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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo Leute ich habe ein Problem und mir wurde gesagt das mir hier vielleicht geholfen werden kann,deswegen hoffe ich auf gute tipps von euch und danke euch vielmals schon im vorraus!!! ich (23) lebe mit meiner Freundin in einer 55qm Wohnung mit 290 Euro Kalt und 430 Euro Warmmiete. Einkommen: Meine Freundin ist Zahnmedizinische Fachangestellte und verdient 1385 Euro Brutto ( 997 Euro Netto) Ich habe bisher 530 Euro Bafög und 150 Euro Kindergeld erhalten. Das Problem: ich wurde dieses Semester nicht versetzt und muss nun 6 Monate warten bis ich wiederholen kann ( mangel an Lehrern ist keine Klasse verfügbar.) Bin morgen den letzten tag in der Schule,und bin nun am überlegen wie ich vorgehen soll bei der Arge. habe bisher 6 monate Bafög bezogen ,davor bekam ich 1 Jahr Hartz4 (zuletzt ca 430 Euro ! Meine Freundin musste sich auch beim Amt melden und Lohnabrechnung usw vorlegen weil wir als zusammenlebend eingestuft sind ,die Sachberbeiterin kennt uns da können wir nix dran ändern....)hatte schonmal versucht die Wohnung als WG anzugeben . Muss ich nun einen ganz neuen Antrag auf Hartz4 stellen ? Müssen dafür wieder unterlagen wie Gehaltsnachweis der Eltern usw mit bei ,oder reicht es wenn ich meine Daten + die meiner Freundin abgebe? Will meine Eltern nicht wieder damit belasten. Darf die Arge mich dann zu einem 1 Euro Job oder Bewerber Training verdonnern für die 6 Monate? Hatte vor mir in der Zeit einen Job zu suchen,aber das klappt nicht von heute auf morgen deswegen wollte ch erstmal hartz4 beantragen. wann kann ich mit dem ersten Geld rechnen wenn ich dn Antrag Komplett ausgefüllt vor dem 01.02.09 abgebe? bin sehr auf eure Anregunen und Tipps gespannt. |
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#2
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Turtle |
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#3
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| ich möchte mir aber selbst arbeit suchen und das ist dann nurnoch bedingt möglich wenn ich in eine masnahme muss oder 1 Euro job,will mich bewerben und auch versuchen ein praktikum zu bekommen wo ich vorher beweisen kann das ich für den job gewachsen bin. |
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#4
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| Warum ist das nur bedingt möglich? Du kannst eine Maßnahme jederzeit (bei Geringfügigkeit allerdings nur in Absprache mit dem Amt) abbrechen, wenn du Arbeit gefunden hast! Turtle |
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