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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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Alt 04.05.2009, 13:32
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Registriert seit: 04.05.2009
Beiträge: 2
Frage Muss ich zu Eltern zurück ziehen???

Hallo Zusammen!

Kurz zu mir: bin 22, habe eine abgeschlossene Ausbildung und 1 Jahr in dem Betrieb gearbeitet, danach nochmal 2 Monate wo anders, seit dem ALG I.

Wohne mit meinem Partner seit September 08 zusammen. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war ich noch im o.g. kurzen Arbeitsverhältnis und es sah auch so aus, als klappt alles.

Naja, hab dann da gekündigt (ärztlich bescheinigt, gab keine Probleme mit dem Amt). Nun sieht es ja allgemein schlecht aus und somit muss ich einfach mit Hartz IV rechnen.

Unsere Wohnung hat 69 qm - also eigentlich zu groß für 2 Personen (hab was von 60 gelesen).
Müssen wir dann umziehen? Oder schlimmstenfalls ich dann wieder in das Haus meiner Eltern, da U25????

Mein Partner hat noch 3 Monate Arbeit, danach wohl auch nochmal halbes Jahr ALG I, dann HARTZ IV.

Was steht uns zu??? *hilfe*
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Stichworte
ausziehen, u25, umzug

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