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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo zusammen Ich habe folgendes Problem : Mein Sohn ist 23 und Rastet in regelmäßigen Abständen aus , wenn es einfach mal nicht nach seinem willen geht , in letzter Zeit ist es leider so weit gegangen das er auch handgreiflich gegen mich wurde ....... Nun zu meiner frage : gibt es ne möglichkeit der er ne eigene wohnung bekommt , obwohl er noch keine 25 ist und harzIV empfänger ?? Wenn sich jemand damit auskennt , wäre es nett sich hier zu äußern ... vll auch mit irgendwelchen vorschriften die es da vll gibt .... weil wenn ich mich da irgendwo hin wenden muss, wäre es schön zu wissen worauf ich mich beziehen kann danke im vorraus |
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#2
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#3
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| Er war schon immer , wie soll ich sagen , schwierig ... Nein er hat keine Ausbildung , bekommt wie gesagt alg2 ..... Ja ich habe die Polizei informiert , er ht da sowas wie ne verwarnung bekommen .... schon komisch hätte mein Partner das gemacht , hätten sie ihm nen hausverbot ausgesprochen .... die sache ist die , er ist und bleibt mein sohn und ich will nicht das er auf der straße landet ... gibt es da ne härtefall-möglichkeit ? |
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#4
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| Der Härtefall muss von dir zuerst akzeptiert werden. |
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#5
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| ööhhmm wie meinst du das ? nach dem motte erst straße , denn wird ihm geholfen ? |
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#6
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| Zitat:
Und warum soll die Arge jetzt freiwillig für ihn eine Wohnung finanzieren, wenn es doch dein Erziehungsauftrag war, aus deinem Kind einen selbständigen Menschen zu machen? |
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#7
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| hmmm ist das jetzt DEINE meinung oder ist es so die "regel" .... über meine "erziehungsauftrag" werde ich mich hier nicht auslassen , weil du kennst ja die umstände nicht , und ich werde mich nicht für sachen rechtfertigen ..... weil schuld und nicht schuld sind jetzt egal , denke ich weil meine frage war ja ob es ne "offizielle" möglichkeit gibt und das nicht nur wenn ich vll in der vergangenheit meinen "erziehungsauftrag" vorbildlich erledigt habe .... aber danke für die antwort |
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#8
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#9
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| Er wird seine Hilfebedürftigkeit nachweisen müssen. Das heißt: Keine Unterkunft (Rauswurf aus eurer Wohnung, Melden beim Einwohnermeldeamt ohne festen Wohnsitz), kein Essen, kein Geld. DAS ist der offizielle Weg. Solange du seine Hand hälst und ihm seine Bütterchen schmierst, ist er nicht hilfebedürftig. Oder er muss die vorgeschlagene Alternative Arbeit wählen. |
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#10
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| Wenn du partout nicht mit ihm zusammenleben kannst setze ihn vor die Tür. Allerdings, eine 100 prozentige Sicherheit hast du dann auch nicht daß der Steuerzahler ihm eine Wohnung bezahlt. Aus naheliegenden Gründen. Der Staat kann sich schließlich auch nicht erpressen lassen. |
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