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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 19.08.2009, 11:52
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Beiträge: 5
Standard Kann ich Hartz IV beziehen?

Ich brauche mal eure Hilfe!
Ich schildere einfach mal meine Situation.

Ich bin bis Januar 2009 auf die Fachoberschule gegangen, welche ich aber abgebrochen habe (Schulangst -> Tod der Mutter usw.)
Jetzt suche ich eben seit Januar eine Ausbildung bzw. einen Job, bis ich eine Ausbildung finde. Beides blieb bisher erfolglos. Bin beim Arbeitsamt arbeitssuchend und ausbildungssuchend gemeldet.
Offiziell wohne ich noch zu Hause, jedoch will ich bald mit meinem Freund zusammenziehen, sobald ich eine Ausbildung habe. Ich bin eigentlich immer bei ihm und zu Hause nur noch zu Besuch.

Da ich nun arbeitslos bin und doch von irgendwas leben muss, müsste ich doch eigentlich Geldleistungen beziehen dürfen, oder nicht?! Ich war beim Arbeitsamt, die haben mich zur ARGE geschickt, um ALGII zu beantragen. Die ARGE hat abgelehnt. Begründung war, dass mein Vater für mich verantwortlich sei. Dann hab ich gefragt, ob ich was bekomme, wenn ich zu meinem Freund ziehe. Darauf haben die gesagt, dass dann mein Freund für mich verantwortlich wäre!!! Das kann doch nicht sein?!

Eine "Freundin" von mir bekommt ebenfalls Hartz IV, hat die Schule abgebrochen und noch nie gearbeitet, hat bis vor Kurzem noch zu Hause gewohnt bei ihrer Mutter (Wohnung wird ihr bezahlt). Warum bekommt sie es und ich nicht? Viele Leute sagen, dass ich es eigentlich bekommen müsste, aber keiner hat wirklich Ahnung davon.

Deshalb wollte ich gerne mal die Meinung von Leuten hören, die sich wirklich damit auskennen!!!

Bin sehr dankbar für Hilfe!
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  #2  
Alt 19.08.2009, 12:11
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.846
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Zitat:
Zitat von Ringelblümchen Beitrag anzeigen
. Die ARGE hat abgelehnt. Begründung war, dass mein Vater für mich verantwortlich sei.
Das ist vom Grundsatz her so richtig. So lange du unter 25 bist ist dein Vater für dich zuständig. Du bildest mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft. Ihr müsstet zusammen einen Antrag stellen. Je nach Einkommensituation könnte sich dann ein Anspruch ergeben.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 19.08.2009, 13:25
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Beiträge: 959
Standard Kindergeld

Dein Vater bekommt vermutlich auch das Kindergeld.
Stell mit ihm zusammen einen Antrag, wie Gerald sagt.

"Eine "Freundin" von mir bekommt ebenfalls Hartz IV, hat die Schule abgebrochen und noch nie gearbeitet, hat bis vor Kurzem noch zu Hause gewohnt bei ihrer Mutter (Wohnung wird ihr bezahlt). Warum bekommt sie es und ich nicht? Viele Leute sagen, dass ich es eigentlich bekommen müsste, aber keiner hat wirklich Ahnung davon QUOTE"

geh zur ARGE, anstatt auf Gerede zu hören.
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  #4  
Alt 19.08.2009, 14:39
Benutzerbild von Turtle1972
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Vielleicht konnte die Freundin wichtige Gründe vortragen, wieso sie bei den Eltern ausziehen musste, ggf. konnte sie die auch nachweisen (z. B. häusliche Gewalt etc.).

Wenn du keinen wichtigen Grund für einen Auszug vorweisen kannst, dann wird man einem Auszug nicht zustimmen und dann sieht es eben schlecht aus mit ALG 2.

Wieso erkundigst du dich nicht bei deinem Berufsberater, ob es noch freie Stellen in überbetrieblichen Ausbildungen (BaE) gibt? Oder eine BvB zur Berufsorientierung? Dann kannst du BAB beantragen und tun und lassen, was du willst.

Turtle
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  #5  
Alt 19.08.2009, 18:22
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Beiträge: 5
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Mir werden freie Stellen geschickt, ist aber schon länger nix mehr gekommen und ich mach sicher nicht nochmal einen Termin, denn alles was der (Berufsberater) macht, kann ich auch zu Hause machen und mach ich auch. Ich such jeden Tag im Internet, Zeitungen nach Arbeit/Ausbildung.

Gilt das Ausziehgesetz nur für U25, die ALGII wollen oder allgemein für U25?
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  #6  
Alt 19.08.2009, 18:23
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Kindergeld bekommt mein Dad nicht mehr, weil ich nicht mehr zur Schule gehe.
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  #7  
Alt 19.08.2009, 18:50
Benutzerbild von Mandy
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Zitat:
Gilt das Ausziehgesetz nur für U25, die ALGII wollen oder allgemein für U25?
Wenn man eigenes Geld hat, kann man auch tun und lassen was man möchte, z.B. eine Wohnung damit finanzieren.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #8  
Alt 19.08.2009, 19:15
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
und ich mach sicher nicht nochmal einen Termin, denn alles was der (Berufsberater) macht, kann ich auch zu Hause machen und mach ich auch
Ja, klar, dann mach so weiter, deinen Erfolg siehst du ja. Eine GEFÖRDERTE Ausbildung kann dir nur dein Berufsberater geben, aber das willst du offensichtlich nicht. Auch gut. Dein Leben, deine Probleme.

Zitat:
Gilt das Ausziehgesetz nur für U25, die ALGII wollen oder allgemein für U25?
Wenn du kein ALG 2 möchtest, kannst du tun und lassen, was du willst. Wobei sich doch die Frage sicherlich erübrigt, denn irgendeinen Grund muss es ja geben, dass du im ALG 2 Unterforum schreibst. Der Grund dürfte sein, dass du dir keine Wohnung leisten kannst. Ohne etwaiges ALG 2.

Turtle
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  #9  
Alt 19.08.2009, 20:01
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Wenn ich hier in der Kleinstadt und Umgebung nichts finde, werde ich wohl in die nächstgrößere Stadt ziehen müssen. Ich hab bisher nicht vor, mir eine Wohnung zu nehmen, nur für den Fall der Fälle. Da gibts noch mehr Faktoren, aber alles müsst ihr auch nicht wissen! Das ist mir dann zu privat...

Alles was mein Berufsberater bisher gemacht hat, war im Internet auf der Seite vom Arbeitsamt zu schauen, welche Ausbildungsplätze es momentan gibt und aufzuschreiben, was mich so alles interessiert. Genau das mache ich jeden Tag zu Hause. Und ich gucke überall, schreibe täglich Bewerbungen, hab so ziemlich jede Woche Vorstellungsgespräche und bekomm jedes Mal wieder eine Absage... -.-

Ob ich nun 20 Kilometer umsonst zum Arbeitsamt fahr, weil nix raus kommt oder alleine suche und evtl. keinen Erfolg habe, bleibt sich doch gleich. Da spar ich mir lieber Benzingeld...

Ich dachte, das wäre ein Forum, bei dem man ganz normal seine Fragen beantwortet bekommt. Aber dass das Arbeitsamt keine produktive Arbeit leistet ist doch einfach Fakt.
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  #10  
Alt 19.08.2009, 21:46
Benutzerbild von Mandy
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Du hast doch deine Fragen normal beantwortet bekommen. Dass sie nicht Deinen Vorstellungen entsprechen, dafür können wir auch nix. Sollen wir Dir Märchen erzählen oder möchtest Du Fakten dargelegt haben?!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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