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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 12.10.2011, 09:03
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Beiträge: 3
Standard Kind im Heim

Hallo.

Ich habe da mal ne Frage
Mein Kind ging im August ins Heim und nun muss ich ja den Unterhalt und das Kindergeld an das Jugendamt überweisen.
Soweit ist das ja richtig.
Den UNterhalt hat der Vater gleich einbehalten und das Kindergeld bekomm ich noch.

Aber da ich es ja ans Jugendamt überweisen muss hab ich ja nix davon.
UNd nun meine Frage

Ich bekomm Hartz 4 und dort musste ich das auch angeben.
Sie wollten mein Kind komplett rausrechnen und nun seh ich aber auf meinem bescheid das das kindergeld immernoch in meinem Einkommen eingerechnet ist.

Warum?
Ich muss es doch ans Jugendamt überweisen und habe doch im Endefeect es gar nicht. Und ich seh das so das ich es ja gleich 2 mal abgezogen bekomm.
Einmal vom Hartz 4 als Einkommen und einmal vom jugendamt.

Wie ist das nun und wie mach ich das das ich nicht wie meiner Ansicht nach 184 € miese habe.

Danke für eure Antworten schonmal
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  #2  
Alt 12.10.2011, 09:31
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Wenn dein KG nachweislich ans JA geht, kann es bei dir nicht als Einkommen angerechnet werden. Also nachfragen bzw. Widerspruch einlegen (bzw. wenn Wid.-Frist abgeláufen ist einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X)
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 12.10.2011, 09:36
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Beiträge: 2.744
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Oder einfach mal den Bescheid vom Jugendamt einreichen, daß das Kindergeld dahin geht.

Geht schneller, als drei Monate auf Widerspruch oder sogar 6 Monate auf Überprüfungsantrag zu warten.
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  #4  
Alt 12.10.2011, 09:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2011
Beiträge: 3
Standard danke

Danke für die schnelle Antwort.

Waren schon bei der Arge deshalb, aber die dort sagten uns das es rictig ist das geld anzurechnen, da ich es ja als Einkommen habe, ob ich es nun überweise oder nicht.

Das ist ja das was ich nicht verstehe. Denn eigendlich habe ich das geld ja gar nicht.
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  #5  
Alt 12.10.2011, 09:43
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Völliger Blödsinn:
§ 1 der Alg II-V sagt:

"(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:

8. Kindergeld für Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird, ..."
__________________
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  #6  
Alt 12.10.2011, 09:45
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Registriert seit: 12.10.2011
Beiträge: 3
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Danke schön, denn ich weiss nicht wie ich das Geld überweisen soll wenn es auf der andren Seite komplett fehlt.
Und die Unterlagen haben sie alle da wo drin steht das ich es an das Jugendamt überweisen muss.
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  #7  
Alt 12.10.2011, 10:57
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Dann regel das endlich schriftlich, damit man dir nicht so einen Blödsinn erzählen kann.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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Stichworte
hartz 4 alg 2 einkünfte, heim, kindergeld

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