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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 17.01.2011, 19:16
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ich bin bereits mit 16 ausgezogen und habe erst abi und dann eine ausbildung gemacht! während der abizeit habe ich im jugendwohnheim gelebt (nur schüler-bafög bezogen) und während der ausbildung in einen möbilierten zimmer. ab dem studium 2004 habe ich in einer eigenen wohnung gewohnt. meine kleine wurde erst 07/2009 geboren und ich habe dennoch ab 2004 wohngeld zum studenten-bafög bekommen!
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  #12  
Alt 17.01.2011, 19:28
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Dann frag doch mal die Wohngeldstelle, wieso sie dich so lieb hatten.

Zugestanden hätte dir wohl eher nichts, es sei denn, eine hier genannte Ausnahme hat auf dich zugetroffen:

Wohngeld für Studierende - Studienfinanzierung - Geld+BAföG - Studis Online
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  #13  
Alt 17.01.2011, 19:46
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ja,die ausnahmen treffen wohl zu! ich habe damals zum einem mit jemanden zusammen gewohnt, welcher keinerlei staatliche hilfen bezogen hat sondern seine ausbildung zum physiotherapeut selbst finanzierte und zum anderen habe ich nach der regelstudienzeit noch einen studienkredit aufgenommen,um mein studium nach der geburt meiner tochter beenden zu können.

eines muss ich dir dennoch mal schreiben, du leistest hier echt gute arbeit und lieferst klaren fakten ohne groß drumherum zu schreiben.
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  #14  
Alt 17.01.2011, 19:52
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Wenn es Ausnahmetatbestände gab, dann ist es ja in Ordnung mit dem Wohngeld. Generell gibt es jedoch kein Wohngeld, so dass die Tochter der TE kein Wohngeld erhalten kann.

Turtle
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alg 2, bafög, kindergeld

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