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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 28.07.2009, 14:12
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Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problem : Mein Sohn ist 23 und Rastet in regelmäßigen Abständen aus , wenn es einfach mal nicht nach seinem willen geht , in letzter Zeit ist es leider so weit gegangen das er auch handgreiflich gegen mich wurde .......

Nun zu meiner frage : gibt es ne möglichkeit der er ne eigene wohnung bekommt , obwohl er noch keine 25 ist und harzIV empfänger ??

Wenn sich jemand damit auskennt , wäre es nett sich hier zu äußern ... vll auch mit irgendwelchen vorschriften die es da vll gibt .... weil wenn ich mich da irgendwo hin wenden muss, wäre es schön zu wissen worauf ich mich beziehen kann

danke im vorraus
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  #2  
Alt 28.07.2009, 14:18
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Zitat:
Zitat von Drachn Beitrag anzeigen
Nun zu meiner frage : gibt es ne möglichkeit der er ne eigene wohnung bekommt , obwohl er noch keine 25 ist und harzIV empfänger ??
Und wovon lebt er derzeit, hat er eine abgeschlossene Ausbildung?

Zitat:
Ich habe folgendes Problem : Mein Sohn ist 23 und Rastet in regelmäßigen Abständen aus , wenn es einfach mal nicht nach seinem willen geht , in letzter Zeit ist es leider so weit gegangen das er auch handgreiflich gegen mich wurde .......
Und du hast hoffentlich die Polizei gerufen und Anzeige erstattet?
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  #3  
Alt 29.07.2009, 08:15
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Er war schon immer , wie soll ich sagen , schwierig ...

Nein er hat keine Ausbildung , bekommt wie gesagt alg2 .....
Ja ich habe die Polizei informiert , er ht da sowas wie ne verwarnung bekommen .... schon komisch hätte mein Partner das gemacht , hätten sie ihm nen hausverbot ausgesprochen .... die sache ist die , er ist und bleibt mein sohn und ich will nicht das er auf der straße landet ... gibt es da ne härtefall-möglichkeit ?
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  #4  
Alt 29.07.2009, 08:33
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Zitat:
Zitat von Drachn Beitrag anzeigen
die sache ist die , er ist und bleibt mein sohn und ich will nicht das er auf der straße landet ... gibt es da ne härtefall-möglichkeit ?
Der Härtefall muss von dir zuerst akzeptiert werden.
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  #5  
Alt 29.07.2009, 12:54
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ööhhmm wie meinst du das ?
nach dem motte erst straße , denn wird ihm geholfen ?
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  #6  
Alt 29.07.2009, 13:40
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Zitat:
Zitat von Drachn Beitrag anzeigen
ööhhmm wie meinst du das ?
nach dem motte erst straße , denn wird ihm geholfen ?
So ungefähr. Geholfen hast du ihm ja bisher genug, genutzt hat es ihm herzlich wenig. Und wer nicht hören will, muss eben fühlen - im übertragenen Sinne.

Und warum soll die Arge jetzt freiwillig für ihn eine Wohnung finanzieren, wenn es doch dein Erziehungsauftrag war, aus deinem Kind einen selbständigen Menschen zu machen?
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  #7  
Alt 29.07.2009, 16:01
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hmmm ist das jetzt DEINE meinung oder ist es so die "regel" .... über meine "erziehungsauftrag" werde ich mich hier nicht auslassen , weil du kennst ja die umstände nicht , und ich werde mich nicht für sachen rechtfertigen ..... weil schuld und nicht schuld sind jetzt egal , denke ich weil meine frage war ja ob es ne "offizielle" möglichkeit gibt und das nicht nur wenn ich vll in der vergangenheit meinen "erziehungsauftrag" vorbildlich erledigt habe ....

aber danke für die antwort
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  #8  
Alt 29.07.2009, 17:01
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Zitat:
Zitat von Drachn Beitrag anzeigen
Nun zu meiner frage : gibt es ne möglichkeit der er ne eigene wohnung bekommt , obwohl er noch keine 25 ist und harzIV empfänger ??
Wie wäre es seinerseits mit der Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit, sprich Arbeiten?
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  #9  
Alt 29.07.2009, 17:07
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Zitat:
Zitat von Drachn Beitrag anzeigen
weil meine frage war ja ob es ne "offizielle" möglichkeit gibt
Er wird seine Hilfebedürftigkeit nachweisen müssen. Das heißt: Keine Unterkunft (Rauswurf aus eurer Wohnung, Melden beim Einwohnermeldeamt ohne festen Wohnsitz), kein Essen, kein Geld. DAS ist der offizielle Weg.

Solange du seine Hand hälst und ihm seine Bütterchen schmierst, ist er nicht hilfebedürftig. Oder er muss die vorgeschlagene Alternative Arbeit wählen.
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  #10  
Alt 29.07.2009, 18:25
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Wenn du partout nicht mit ihm zusammenleben kannst setze ihn vor die Tür.

Allerdings, eine 100 prozentige Sicherheit hast du dann auch nicht daß der Steuerzahler ihm eine Wohnung bezahlt.

Aus naheliegenden Gründen. Der Staat kann sich schließlich auch nicht erpressen lassen.
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