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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 29.12.2008, 15:34
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Registriert seit: 29.12.2008
Beiträge: 2
Standard Kein Geld für Krankenkasse

Erstmal Hallo an Alle!

Ich stehe grade vor einem rießen Problem und hoffe, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt!

Ich habe im September 2008 eine Ausbildung begonnen, diese jedoch zum 31.12.2008 gekündigt.
Nun war ich heute beim Arbeitsamt und habe dieses gemeldt. Anscliessend ging ich zur Krankenkasse und informierte auch sie darüber.
Diese meinte dann, dass ich nun die Krankenkassenleitungen in Höhe von ca. 150 Euro monatlich selbst bezahlen müsse. Nur ich weiß nicht wovon?!

Arbeitslosengeld bekomme ich nicht, da ich kein volles Jahr gearbeitet habe.
Ich lebe nun auch wieder bei meiner Mutter, deswegen ist sie ja theoretisch gesehen verpflichtet für mich alles zu bezahlen. Das Problem ist nur, dass sie nicht so viel Geld hat und ich froh bin, dass sie wieder für mich ein Zimmer angemietet hat und mir das Essen zahl. Aber monatlich nochmals 150 Euro für die Krankenkasse das geht einfach nicht.

Nun ist meine Frage, wie es mir möglich ist, trotzdem weiterhin versichert zu sein? Theoretisch würde der Versicherungsschutz zum 1.1.2009 entfallen.
Gibt es da irgendwelche Sozialleistungen die für mich in Frage kommen, vielleicht ALG II?

Liebe Grüße,
mia_alina
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  #2  
Alt 29.12.2008, 16:42
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wie alt bist du? Warum hast du die Ausbildung gekündigt? Was heißt "wieder ein Zimmer für mich angemietet"? Wo hast du bisher gewohnt? Wohnst du allein oder bei der Mutter? Wenn nicht bei der Mutter: wann bist du warum ausgezogen? Was ist mit deinem Vater? Was verdienen deine Eltern (wegen Unterhalt)? Was willst du zukünftig machen? Warum suchst du dir nicht was zur Überbrückung (FSJ, FÖJ)?

Und zum guten Schluss: Warum machst du dir um dein Leben erst einen Kopf, nachdem du gekündigt hast und nicht vorher?

Turtle
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  #3  
Alt 29.12.2008, 17:42
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Registriert seit: 29.12.2008
Beiträge: 2
Standard

Ich bin 23 und habe in Berlin die Ausbildung abgebrochen, da es leider nichts für mich war. Natürlich kann man nun sagen, dass ich mir das früher hätte überlegen sollen, doch war mir einfach nicht bewusst, wie das wirklich in der Praxis abläuft. Kurz gesagt, ich hatte einen sehr technischen Beruf und möchte lieber mehr mit Menschen zu tun haben, etwas solziales machen.

Momentan lebe ich nun wieder bei meiner Mutter in der Nähe von Stuttgart. In der Wohnung, in welcher sie zur Miete wohnt, war noch ein weiteres Zimmer frei, welches sie nun wieder für mich angemietet hat.

Während der Ausbildung habe ich BAB erhalten, sprich meine Eltern (leben getrennt und haben kein Kontakt) verdienen nicht so viel.

Wegen der Überbrückungszeit. Im Prinzip geht es ja nur um ein halbes Jahr. natürlich möchte ich im September eine neue Ausbildung beginnen und ich will alles dransetzen, dass ich auch das richtige für mich finde. Aus diesem Grund wollte ich auch verschiedene Praktika machen.
Würde ich einen Job annehmen, wäre dies ja leider nicht möglich, was aber wiederrum meine Aussichten auf einen Ausbildungsplatz einschränken würde. Aber wahrschenlich ist es wirklich die einzige Möglichkeit...

Ja und warum ich mir erst jetzt den Kopf mache. Ehrlich gesagt habe ich damit nicht gerechnet. Die Entscheidung die Ausbildung abzubrechen, kam letzendlich doch ein wenig plötzlich, da ich mich noch während der Probezeit entschliessen musste. Ich merke nun selber, dass dies nicht gerade vorausschauend war, aber nun ist es nunmal leider so...

Liebe Grüße,
mia
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  #4  
Alt 30.12.2008, 07:41
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Du kannst nicht mehr über deine Mutter familienversichert werden? Ich weiß grad nicht genau, wo die Altersgrenze liegt, bei 23 oder bei 25 Jahren.
Ansonsten solltest du einen Antrag auf ALG II stellen, bzw. deine Mutter für euch als BG und du wirst, so ihr den Ansprüche habt, über die Komune krankenversichert.
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  #5  
Alt 30.12.2008, 10:41
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Fami geht nur bis Vollendung 23. LJ, also jetzt nicht mehr.

ALG 2 kann nur als BG mit der Mutter beantragt werden. Eine Überprüfung des Anspruches kann mit dem Rechner dieser Homepage erfolgen.

Ansonsten verbleibt es noch bei meinem Ratschlag, übergangsmäßig mal nach Arbeit oder alternativer Beschäftigung (FSJ, FÖJ, Einstiegsqualifizierung) zu suchen.

Turtle
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alg ii, krankenkasse

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