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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich habe bis jetzt jeden Monat Kindergeld bekommen. Heute war es wieder soweit, doch es kam nix. Hab dann bei der Kindergeldkasse angerufen,die sagten mir, ich bekomme kein Geld mehr, da ich nun 21 bin und als arbeitssuchend gemeldet bin. Da aber ich aber auf Ausbildungssuche bin und damit der Anspruch bis 25 bleibt, steht mir das Geld zu. Habe auch nie ein Schreiben der Kindergeldkasse erhalten, das es ausläuft etc. Nun schickt er mir das nochmal neu zu und muss das ausfüllen und zurückschicken. Das Ganze dauert nu 6-8 Wochen. Da ich ab 1.1 allerdings ne Sanktion bekomme (falls ich die Krankschreibung nicht iwie nachträglich bekomme) ist die Frage ob die Arge da irgendwie hilft oder das vorzeitig bezahlt. Kann mir irgendwer helfen?! |
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#2
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| Sobald du den Aufhebungsbescheid von der Familienkasse hast, dann legst du ihn deiner Arge vor. Dann wird das Kindergeld erstmal als Einkommen heraus genommen. Du mußt aber auch darauf hinwirken, dass das Kindergeld weiter gezahlt wird. Deine Arge wird dann bei der Familienkasse einen Erstattungsanspruch anmelden. Wie hoch wird denn die Sanktion ausfallen?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Es gibt keine Aufhebungsbescheid! Es wurde einfach aufgehoben, ohne irgendwas zu sagen! wenn ich heute da nicht angerufen hätte,hätte ich das gar nicht erfahren! Ja tue ich ja, hab doch geschrieben das er mir neue Unterlagen zuschickt,damit es wieder beantragt wird! |
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#4
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| Ja, dann mußt du eben nochmal anrufen und sagen das du den Aufhebungsbescheid brauchst.
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#5
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| Und wielange dauert es dann ungefähr bis ich mein Geld erhalte wenn ich das vorgelegt habe? |
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#6
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| Das kann man dir nicht beantworten, weil wir nicht wissen wie sehr deine Arge derzeit ausgelastet ist. Jetzt kann es schon etwas dauern, weil wieder Urlaubszeit ist. Aber nun beantworte doch mal meine Frage: Wie hoch soll denn die Sanktion ausfallen?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| Die soll sich auf Heiz und Mietkosten beschränken ab 1.1 falls ich die Krankschreibung nicht bekomme. |
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#8
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| Dann wirst du von der Nichtanrechnung des Kindergeldes eh nicht soviel mitbekommen. Aufgrund der 100 %igen Sanktion der Regelleistung stehen dir für die 3 Monate nur Lebensmittelgutscheine zur Verfügung. Und die Miete wird dann direkt an den Vermieter überwiesen. Würde das Kindergeld ganz normal weiter gezahlt werden von der Familienkasse, dann hättest du dieses an deinen Vermieter zahlen müssen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#9
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| Ne das stimmt nicht ganz. Ich hatte das schon mal und hab das Kindergeld direkt bekommen. Die Miete wird schon von anfang auf das Konto direkt überwiesen und die Sanktion beginnt ab 1.1 und nicht jetzt von daher, steht mir das geld jawohl zu! |
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#10
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| Da für den Monat Dezember mag das auch noch so sein, aber ab Januar wirst du davon nichts merken, dass das Kindergeld nicht mehr angerechnet wird, sollte tatsächlich die Sanktion eintreten.
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