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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 25.01.2012, 11:43
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Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 2
Standard Mit Freundin zusammenziehen..

Hallo,

ich habe folgende Lage und hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.

Bin 22 und soll bald eine Einstiegsqualifizierung beginnen, die mich in eine Ausbildung bringen soll. Habe von meiner Arge Mitarbeiterin das "Ja" zur eigenen Wohnung bekommen und habe eine Freundin, die Schülerbafög bekommt im Moment..

nun meine Frage: Kann ich mit ihr zusammenziehen? Wenn ja, wird ihr auch was abgezogen dann?

vlg
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  #2  
Alt 25.01.2012, 11:47
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edy edy ist offline
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 793
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Hallo Grillmaster,

Ihr wird nichts abgezogen,denn sie muss ja ihren Teil der Miete zahlen.


lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #3  
Alt 25.01.2012, 12:02
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Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 2
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Danke für deine Antwort,

wenn sie, sagen wir mal 400€ Bafög bekommt, wieviel muss sie dann für die Miete zahlen? Zumindest nur soviel, dass sie noch soviel zum Leben hat, wie ein Hartz4 Empfänger oder?

Wird das überhaupt gestattet oder wird das nicht "erlaubt"? Vom Bafög oder auch vom Arge Amt?
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  #4  
Alt 25.01.2012, 12:08
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Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 431
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Sie muss die halbe Miete und die Hälfte der Nebenkosten zahlen. Im übrigen steht ihr ja noch das Kindergeld zu, wenn sie ausgezogen ist.
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