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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 21.02.2010, 14:27
Benutzerbild von hasenmami
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Ort: Magdeburg
Beiträge: 2
Pfeil In der Ausbildung und Kind: Was steht uns zu?

Hallo!
Ich heiße Sylvia und bin zur Zeit 18 Jahre alt. Da im Dezember meine Tochter geboren wurde musste ich meine 12. Klasse auf dem Gymnasium unterbrechen. Nun werde ich ab September meine Fachhochschulreife nachholen. Mein Freund beendet im Juni sein Abitur und danach steht ersteinmal Zivildienst an.
Wir würden nun gern in eine gemeinsame Wohnung ziehen, wissen aber nicht genau ob diese uns zusteht, oder welche Zuschüsse wir bekommen können(Wohngeld, Wohnberechtigungsschein..). Mit dem Kind zählen wir ja als Bedarfsgemeinschaft doch waren wir beide ja noch nicht erwerbstätig.Ab September würden wir ja beide ein kleines Einkommen haben durch den Zivildienst und das FSJ. Ist es möglich schon vorher Anträge zu stellen, oder lohnt dies nicht, da sie eh neu bearbeitet werden müssen?
Wo könnte ich mich zu diesen Themen noch mehr beraten lassen?
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  #2  
Alt 22.02.2010, 16:21
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
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Schau doch mal ob es bei Euch in der Nähe Pro Familia, Caritas oder Diakonie Beratungsstellen gibt.


pro familia: Home / Beratungsstellen & Med. Zentren /

Diakonie: Diakonisches Werk der EKD - Adressen

Caritas in Deutschland – Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche

Lebt ihr denn noch jeweils bei euren Eltern?
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  #3  
Alt 22.02.2010, 18:46
Benutzerbild von hasenmami
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Registriert seit: 21.02.2010
Ort: Magdeburg
Beiträge: 2
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Danke für die Infos zu den Beratungsstellen Floeckchen, ich weiß das es Caritas und proFamilia bei uns gibt und werde da mal anfragen.

Momentan leben wir beide noch bei unseren Eltern, aber wir wollen ja nun gern zusammenziehen und mit der Kleinen bilden wir ja auch eine Bedarfsgemeinschaft und hätten Anspruch auf Wohnraum.
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Stichworte
18 jahre, fsj, kind, wohnberechtigungsschein

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