Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.04.2010, 20:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 11
Standard Kindergeld für U21 im Nachhinein - Rückzahlung an ARGE

Hallo,

im folgenden möchte ich unsere ziemlich komplexe Problematik schildern:

Bedarfsgemeinschaft:

  • Mutter mit abgeschlossener Ausbildung in der Erziehungszeit erhält ALG2 für sich und Kind (612) und Studentenjob (108)
  • Kind, 0,75, erhält Kindergeld (184)
  • Student, 23, erhält BAFöG (512 + 113 Kinderzuschlag) und Kindergeld (184)
  • Warmmiete: 404
So die IST-Situation. BAFöG kam nun als hohe Nachzahlung, Berechnung war erst viel zu gering und nun wurde nach Widerspruch korrigiert. Außerdem erhält Student nun auch noch Wohngeld (104), allerdings fundiert die Berechnung dabei noch auf dem alten BAFöG-Bescheid. Wohngeld wird also wesentlich geringer ausfallen oder wieder wegfallen.

Einige Fragen sind nun noch offen.

  1. Kann das BAFöG überhaupt angerechnet werden auf ALG2? Ich habe da bisher zwei verschiedene Meinungen gehört. Grundsätzlich ist ja der Kinderzuschlag des BAFöG anrechnungsfrei. Wie sieht das aber mit den 512 € aus, die ja hälftig Zuschuss und Darlehen sind? Laut Meinung
    a) wird BAFöG grundsätzlich nicht angerechnet, da für die Ausbildung verwendungsgebunden; laut Meinung
    b) sind pauschal 20 % vom BAFöG-Höchstsatz (584 €) anrechnungsfrei (also ca. 116 €) laut einem richterlichen Beschluss von 2009; der Rest sei anrechenbar.
    Welche Meinung hat recht?
  2. Wie wird die BAFöG-Rückzahlung von Okt bis Apr von der ARGE angerechnet - nur für den Monat des Bezugs (das war Ende März) oder rückwirkend auf alle Monate aufgeteilt?
  3. Wie gerade erst zufällig herausgefunden, hat Mutter, da noch U21 evtl. tatsächlich noch Kindergeldanspruch. Kindergeld wurde bis Ausbildungsende vergangenen Herbst gezahlt und nicht darüber hinaus; unter der Voraussetzung, dass man bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist, sei Kindergeldbezug allerdings noch bis zum 21. Geburtstag möglich.
    Ist dies richtig?
    Falls es jetzt zu einer Nachzahlung käme, würde das Kindergeld auf Alg2 angerechnet werden. Gibt es in diesem Fall - wenn das Kindergeld monatlich angerechnet wird - einen Freibetrag in Höhe von 30 € (Versicherungspauschalle) auf das Kindergeld?
    Ist es des Weiteren vieleicht schlauer mit einer Rückförderung des Kindergeldes zu warten, bis man nicht mehr von Alg2 abhängig ist, um so eine Anrechnung zu vermeiden? Oder fordert die ARGE das auch dann noch zurück, da Datenabgleich zwischen den Behörden?
    Schließlich kann man Kindergeld ja bis zu 4 Kalenderjahren rückwirkend beantragen.
  4. Student könnte evt. auch einen viele Jahre zurückliegenden Kindergeldanspruch über mehrere Monate beantragen.
    Darf im Falle einer Kindergeldrückzahlung dieses Kindergeld auf Alg2 angerechnet werden oder nicht?
    Schließlich lag im eigentlichen Bezugszeitraum kein Alg2-Bezug vor.
  5. Für den Studentenjob gibt es ja einen Freibetrag in Höhe von 100 €, ist die Versicherungspauschalle (30 €) in diesen 100 € schon enthalten oder gibt es Sie noch darüber hinaus, wie es zumindest der Alg2-Rechner von sozialhilfe24.de errechnet?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten in dieser diffusen Geschichte!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.04.2010, 20:24
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

1. Bafög wird nicht angerechnet, das ist ausschließlich Einkommen des Bafögbeziehers. Aber alle anderen Einkünfte können in dem Umfang, wie es der Studierende/Azubi nicht braucht, auf die Mitglieder der BG angerechnet werden.

2. Wird sehr unterschiedlich gehandhabt und kommt auch auf die Form der Bewilligung oder des Verwaltungshandelns (z. B. Anmeldung von Erstattung, vorläufige Bewilligung usw.) an. Da wirst du die Reaktion des Amtes abwarten müssen.

3. Sie ist doch derzeit gar nicht arbeitslos, da sie das Kind betreut. Daher besteht kein KG-Anspruch.

4. Normalerweise hätte die ARGE schon längst dazu auffordern müssen, denn es ist ja u. U. Einkommen, das du für den Lebensunterhalt deiner Familie einsetzen kannst. Und: ja, es ist -wenn du es nicht zum Lebensunterhalt brauchst - natürlich auf Frau und Kind anrechenbar.

5. Die 30 Euro sind in den 100 Euro schon drin. Der ALG 2 Rechner hier macht es falsch.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.04.2010, 20:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 11
Standard

Vielen Dank für die super Antworten!!!

Zu 4.) hatte ich in einem anderen Forum die Antwort erhalten: "Tatsache ist: KiG-Nachzahlungen für Monate, in denen kein H4-Anspruch bestand, dürfen nicht angerechnet werden." Stimmt das also doch nicht?

