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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hi habe folgendes problem: habe meine ausbildung am 18.06.2010 erfolgreich abgeschlossen und habe nun von meinem arbeitgeber einen mini-job angeboten bekommen halbtags und bevor ich nichts habe, habe ich das angebot erstmal angenommen. da ich zur zeit eine zweckgemeinschaft mit meiner mutter führe und ihr das gehalt was ich verdiene von ihrem hartz4 betrag abgezogen wird habe ich nun beschlossen wenn wir eh ausziehen müssen anstatt mit meiner mutter mit meinem freund zusammenzuziehen. er tritt am 1.8. seine ausbildung zum bürokaufmann an und wird um die 500-600 euro verdienen. ich verdiene erstmal meine 400 euro. meine frage ist jetz weil ich ja keinen zweiten job annehmen kann bzw 2 mini jobs machen kann würde ich in der zeit wo ich "nur" einen mini job habe überhaupt hilfe von der arge o.ä. bekomme?! oder wird das irgendwie angerechnet weil mein freund ja auch etwas verdient? ![]() Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Mühe. LG Jasmin |
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#2
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| Warum müsst ihr "eh ausziehen"?! Und wieso kannst du keinen zweiten Job annehmen? Wieviel Stunden arbeitest du für die 400 Euro pro Monat wöchentlich? Turtle |
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#3
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| weil wir nach der ARGE aufeinmal in einer zu großen wohnung wohnen und 2 quadratmeter zu viel haben...deswegen sollen wir entweder im monat 94 euro dazu bezahlen für die 2 quadratmeter oder wir sollen uns eine neue wohnung suchen. mir wurde gesagt das ich 2 mini jobs aufeinmal nicht haben darf. da mein chef mir aber im nächsten jahr einen halbtagsjob angeboten habe wo ich dann 700 euro verdiene bleibe ich erstmal bei meiner alten praxis und schreibe aber natürlich nebenbei bewerbungen für einen ganztagsjob. ich arbeite 20 std in der woche ab dem 1.7. |
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#4
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| Und 5 Euro/Stunde entspricht dem Tarif der Dienstleistung oder des Handwerks, das du erlernt hast? Also die Vollzeitbeschäftigten dort arbeiten für 800 Euro brutto im Monat?! Natürlich kannst du 2 Jobs annehmen, was denkst du, was das Amt von dir verlangen würde, wenn du (weiter) ALG 2 bekämst/bekommst? Die 2 Jobs werden bei Überschreitung der 400 Euro Grenze schlichtweg nur versicherungspflichtig. Ausziehen kannst du nicht so einfach mit deinen 20 Lenzen. Da musst du die Wohnung allein bezahlen können oder aber einen wichtigen Grund zum Auszug haben. Und den kann ich nicht erkennen. Turtle |
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#5
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| mh also meine arbeitskollegin ist ausgezogen die war damals 18 ist jetzt 24 und arbeitet bei uns in der praxis halbtags und bekommt vom amt wohl noch hartz 4/ihre wohnung bezahlt und hatte auch keinen grund auszuziehen?!und konnte ihre wohnung auch nicht alleine bezahlen mit "ihren 18 lenzen" die sie damals hatte. dann versteh ich nicht nach welchen maßen da gemessen wird aber okay wenn du sagst das es so ist...trotzdem danke |
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#6
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| Vor 6 Jahren (2004) gabs noch kein ALG 2, also auch kein Amt, dass einen Auszug bezahlt oder genehmigt hat. Ggf. ist sie ja in der Ausbildungszeit ausgezogen und hat BAB bekommen?! DAS ist ja nun wieder was ganz anderes und du kannst nicht Äppel mit Birnen vergleichen. Im Übrigen hat sich 2006 das Gesetz geändert, davon gab es das mit diesem Genehmigungsverfahren beim Auszug U25jähriger noch nicht. Ich lese immer "Praxis". Also hast du doch sicherlich einen "vernünftigen" Beruf gelernt. 5 Euro/Stunde mag ja dort angemessen sein, wo man Hilfsjobs ausübt, aber dass 5 Euro die Stunden da in Ordnung sind, wo man als Fachkraft arbeitet: kann ich fast nicht glauben. Auf eine ggf. sittenwidrige Entlohnung deines Chefs gehst du lieber nicht ein, oder wie? Ist ja auch einfacher, das Geld was zum Leben fehlt vom Steuerzahler zu fordern... Ein triftiger Grund wäre jetzt z. B. dass du weit weg Arbeit gefunden hättest oder dass dich deine Mutter schlägt usw. Oder du schwanger bist, heiratest.. Turtle |
