragen. Zur Zeit habe ich einen 400€ Job (verdiene aber nur 300) bei einer Einzelhandelskette. Bis letzten Donnerstag war noch alles in bester Ordnung. Leider sind dann einige Sachen passiert die man auf gut Deutsch wohl "Extremfall" nennen darf. Also es handelt sich keinesfalls um einen 08/15 Streit oder sowas, sondern um eine sehr harte Sache. Jedenfalls, meine Mutter hat mich vor die Türe gesetzt, mit einem Rucksack voller Klamotten. Ich "wohne" nun für ein paar Tage bei meiner Freundin, kann und möchte dort auch nicht lange bleiben. Ich war schon beim Arbeitsamt und die meinten zu mir ich würde rein gar nichts bekommen weil meine Kosten durch meinen Minijob ja gedeckt wären und ich keine Miete zahle. Aber genau das ist das Thema, ich MUSS unbedingt eine eigene Wohnung bekommen, ich kann doch nicht ewig hier "wohnen". Welche Möglichkeiten habe ich nun noch? Einen Anspruch auf Bafög habe ich auf jeden Fall, sehr wahrscheinlich sogar den Höchstsatz. Ich möchte nebenbei noch Kindergeld beantragen, geht aber halt alles erst im Februar ![]() Punkt 2 ist: Meine Mutter war immer bei der AOK versichert, ich durch sie Familienversichert. 2009 bin ich zur Bundeswehr gegangen, zwei Jahre. In der Zeit hat meine Mutter geheiratet und die Krankenkasse gewechselt (TK, selbst durch ihren Mann versichert), trotzdem hat sie mir gesagt das ich weiterhin versichert bin (natürlich damit sie keine Beiträge zahlen muss). Ergo, ich bin seit März 2011 nicht versichert, war in diesem Zeitraum nicht krank oder so. Das alles habe ich in den letzten erfahren. Ich hoffe das mir jemand irgendwie helfen kann. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung mehr wie es weitergeht. Vielen Dank für jede Hilfe. LG, |
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#2
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| So einfach ist das nicht mit ner Wohnung. Erstmal wird das Amt schauen, ob ein Rückzug zu den Eltern nicht doch möglich ist. Und bei der Krankenkasse hast du jetzt seit dem Tag, an dem du 23 geworden bist, Schulden. Das hat aber nichts mit ALG 2 zu tun. Ab dem Schulbesuch kannst du dich wieder familienversichern lassen. Zumindest, wenn du bei deinem "Stiefvater" wohnst. Wenn nicht, wirds wohl schwieriger werden, allerdings hast du ja sicherlich auch noch einen leiblichen Vater. Turtle |
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