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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 06.01.2010, 10:45
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 2
Standard Mein Vater bekommt Hartz 4 und ich möchte ausziehen

Hallo,

erstmal zu meiner Situation:

ich bin 19 Jahre alt und wohne mit meinem Vater zusammen(meine Mutter kümmert sich nicht wirklich um mich, sie wohnt auch weiter weg).

Mein Vater bezieht Hartz 4 und ich bin im 2.Ausbildungsjahr. Ich verdiene ca 425 € netto. Wovon natrürlich eine Menge verrechnet wird.

Die Situation für mich zuhause wird untragbar, deshalb möchte ich gerne ausziehen.

Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich Unterstütung?Wohngeld etc?
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  #2  
Alt 06.01.2010, 10:57
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Wenn du ausziehst, hättest du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 06.01.2010, 10:59
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Das Kindergeld mit €184 nicht zu vergessen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #4  
Alt 06.01.2010, 10:59
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Ergänzung: Bei Volljährigen ist der Anspruch unabhängig von der Entfernung Elternhaus-Ausbildungsstätte. Geht auf der ersten Seite nicht hervor.
__________________
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  #5  
Alt 06.01.2010, 11:31
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 2
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Dann sag ich schon mal danke für die schnelle ANtwort

Wenn ich also meine 425 € und die 184 € Kindergeld bekomme, habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf eine Beihilfe?
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  #6  
Alt 06.01.2010, 11:36
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Zitat:
Zitat von anni23 Beitrag anzeigen
Dann sag ich schon mal danke für die schnelle ANtwort

Wenn ich also meine 425 € und die 184 € Kindergeld bekomme, habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf eine Beihilfe?
Füttere mal den Rechner:

BAB-Rechner
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  #7  
Alt 06.01.2010, 12:16
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Kindergeld zählt beim BAB nicht als zusätzliches Einkommen, es kann aber für den Unterhalt verwendet werden, wenn die Eltern lt. BAB-Berechnung etwas zahlen müssen.

Andi
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