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#7
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| ja sie bekommt die gleichen hilfen wie damals ja auch noch d.h. sie bekommt heute auch noch zu ihrem lohn den sie bekommt hartz4 so wie sie mir das erklärt und gezeigt hat. mir wurde für 1 jahr ein mini-job in unserer tierarztpraxis angeboten den ich natürlich angenommen habe, weil ich lieber 400 euro verdiene als hartz4 zu beziehen. diesen "job" werde ich auch nur so lange ausüben bis ich eine zusage meiner bewerbungen bekomme. wenn ich aber in diesem jahr keine zusage bekomme habe ich auf meiner jetzigen arbeit einen halbtagsjob sicher. und da ich immer bei meiner kollegin sehe sie muss 10 bewerbungen oder so schreiben und das vorlegen und dafür bekommt sie hartz4 und miete bezahlt, daher auch meine frage ob mir auch hilfen zustehen würden für dieses jahr oder so. weil auch wenn das gesetz von 2004 stammt oder davor gilt es ja scheinbar heute auch noch sonst würde sie diese unterstützung ja nicht bekommen?! oder sehe ich das falsch und bin ganz woanders?! ^^ |
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#8
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| Nochmal: vor 6 Jahren kann sie kein ALG 2 bekommen haben, da GAB ES DAS NOCH GAR NICHT!!! Außerdem hat sie doch sicherlich auch mal eine Ausbildung gemacht, ggf. als sie ausgezogenn ist. Sie hat wahrscheinlich einfach nur Glück gehabt, dass es, als sie DAMALS 18 war, die Rechtslage noch nicht dieselbe wie heute ist. Wärest du z. B. WÄHREND der Ausbildung ausgezogen, gäbe es jetzt auch ALG 2 für dich, weil du während der Ausbildung keine Genehmigung gebraucht hättest, da du mit BAB und Ausbildungsgeld deine Miete hättest bezahlen können. Jetzt ist es aber zu spät, jetzt unterliegst du der seit 2006 gültigen REGELUNG! Und jetzt frage ich ein letztes Mal: Wieso gehst du nicht gegen deinen Arbeitgeber vor, der dir nur einen HUNGERLOHN von 5 Euro die Stunde zahlt?! Oder willst du mir erzählen, dass das TARIF ist??? Tarif ist lt. dem hier: Verband medizinischer Fachberufe e.V. - Tarife im 1. Jahr nach Ausbildung ab 1.7. 1416,50 Euro brutto. Bei halben Tagen sind das 708 Euro brutto! Und nicht 400 Euro! Das ist SITTENWIDRIG. Und eine STRAFTAT!!!! Möchte dein Arbeitgeber gerne angezeigt werden wegen Lohnwucher?! Dann geh zum Amt und beantrage ALG 2. Die werden ihn mit Freuden anzeigen, damit sowas unterbunden wird! Turtle |
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#9
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| das was ich jetzt habe ist ein mini job als fachkraft. also auf 400 euro basis. nach einem jahr würde ich, wenn der vertrag meiner arbeitskollegin abgelaufen ist, würde ich einen halbtags vertrag bekommen für die tiermedizinische fachangestellte. also ist das nicht erlaubt und ich könnte ihn anzeigen? |
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#10
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| Sag mal, willst du mich verarschen oder willst du es nicht begreifen? Du arbeitest 20 h/Woche und das ist ja doch wohl bei einer normalen Vollzeitstelle von 40h/Woche eine HALBTAGSSTELLE. Und wenn eine 40h/Wochen-Kraft 1400 Euro brutto bekommt, was muss dann jemand bekommen, der DIE HÄLFTE arbeitet?! RICHTIG: 700 Euro brutto!!!! Alles andere ist SITTENWIDRIG, das nennt man LOHNWUCHER und ist eine STRAFTAT!!!! Du könntest auf normale tarifliche Entlohnung klagen, natürlich. Ansonsten: wenn du dir mit deinen 400 Euro im Monat die halbe Miete leisten kannst, dann kannst du das machen. Ggf. bekommst du ja auch (du bist ja jetzt sicherlich 20 Jahre alt) noch ein paar Monate 184 Euro Kindergeld. Aber das fällt mit spätestens 21 weg. Momentan wird dir das Amt sicherlich keine eigene Wohnung bezahlen. Turtle |
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