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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, die Freundin meiner Tochter ist 21 und seit 2 Jahren wohnt sie nicht mehr zuhause. Jetzt hat sie endlich Hartz IV bewilligt bekommen und darf sich auch eine Wohnung suchen. Sie möchte mit ihrer Mutter nichts mehr zu tun haben. Es sind einige schlimme Sachen vorgefallen. Jetzt sagt die Krankenkasse, dass sie nicht versichert ist. Die ARGE sagt, dass sie über ihre Mutter weiter versichert werden muss. Dazu müsste sie aber Kontakt zu ihrer Mutter haben. Das will sie aber nicht. Ist sie denn nicht auch über die ARGE versichert, wenn Sie Hartz IV bezieht? Vielen Dank für Antworten. Viele Grüße Bärbel |
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#2
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| Nein, wenn es die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung gibt, ist die zu machen. Frag mal bei der Krankenkasse Deiner Mutter nach, ich habe kürzlich gehört, daß man auch als familienversicherter die Versicherung selbst beantragen kann, wenn man nicht im haushalt der Hauptversicherten lebt. Dann muß es nicht unbedingt über den Hauptversicherten gehen. |
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#3
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| Vielen Dank. Ich werde der Freundin meiner Tochter sagen, dass sie zur Barmer-GEK gehen und dort beantragen soll, dass sie in die Familienversicherung ihrer Mutter (neuer Ehepartner und jüngere Schwester) aufgenommen wird. Also braucht sie selbst keinen Kontakt mit ihrer Mutter und dem neuen Ehepartner aufnehmen? Danke für die Antwort! Ich werde berichten, wie alles geklappt hat. Viele Grüße Bärbel |
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#4
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| Soweit mir bekannt, schickt die Krankenkasse in Fällen wie diesen einen Fragebogen für die Familienversicherung direkt an die zu versichernde Person. Der Umweg über die Mutter sollte hier also vermieden werden können... |
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#5
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| Ist denn die Mutter selbst versichert oder auch nur über ihren Mann? Im ersten Fall ist die Familienversicherung möglich, im zweiten Fall nicht. Dann auf jeden Fall von der Krankenkasse eine Bestätigung ausstellen lassen, dass eine kostenlose Familienversicherung nicht möglich ist. Diese dann der ARGE vorlegen, sie müsste von dort nachversichert werden. |
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#6
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| Hallo, soweit ich weiß geht die Mutter auf 400,--Euro Basis arbeiten. Also denke ich mal, das sie über ihren Mann versichert ist. |
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#7
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| Was ist eigentlich mit dem leiblichen Vater? Sie könnte auch dort in die Familienversicherung. |
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#8
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| Hallo, den leiblichen Vater kennt sie nicht. Sie hat ihn bis jetzt auch noch nicht finden können. |
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#9
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| Das würde aber spätestens beim jährlichen Fragebogen zur Familienversicherung unvermeidbar werden. Wie sollte die Mutter dann die erforderlichen Angaben machen? Außerdem müsste die Tochter dort auch Unterschreiben. |
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#10
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| Hallo! Die Familienversicherung kann sie bei der Barmer selbst beantragen und den Bogen zur Fam-Vers. ausfüllen. Wenn die Mutter aber über den neuen Partner versichert ist, wird sie dort vermutlich nicht versichert werden können. Wenn sie den Vater nachweislich nicht kennt, bleibt ggf nur noch die Möglichkeit, dass sie selbst pflichtversichert wird. Dazu müssen aber wirklich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Vielleicht besteht die Möglichkeit, mit der Mutter über eine neutrale Vermittlerin (=sie) in Kontakt zu treten? |
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