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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 16.03.2010, 20:57
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Beiträge: 2
Standard Job Agentur verweigert Nachzahlung-was nun?

Hallo.
Es geht bei mir um eine Nachzahlung des Kindergeldes mit folgendem Inhalt.
Ich lebe seit 2006 in einer eigenen Wohnung und bekomme seitdem auch Alg 2.Ich hatte lange keinen Kontakt zu meinen Eltern sodass der Antrag auf Kindergeld erst Anfang letzten Jahres von meiner Mutter(mit Abzweigungsantrag von mir) gestellt wurde.2006,2007 und 2008 ist mir von der Job Agentur das Kindergeld(was ich nicht bekommen habe)als Einkommen angerechnet worden,das heißt ich habe jeden Monat 164 euro zuwenig bekommen.nun habe ich Mitte letzten Jahres versucht,eine Nachzahlung des Kindergeldes bei der Familienkasse zu beantragen.Dieser ist abgelehnt worden, weil meine Mutter der Familienkasse Änderungen verschwiegen hat.Ich habe mit dem Ablehnungsbescheid der Familienkasse die Job Agentur gebeten,mir nun das Geld der Monate,in denen sie mir diese 164,00 abgezogen haben nachzuzahlen.Die Jobagentur lehnt dies ebenfalls ab mit der Begründung ich hätte ja auch früher Kindergeld beantragen können und es sei mein eigenes Verschulden gewesen.
ich hoffe ich habe mich nicht ganz undeutlich ausgedrückt
Wie sind meine Möglichkeiten doch noch meine Nachzahlung zu bekommen?
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  #2  
Alt 17.03.2010, 07:29
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.723
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Hallo,
stell schriftlich einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bezüglich deiner Leistungshöhe mit entsprechenden Unterlagen den Kindergeldzeitraum betreffend.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 17.03.2010, 11:48
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Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 2
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hallo!

vielen Dank für die Antowrt.Leider habe ich nicht ganz verstanden in welchem Zusammenhang der Überprüfungsantrag mit meiner (Kindergeld)nachzahlung steht.

Der Überprüfungsantrag richtet sich doch lediglich an schon gezahlte volle Regelsätze und die daraus resultierende Nachzahlung im Falle einer Erhöhung oder?

Tut mir leid aber irgendwie blicke ich da grade nicht durch
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  #4  
Alt 17.03.2010, 11:51
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.723
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Hallo,
nein du kannst mit Überprüfungsanträgen alles überprüfen lassen, nicht nur die Regelsätze, guck dir mal den § im www an..Man sollte nur konkret sagen, was man überprüft haben will und nicht einfach: Alles...


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

Gruß
Enibas
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Stichworte
kindergeld, nachzahlung

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