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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#11
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| Also was spricht dagegen, dass dein Sohn sich parallel um eine Ausbildungsplatz bemüht, oder um einen Studienplatz? Soll es heißen, nur weil er sich ja bemüht, hat man ihn ansonsten in Ruhe zu lassen? Das siehst du leider falsch. Sollte er einen Ausbildungsplatz bekommen, geht das immer vor einer Maßnahme und er kann diese dann abbrechen. Auch einen TZ- Job kann er dann natürlich kündigen und die Ausbildung aufnehmen. Ich find es jedoch etwas wiedersprüchlich, dass du auf der einen Seite das Bundesland, aus dem ihr kommt, und jenes, in dem ihr jetzt lebt geheim hälst, mit der Begründung häuslicher Gewalt, und auf der anderen Seite dann aber sagst, ich geh ins Fernseh oder in die Zeitung. Das du euren Aufenthaltsort nicht preis geben willst, das kann ich gut verstehen, aber dann komm bitte nicht mit so was dummen wie ich geh ins Fernseh, wenn die wollen, dass mein Junge wasm achen muß. Der hat ja Abi. Das zählt nunmal nicht, Er muß zusehen, dass er seine Hilfsbedürftigkeit beendet, genauso wie du und deine Tochter. Das klingt zwar hart, aber so ist nunmal das Gesetz. |
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#12
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#13
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| Du erzählst und erzählst und erzählst. Als Abiturient könnte er mit Aufnahme eines Studiums Bafög bekommen, wieder Kindergeld erhalten. Niemand hindert ihn daran. Ich verstehe daß bei dir eine außergewöhnliche Situation vorlag die auch gewisse Verzögerungen mit sich brachte. Nur deine Ausführungen, nochmal paar Jahre warten aufs Studium, dann vielleicht noch ein Soziales Jahr und dann noch dies und dann noch jenes ist nicht zielführend. Wenn er weiter ohne Ausbildung abhängt bekommt er zurecht kein Kindergeld und das Amt versucht ihn als arbeitsfähigen Hilfsbedürftigen auch in Niedriglohnjobs zu vermitteln, der er hat ja keine Qualifikation. Ein Abitur zählt leider nicht wenn man es auf seinem beruflichen Wege nicht angemessen verwerten kann. Und wie es so aussieht bahnt sich die gleiche Problematik mit deiner Tochter an. Und das mit dem Fernsehen kannst du stecken lassen. Ich kann auf der Basis deiner Ausführungen überhaupt nicht erkennen daß hier amtlicherseits unkorrekt vorgegangen wäre. Oder willst du deinen Ex ins Fernsehen bringen? Das wäre dann allerdings ein anderes Thema. |
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#14
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#15
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| Genau so sieht es aus. Ein Anrecht auf Faulenzen bis irgendwann mal Schule oder Studium beginnt: gibt`s nicht. Und wenn sie derzeit keine Arbeit oder Ausbildung haben oder finden, gehts halt für den Übergang in Maßnahmen! Wenn es deinen Kindern nicht gefällt, sollen sie halt nicht hingehen oder abbrechen. Dann gibt es 3 Monate kein Geld für sie und gut ist es. Das müsst letztendlich ihr wissen, ob ihr die Spielregeln mitspielen wollt oder nicht. Derzeit machen sie nichts und können also was tun! Egal was! Wenn deine Tochter mit dem HSA nach dem Schulgesetz des Landes berufsschulpflichtig ist, dann muss sie vielleicht mal zur Berufsschule angemeldet werden! Ggf. erlebst du dein blaues Wunder, das da heißt: "Lohnt sich nicht mehr bis Schuljahresende, Aufnahme erst im Herbst 09!". Bis zu der Entscheidung (ggf. auch danach, wenn sie so ausfällt wie vorhergesagt) kann sie durchaus eine Maßnahme machen. Was spricht bitte dagegen???? Turtle |
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#16
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#17
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| Sollen gleich alle drei eine Traumtherapie machen? |
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#18
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Wenn dein Sohn einen Job findet und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, kann er diesen Job natürlich auch zu Gunsten einer Ausbildung dann wieder kündigen und die Ausbildung antreten. Deshalb hat er sich für jetzt um eine Arbeit zu bemühen und für später kann (Beginn von Ausbildungen ist gemeinhin nunmal nicht jeden Monat) er gerne eine Ausbildung suchen. Alternativ gibt es eben bis dahin irgendeine Maßnahme. Ist denn das so schwer verständlich? Bei der jungen Dame sieht es ähnlich aus und auch bei dir: Arbeit und Traumatherapie lässt sich sicherlich auch miteinander verbinden (werden wohl kaum Ganztagssitzungen sein), ich glaube nicht, dass das eine das andere ausschließt. Sich auf ewig hinter häuslicher Gewalt verstecken (sorry, aber so knallhart muss man das ausdrücken): das wird nicht gehen. Beantrage von mir aus Leistungen nach dem OEG, such dir einen Psychiater für die Traumabewältigung und gleichzeitig Arbeit. Ggf. ist sogar Arbeit die bessere Therapie. Turtle |
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#19
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