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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo! Ich bin zum 01.05. in eine andere Stadt ohne Zustimmung umgezogen. Hab also keine Kaution etc bekommen. Ich habe meinen Antrag am 20.4. abgegeben und es wurde mir zugesichert, dass die Leistung pünktlich zum 1.5. da sind. Habe diesen Dienstag dann beim Amt angerufen, weil ich immernoch kein Geld hatte. Dann sagte mir meine Sachbearbeiterin, dass sie meinen Fall gerade bearbeitet hat und das ich Anfang nächster Woche das Geld auf meinem Konto haben werde. Habe bis heute keinen Bescheid darüber bekommen. Hatte dafür heute aber einen Brief im Kasten in dem drin stand, dass ich nächste Woche einen Termin habe, bei dem sie mit mir über meine Leistungsangelegenheit sprechen möchte. Für mich hört sich das ganz so an, als ob ich nächste Woche immernoch kein Geld bekomme. Ich bin echt verzweifelt, ich bin gerade in die neue Wohnung gezogen und kann direkt keine Miete bezahlen. Kann ich eventuell einen Scheck oder so bekommen, damit ich mir wenigstens was zu Essen kaufen kann? |
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#2
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| Das solltest Du bei dem Termin nächste Woche besprechen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Der Termin ist aber erst am Donnerstag. Wovon soll ich bis dahin leben? Ich muss meine Miete noch für diesen Monat bezahlen und habe überhaupt kein Geld mehr. Hatte heute in der Post auch keinen Bescheid, also gehe ich mal ganz stark davon aus, dass ich am Montag kein Geld drauf haben werde. Man bekommt ja den Bescheid immer vorher, oder? |
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#4
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| Dann geh Montag direkt zum Amt und kläre das!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Ich habe jetzt einen Bescheid bekommen, in dem drin steht, dass ich nur 281 € erhalte und die Miete nicht übernommen wird. Ich bin 2006 während meiner Ausbildung ausgezogen und habe meine Miete über ein Jahr selber bezahlt. Nach meiner Ausbildung hatte ich dann irgendwann zu wenig verdient, dass ich ergänzend ALG II beantragen musste. Habe immer 351 € und die Miete erhalten. Bin ja jetzt zum 1.5. in eine andere Stadt (gleicher Kreis) umgezogen und die sind jetzt der Meinung, dass mir nur der gekürzte Regelsatz und keine Miete zusteht, weil ich 2006 ohne Zusicherung des Trägers ausgezogen bin. Das ist in meinen Augen lächerlich, ich brauche doch, wenn ich mein eigenes Geld verdiene und nicht vom Amt lebe, da nicht um Erlaubnis fragen ob ich ausziehen darf. Oder? Ich habe ja zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, dass ich irgendwann ein Jahr später ergänzende Leistungen beantragen muss. Habe gerade mit meiner alten Sachbearbeiterin telefoniert und selbst diese, ist der Meinung, dass die Entscheidung der neuen ARGE nicht korrekt ist. Ich kann doch nicht nach 3 Jahren wieder zu meinen Eltern zurück. Ich habe mit meinem Vater keinen Kontakt mehr und bei meiner Mutter ist überhaupt kein Platz. Außerdem fange ich am 1.7. eine Vollzeitstelle an und bin dann gar nicht mehr auf Leistungen der ARGE angewiesen. |
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#6
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| Rein gesetzlich gesehen gilt der § 22 Abs. 2a SGB II für jeden Umzug eines U25jährigen, da es nirgends steht, dass der Gesetzgeber eigentlich nur den Erstbezug einer eigenen Wohnung meinte. Ich gehe davon aus, dass dein zuständiges Amt jetzt bei dir den 22,2a anwendet, der ja besagt, dass ein U25jähriger, der ohne die Zustimmung des Amtes umzieht KEINE KdU bekommt... Turtle |
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#7
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| Ok, kann ja sein, dass das gesetztlich so geregelt ist, aber man hat mir in beiden Städten vorher mündlich zugesichert, dass die Miete weiterhin übernommen wird. Ich kann wirklich nicht so meinen Eltern zurück. Ich habe schon zwei Ausbildungen abgeschlossen und meine Eltern sind ja auch nicht mehr unterhaltspflichtig für mich. |
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#8
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| sowas immer schriftlich belegen lassen.... Immer besser... Dann hast du nämlich was in der Hand.... Zur Not zum Amtsgericht, Beratungsschein holen und ab zum Anwalt. |
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#9
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| Und Widerspruch gegen den Bescheid einlegen !!! Gruß Enibas |
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