Man wird in der Kindererziehungszeit also nicht als arbeitssuchend eingestuft? Zu 3.) hatte ich nämlich noch die Antwort erhalten: "Grundsätzlich können auch volljährige, "junge Mütter" unter gewissen Voraussetzungen "eigenes" Kindergeld erhalten, wobei dieses Kindergeld nicht zu 100% angerechnet aufs ALG2 werden würde, da man einen 30 EUR Freibetrag als Volljährige hat."
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.04.2010, 20:49
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wenn die KG Nachzahlung für einen Zeitraum ohne ALG 2 ist, wäre die Anrechnung eine unzumutbare Härte.

In der Elternzeit wird niemand als arbeitslos oder arbeitssuchend geführt, es sei denn, man sucht Arbeit und kann auch welche aufnehmen. Was ich doch stark bezweifle oder konnte deine Freundin in den letzten Monaten tatsächlich arbeiten gehen und kann sie es in nächster Zeit? Bedenke "unter gewissen Voraussetzungen".

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.04.2010, 12:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 11
Standard

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!!!

Noch eine kleine Nachfrage zu 3.)

Ich werde ja auch zu der Bedarfsgemeinschaft hinzugezählt. In den Monaten, in denen ich kein Einkommen habe (da habe ich ja 100 € Freibetrag, in denen die 30 € "Versicherungspauschale" eingerechnet sind): Habe ich da einen 30 € Freibetrag (Versicherungspauschale) auf das Kindergeld, welches ich für mich beziehe?

Vielen Dank!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.04.2010, 13:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 11
Standard

Und noch etwas zu 1.)

Stimmt das tatsächlich, dass Studenten-BAFöG nicht auf ALG2 angerechnet werden darf? Habe hier (Fall 1) nämlich etwas Gegensätzliches gelesen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.04.2010, 13:48
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Zitat:
Zitat von Johannisbeere Beitrag anzeigen
Und noch etwas zu 1.)

Stimmt das tatsächlich, dass Studenten-BAFöG nicht auf ALG2 angerechnet werden darf? Habe hier (Fall 1) nämlich etwas Gegensätzliches gelesen.
Das Bafög selbst bleibt unberührt. Im Beispile hier kommt aber noch Erwerbseinkommen dazu. Dieses ist in der Höhe, wie es den fiktiven Alg II-Bedarf übersteigt, anzurechnen. Deshalb ist das Bafög bei der Berechnung mit zu berücksichtigen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 14.04.2010, 14:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 11
Standard

Nein, das BAFöG wird im Studis Online Beispiel berücksichtigt.

Zitat:
Zitat:
Stefan erhält 648 Euro BAföG. Abzüglich 64 Euro für die Versicherung und 116,80 Euro Ausbildungsanteil verbleiben 467,20 Euro als potenziell anzurechnendes Einkommen.
Was ist also nun richtig?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 14.04.2010, 14:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 11
Standard

Um konkret zu werden:

Ich erhalte 512 Euro BAFöG, 108 Euro Einkommen aus SHK-Job (wären bereinigt 101,6 Euro), 184 Euro Kindergeld für mich, 78 Euro Wohngeld. Macht also summa summarum 875,6 Euro.

Mein fiktiver SGB2-Bedarf liegt bei 457 Euro (=Regelsatz + Mietanteil)

Nach Version a) (BAFöG ist als zweckgebundenes Geld [Studium] nicht als Einkommen anzurechnen) hätte ich Einkommen i.H.v. 363,6 Euro, das also weniger als 457 Euro ist --> keine Anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft

nach Version b) (Freibetrag i.H.v. 20 % des BAFöG-Höchstsatzes) hätte ich 875,6 Euro minus 116 Euro = 759,6 Euro minus 457 Euro = 302,6 Euro, die auf die Bedarfsgemeinschaft anzurechnen wären.

Welche Version ist nun stimmig - der Unterschied ist ja enorm?!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 15.04.2010, 05:31
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Berechnung deines Einkommens:
(Ich "vergesse" mal das Wohngeld, da du es wahrscheinlich zurückzahlen musst)
512,00 € BAföG
-116,80 € Ausbildungsfreibetrag
113,00 € Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG
-113,00 € Kinderbetreuungszuschlag, da er nicht angerechnet werden darf
108,00 € Erwerbseinkommen
-101,60 € Erwerbstätigenfreibetrag
184,00 € Kindergeld
---------------
585,60 € anzurechnendes Einkommen nach SGB II
============


Dein Bedarf
323,00 € Regelleistung
134,67 € Kosten der Unterkunft
-------------
457,67 € dein Gesamtbedarf
-585,60 € dein anzurechnendes Einkommen
-------------
-127,93 € Einkommensüberhang, der für Weib und Kind angerechnet wird
==========
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg2, bafög, kindergeld, rückzahlung, wohngeld

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arge mit Kindergeld BraWELo Hartz IV 4 - ALG II 2 10 24.10.2010 01:22
Kindergeldnachzahlung, Arge will Geld zurück cerise Hartz IV 4: U 25 13 18.12.2009 09:12
Rückzahlung an die Arge Angelical Elterngeld 3 31.10.2009 13:13
ARGE in Vorkasse bezügl. Kindergeld? nicky09 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 19.10.2009 10:54
Mehr Kindergeld und mehr Wohngeld, schön für die Arge... Heiko_aus_WHV Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 16 13.05.2009 07:31


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:51 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0