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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 06.02.2010, 13:40
NetteHexe
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Beiträge: n/a
Standard Kürzung der Leistung wegen Nichterscheinen bei der ARGE...

Habe mal eine Frage an euch, da ich leider von diesem Thema nicht wirklich eine Ahnung habe!

Ein 20 jähriger Bekannter lebt von HARTZ4 und hatte einen Termin bei der ARGE (nur ein Beratungsgespräch..kein Jobangebot oder soetwas ähnlich wichtiges), nun musste er ausgerechnet an diesem Tag, zu der selben Uhrzeit zum Polizeirevier, um dort eine Aussage, als Zeuge, zu machen.
Er rief deshalb bei seiner ARGE-SB-in an und teilte ihr dies mit und bat darum, dass sie ihm einen neuen Termin zu machen.
Die ARGE-SB-in stimmt dem zu, aber kürzte seine Leistungen sofort um 30%, für 3 Monate, wegen Nichterscheinens bei der ARGE...und weitere Begründung, dass der Termin bei der ARGE wichtiger ist als der Termin bei der Polizei.
Auf weitere Gespräche dazu ließ sie sich erst gar nicht ein.

Ist das so richtig? Ich meine, dass jemanden deswegen die Leisung gekürzt werden kann?

Habe meinen Bekannten gesagt, dass er Widerspruch, wegen der Kürzung, einlegen soll!

Geändert von NetteHexe (06.02.2010 um 13:42 Uhr) Grund: Satz geändert
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  #2  
Alt 06.02.2010, 13:48
NetteHexe
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Anmerkung:
Seine zuständige ARGE und das zuständige Polizeirevier befinden sich in 2 verschiedenen Städten. Er hätte also unmöglich, auch mit gutem Willen nicht, beide Termine an diesem Vormittag wahrnehmen können (Bus & S-Bahn-Fahrten, nicht mit dem Auto).
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  #3  
Alt 06.02.2010, 13:58
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Normlalerweise hat sie doch wenn ich Deinen Beitrag richtig gelesen habe rechtzeitig den Termin abgesagt. Und eine Aussage als Zeuge zu machen, dazu ist man doch wohl von Gesetz her verpflichtet. Ich glaube ein AG muss da wohl auch freigeben.
Und wenn ich richtig gelesen habe wurde ja auch ein andrer Termin vereinbart.

Also ich bin ja nicht so ein Experte wie Turtle udn Co., aber ich würde sagen, es hätte hier nur sanktioneirt werden dürfen wenn sie gar nicht auf den Termin reagiert und aus nicht nachvollziehbaren Gründen den Termin nicht wahrgenommen hätte.

Angela
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  #4  
Alt 06.02.2010, 16:01
NetteHexe
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Die ARGE SB-in hat die Terminabsage zur Kenntnis genommen und einem neuen Gesprächstermin zugestimmt, aber ihm keinen neuen Termin genannt und ihm auch später keinen neuen Termin zugeschickt, sondern gleich ne Sanktion gemacht.

Diese Zeugenaussage war wegen einer Strafsache, damit eine Strafverfolgung erfolgen und damit diese Zeugenaussage auch bei der anschließenden Gerichtsverhandlung vorgelegt werden konnte.
Finde ich jedenfalls wichtiger als ein normales ARGE Gespräch.
Die Polizeibeamten haben ja auch noch was anderes zu tun, als auf jeden zu vernehmenden Zeugen und seinen Terminkalender Rücksicht zu nehmen. Wenn man hin muss, dann muss man hin!
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  #5  
Alt 06.02.2010, 16:22
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Der Sanktionierung würde ich aber widersprechen. Denn es wurde der Termin abgesagt und gleichzeitig um einen neuen Termin gebeten. Ich würde auch darauf hinweisen das zwar nun die Sanktion erfolgte, aber ein neuer Termin wurde nicht gegeben und dass das nicht in Ordnung ist. Man sollte erst mal Deiner Bekannten einen neuen Termin geben und nicht eine Sanktion.

Angela
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  #6  
Alt 06.02.2010, 17:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2009
Beiträge: 211
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..die Aussage bei der Polizei hätte er verschieben können.

Der Pol.Beamte hätte Verständnis gehabt, wenn dein Freund mitgeteilt hätte, dass er z. gen. Zeitpunkt bereits einen Termin hat.

