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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich habe im Mai meine Ausbildung zur Frisörin angefangen . Mein Sohn ist 6 und meine Tochter fast 3 seit dem bekomme ich auch schon Sozialhilfe oder auch hartz 4 . Mit meiner Ausbildung musste ich BAB beantragen hat lange gedauert und die haben mir 127€ bewilligt und mit geschrieben das mir meine Eltern 500€ Unterhalt zahlen sollen (grund bei dem antrag haben sie nach dem einkommen meiner eltern gefragt und nicht nach den ausgaben). Von der Arge bekomme ich etwas über 500€ . Mir wurde Kindergeldzuschlag abgelehnt eigentlich alles was mir in aussicht kam , ich war bei der arge habe versucht den zu erklären das ich geld zum leben brauche dieses interressiert sie nicht .Ich habe den auch gesagt das ich denn meine Ausbildung abbrechen müsse , da sagte er nur ganz trocken das ich denn eine Sanktion bekomme. Was kann ich tun damit ich meine Ausbildung nicht abbrechen muß??? |
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#2
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| Du hast 127 Euro BAB + 500 Euro vom Amt + Deinen Verdienst + 328 Euro Kindergeld + Unterhalt für die Kinder. Wo ist das Problem?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Zitat:
Turtle |
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#4
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| Ich habe ein gutes verhältnis zu meinen Eltern sie helfen mir auch wo sie können . Kann doch nicht sein das arbeitslose die kein bock haben zu arbeiten geld vom amt bekommen und ich als alleinerziehende in Ausbildung zu sehen muss wie ich klar komme . Oder?? |
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#5
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| Achso unterhalt für die kids ist nicht . und mein gehalt beträgt 200€ |
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#6
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| Über wieviel Einkommen verfügst Du denn?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Ja, wenn kein Unterhalt vom Kindesvater gezahlt wird, dann bekommst du doch sicherlich Unterhaltsvorschuss?!
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#8
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| Macht 1155 Euro OHNE Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss, um den Du Dich kümmern solltest. Ich finde nicht, dass das wenig Geld ist.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| Zitat:
Zitat:
Im Übrigen kannst du gerne auch der BAB-Stelle nachweisen, dass du dich vergeblich um die 500 Euro bemüht hast und du BAB als Vorleistung auf den Unterhalt brauchst. Dann kann ja die BAB Stelle deine Eltern verklagen, wenn du nicht magst. Turtle |
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#10
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| Zitat:
und deshalb willst du auch zu denen gehören die ALGII beziehen ? Es geht nicht darum wer zu was Bock hat, sondern wer für den Unterhalt zuständig ist. Bei dir sind das an erster Stelle die Eltern. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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| Stichworte |
| alg2, alleinerzihend, ausbildung, bab |
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