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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, erstmal zu meiner Situation: ich bin 19 Jahre alt und wohne mit meinem Vater zusammen(meine Mutter kümmert sich nicht wirklich um mich, sie wohnt auch weiter weg). Mein Vater bezieht Hartz 4 und ich bin im 2.Ausbildungsjahr. Ich verdiene ca 425 € netto. Wovon natrürlich eine Menge verrechnet wird. Die Situation für mich zuhause wird untragbar, deshalb möchte ich gerne ausziehen. Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich Unterstütung?Wohngeld etc? |
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#2
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| Wenn du ausziehst, hättest du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Das Kindergeld mit €184 nicht zu vergessen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#4
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| Ergänzung: Bei Volljährigen ist der Anspruch unabhängig von der Entfernung Elternhaus-Ausbildungsstätte. Geht auf der ersten Seite nicht hervor.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Dann sag ich schon mal danke für die schnelle ANtwort ![]() Wenn ich also meine 425 € und die 184 € Kindergeld bekomme, habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf eine Beihilfe? |
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#6
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| Zitat:
BAB-Rechner
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Kindergeld zählt beim BAB nicht als zusätzliches Einkommen, es kann aber für den Unterhalt verwendet werden, wenn die Eltern lt. BAB-Berechnung etwas zahlen müssen. Andi |
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