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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hi, ich hab mal eine Frage, wenn ich unter 25 bin und Arbeiten gehe, kann ich dann einfach so vom Elternhaus ausziehen in eine eigene Wohung oder brauch ich da die Zustimmung vom Amt? Das Problem ist, ich habe noch keine Berufsausbildung gemacht, daher muss ich so kack Helfer Jobs machen die immer unbefristet sind, dass heißt es kann auch schon mal vor kommen (und ist mir auch schon mal passiert) das ich nach nur 6 Wochen oder so ohne Job da stehe. Die Frage ist dann nur, wer mir dann in dieser Zeit in der ich mal auf langer Sicht keinen Job habe den Unterhalt finanziert, den mein Vater ist Alleinverdiener und verdient nicht so viel. Darf ich einfach so ausziehen oder brauch ich die Zustimmung vom Amt? |
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#2
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| Hallo, wenn du nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen bist und es alleine finanzieren kannst, dann kannst du ausziehen. Wenn du aber von vorne herein weisst, dass dein Job nur 4 Wochen dauert und du dann ausziehst, dann kann es passieren, dass die Kosten der Wohnung nicht anerkannt werden, weil du ja wusstest dass du wieder ALG II brauchen wirst. Gruß Enibas |
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#3
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| Das weiss ich ja vorher nicht.. das sind ja immer unbefristete Stellen, kann auch passieren das ich sehr lange wo bleiben darf. Nur gehts mir halt um den Falle einer Arbeitslosigkeit. Aber wenn ich Arbeit habe kann ich einfach so Ausziehen, da hat das Amt nichts mit zu tun? |
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#4
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| Zitat:
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Reden wir nicht um den heißen Brei herum. Wenn du 18 bist kannst du machen was du willst, auch ausziehen. Wenn du es dir mit Erwerbstätigkeit finanzieren kannst. Nur wenn beim Auszug bereits erkennbar ist daß die ganze Sache auch auf mittlere Sicht wirtschaftlich nicht tagfähig ist (Aushilfsjob, befristeter Job, Omi zahlt eine Weile etc) und du dann deswegen Sozialgelder haben willst gibts für die Wohnung nichts. Der Gesetzgeber hat halt vorgesorgt daß man die U25 Regel nicht mit dieser Variante unterlaufen kann. |
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#6
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| Gut! Muss ich halt auf den Strich gehen alles besser als hier zu Wohnen! |
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#7
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| Übertreib mal nicht. Gibts irgendwas im Elternhaus, was Du uns noch nicht berichtet hast und hier eventuell mit reinspielt oder ists grad nur allgemeiner Frust? |
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#8
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| Muss man auch nicht ernst nehmen .. o ![]() Nee ich hab einfach keine lust mehr auf zu Hause und die Grüne die ich für einen Auszuag habe reichen mir! |
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#9
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| Zitat:
Die sind da teilweise recht krass und schlagen solche Bitten ab mit (ich zitiere wörtlich vom Jugendamts-Leiter meines Umkreises): "Sie sind doch so jung, jeder hat einmal Probleme mit seinen Eltern. Das wird schon wieder besser, solange Sie kein Einkommen haben, brauchen Sie ja nicht ausziehen." Naja, mehr sag ich nicht, ich war ziemlich von den Strümpfen. |
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#10
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| Wegen mir oder der Aussage vom Amt? |
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