Die Aussage einpaar Tage später hätte doch keinen Einfluss auf das Verfahren gehabt. Hätte der SB der Polizei keine Zeit gehabt, wäre der Termin auch verschoben worden.


Loni
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  #7  
Alt 06.02.2010, 17:51
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von NetteHexe Beitrag anzeigen
Ein 20 jähriger Bekannter lebt von HARTZ4 und hatte einen Termin bei der ARGE (nur ein Beratungsgespräch..kein Jobangebot oder soetwas ähnlich wichtiges), nun musste er ausgerechnet an diesem Tag, zu der selben Uhrzeit zum Polizeirevier, um dort eine Aussage, als Zeuge, zu machen.
Er rief deshalb bei seiner ARGE-SB-in an und teilte ihr dies mit und bat darum, dass sie ihm einen neuen Termin zu machen.
Welchen Termin hatte er zuerst und wann hat er abgesagt (wie lange vorher)?
__________________
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  #8  
Alt 06.02.2010, 18:03
NetteHexe
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Loni Beitrag anzeigen
..die Aussage bei der Polizei hätte er verschieben können.
Der Pol.Beamte hätte Verständnis gehabt, wenn dein Freund mitgeteilt hätte, dass er z. gen. Zeitpunkt bereits einen Termin hat.
Die Aussage einpaar Tage später hätte doch keinen Einfluss auf das Verfahren gehabt. Hätte der SB der Polizei keine Zeit gehabt, wäre der Termin auch verschoben worden.
Loni
Sehe ich nicht so!
Stell Dir mal vor, jemand überfällt Dich und da gibt es einen Zeugen, der Alles gesehen hat und gerade wegen seiner Aussage kann derjenige der Dich überfallen hat gefasst werden und in Polizeigewahrsam genommen werden.
Wenn es dann um einen Haftbefehl geht, den ein Haftrichter ausstellen muss und gerade diese Aussage dafür wichtig wäre (ohne Beweise keine Anklage und keinen Haftbefehl), dann ist der Termin bei der Polizei definitiv wichtiger als der bei der ARGE.
Oder wäre es Dir lieber und wichtiger, dass derjenige der Dich überfallen hat weiterhin frei rumläuft, aber Hauptsache für Dich wäre, dass der einzige Zeuge, der Dir helfen kann "bei dem wichtigen Gespräch bei der ARGE" war
...und die Polizei hätte dafür, Gespräch bei der ARGE, auch sicherlich kein Verständnis!

Ich hoffe, dass Du NIE in so eine Situation kommst und der einzige Zeuge lieber andere Gespräche führt, als Dir zu helfen!
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  #9  
Alt 06.02.2010, 18:11
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Die Ableistung einer Zeugenaussage bei der Polizei ist freiwillig, erst bei Gericht wird sie zwingend, d. h.: da muss man erscheinen. Nicht aber eben bei der Polizei. Deshalb hätte man genausogut auch da den Termin verschieben können.

Inwieweit hier aber Vertrauensschutz dahingehend greift, dass er aufgrund des Telefonats mit der Vermittlerin und der vereinbarten Terminverschiebung davon ausgehen konnte, dass der Termin bei der Polizei als wichtiger Grund anerkannt wird: das können wir mangels "nicht Mäuschen gewesen" hier nicht klären.

Wenn er nicht einverstanden ist, soll er eben in Widerspruch gehen. Das ist sein gutes Recht.

Turtle
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  #10  
Alt 06.02.2010, 18:22
NetteHexe
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Beiträge: n/a
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Na ja...wie auch immer, ob verschieben können oder nicht (jetzt mal egal wo):
Hierbei geht es darum, dass zuerst die SB-in der Terminverschiebung zustimmt und am Telefon Verständnis zeigt für den Termin bei der Kripo, aber dann eine Sanktion macht und nicht mal einen neuen Termin anbietet, den er dann hätte sicherlich auch wahrgenommen hätte.
Dann hätte sie (die SB-in) das sofort am Telefon sagen müssen, dass eine Terminverschiebung nicht geht usw.!

"Mäuschen" war dabei natürlich keiner, aber ich hab das mir halt vom Bekannten so erzählen lassen und meine Frage war ja auch nur, ob diese Sanktion wirklich Rechtens war bzw. "sein musste".
Ich weiß, dass die ARGE bei den Ü25-ALGII-Beziehern schon anders handelt als bei den älteren ALGII-Beziehern...aber gleich so zu reagieren!? mmmmh
LG
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