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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Sehr geehrte Forumuser, Ich habe da eine wichtige Frage zur Anrechnung von Kindergeld. Ich bin ALG 2-Empfänger und mache nebenbei einen 400 euro job wovon ich nur 160 Euro behalten darf. Nun wurde meiner Mutter für mich Kindergeld bewilligt. Wie ich verstanden habe, wird mir wenn ich das Kindergeld auf mein Konto laufen lasse, es auf mein ALG 2 angerechnet und es wäre dann sinnvoller für mich meinen 400 Euro Job zu kündigen weil ich dann ja auf dasselbe rauskommen würde. Meine Frage: Wie sieht es aus, wenn das Kindergeld nur auf das Konto meiner Mutter kommt und Sie es mir in bar auszahlt. Wird das Kindergeld dann trotzdem auf mein ALG 2 angerechnet? Ich danke euch im Vorraus für alle nützlichen Antworten liebe Freunde Mit freundlichem Gruß Euer Bremer |
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#2
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| Und darauf habe ich eine ganz wichtige Antwort: Das Kindergeld wird so angerechnet, wie der Gesetzgeber das jeweils vorgesehen hat. Bei Dir oder bei Deiner Mutter. Egal, ob Ihr das in bar, im Umschlag, aufs Konto, in Wertgutscheinen oder in Naturalien bekommt. Zitat:
Ich gehe übrigens davon aus, dass Du nur aus Unerfahrenheit gefragt hast und nicht, weil Du hier Tipps zum bescheissen gesucht hast. |
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| 400 euro job, alg 2, anrechnung, hartz 4, kindergeld |
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