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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo Meine Frage bezieht sich auf eine meiner Meinung nach fragwürdigen Begründung, laut der ich keinen Anspruch auf ALG2 habe. Ich (20) studiere zur Zeit an einer FH, möchte aber das Studium abbrechen und eine Ausbildung beginnen. Ich komme aus Thüringen, aber diese schulische Ausbildung gibt es nur in Hessen, weswegen ich nicht bei meinen Eltern wohnen kann (wohne auch jetzt schon alleine). Für diese Ausbildung bekomme ich - kein Bafög (obwohl sie eigentl. mit Bafög gefördert wird), weil ich mein Studium erst nach dem 3. Semester abgebrochen habe - keine Berufsausbildungbeihilfe, weil es eine schulische und keine über-/betriebliche Ausbildung ist - kein Wohngeld, weil ich kein eigenes Einkommen habe. Für Wohngeld muss bei der Rechnung Nettoeinkommen minus Kaltmiete mind. knapp 300€ übrig bleiben, damit ich nicht nur vom Wohngeld lebe - kein ALG2 mit der Begründung, da ich auch kein Bafög bekomme. Eben das wäre für mich aber gerade ein Grund, ALG2 zu bekommen, da ich ja sonst von nichts leben kann. Denn wenn ich Anspruch auf Bafög hätte, müsste ich ja das beziehen und könnte deswegen kein ALG2 beantragen. Unter welchen Umständen kann man als Auszubildender dann überhaupt ALG2 beziehen? Denn laut der Info-Broschüre von der JobKomm (ähnlich wie Arge) ist es möglich, dass Schüler ALG2 erhalten. Ist die Begründung richtig und wenn ja, wovon soll ich dann überhaupt während der Ausbildung leben? Wäre es zum Beispiel möglich, bis zum Beginn der Ausbildung einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachzugehen, da ich dann Anspruch auf ALG hätte? Vielen Dank für eure Antworten |
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#2
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| Wenn die Ausbildung DEM GRUNDE NACH BaföG-förderfähig ist, dann bist Du vom ALG II ausgeschlossen, da ALG II nunmal keine Ausbildungsförderung ist. Zitat:
2. wenn Du ALG I beziehen willst, dann musst du der Bundesgaentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung stehen, was nicht der Fall wäre, wenn Du Dich in einer Ausbildung befändest.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Studium abbrechen oder wegen mangelnden Leistungen zwangsexmatrikuliert? Wohl den Leistungsnachweis für die Weiterförderung nicht erbracht und dann sucht man sich die nächste, möglichst staatlich finanzierte "Ausbildung". Du kannst jederzeit eine betriebliche Ausbildung aufnehmen und bekämst wahrscheinlich sogar BAB. Ist natürlich nicht so cool wie eine Berufsfachschule, es wäre ja endlich mal wirklich arbeiten angesagt. |
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#4
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| Ich verstehe wirklich nicht, warum du hier so einen Ton anschlagen musst. Wieso denkst du gleich, dass ich zu faul zum Arbeiten wäre, wenn du mich und meine Situation doch gar nicht kennst? Man hätte ja auch ersteinmal freundlich nachfragen können. Ich habe das Studium übrigens selbst abgebrochen, da es mich nicht dort hinführt, wo ich mit meinem beruflichen Leben hinmöchte. Hättest du mich ersteinmal gefragt, wüsstest du, dass es im Bereich der regenerativen Energien nur Studiengänge oder schulische Ausbildungen gibt, aber keine betrieblichen, da das Potential wahrscheinlich vom Arbeitsmarkt noch nicht erkannt wurde. Ich möchte in meinem Beruf Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien planen, verkaufen und installieren / warten, bei meinem Studium jedoch war dies alles kein primärer Inhalt, auch wenn die Informationen, die ich vorab darüber erhalten habe, einen anderen Eindruck vermittelt haben. Ich war schon vor meinem Studium und auch jetzt eigentlich auf der Suche nach einer betrieblichen Ausbildungen, um möglichst in der Praxis zu lernen, aber wie gesagt gibt es keine betriebliche Ausbildung, die sich ausschließlich mit EEs beschäftigt. Ich könnte natürlich Installateur oder einen ähnlichen "Zugangsberuf" wie es so schön heist erlernen, aber dann würde ich mit Weiter- und Fortbildungen noch länger brauchen, bis ich in diesem Bereich arbeiten kann oder würde dem Staat während einer Zweitausbildung noch länger auf der Tasche liegen. Wie du siehst, bin ich nicht zu faul zum Arbeiten und gehöre nicht zum Klischee der Hartz4-Empfänger, die froh sind, auf Kosten von Vater Staat zu leben. Es wäre schön gewesen, mich vorher höflich zu fragen, anstatt mir zu unterstellen, ich wäre zu dumm fürs Studium und dann auch noch zu faul zum Arbeiten. Ich weis, dass meine Situation recht speziell ist, da ich nun einmal konkrete berufliche Vorstellungen habe. Aber ist das denn falsch, etwas machen zu wollen, bei dem man ganz dahinter steht, etwas das Zukunft hat und in dessen Bereich Fachkräftemangel herrscht? Ich möchte also darum bitten, dass, wenn man mir antwortet, Vorschläge oder Tipps gebracht werden, die mir weiterhelfen können, ich habe schließlich nicht um eine Lebensberatung gebeten und wenn es jemandem missfallen sollte, was ich mache, dann kann er meinen Beitrag ja getrost ignorieren. Ich danke übrigens Mandy für ihre Antwort, die mich schon etwas weitergebracht hat und hoffe nun auf weitere hilfreiche Antworten =) Liebe Grüße black.fish |
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#5
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| Es gibt Bildungskredite, aber damit kenn ich mich zu wenig aus. Kann Dir also nicht sagen, ob das für Dich überhaupt in Frage käme. Aber vielleicht als Stichwort für die weitere Info-Suche. Andere Möglichkeiten, ausser jobben und dieses Einkommen dann mit Wohngeld aufzustocken, sehe ich nicht. Kindergeld und Unterhalt stehen Dir auch noch zu.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Welche schulische Ausbildung soll es denn in Richtung erneuerbarer Energien geben? |
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#7
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| ich werfe einfach mal §22 Abs. 7 in den Raum, leider weis ich nicht ob das auch bei studenten zutrift, zudem fällt es mir schwer den Paragraphen aus dem juristischen Deutsch in den allgemeinen Sprahgebrauch zu übersetzen, vieleicht kann das ja jemand definieren... ups, mein Fehler, das trifft ja nur zu wenn der Antragssteller Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhällt |
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#8
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| Zitat:
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| Zitat:
Zitat:
Turtle |
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#10
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| Habe den Gesetzeswortlaut zitiert, Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Gruß Andy _______________________________________ Wenn ich dir zustimme lägen wir ja beide falsch |
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| ablehnung, alg2, bafög |
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